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Zehn Punkte, die Sie 2016 unbedingt noch abarbeiten sollten

Um Steuern zu sparen, sollten Sie einige Angelegenheiten noch 2016 regeln (Bild: dpa)
Um Steuern zu sparen, sollten Sie einige Angelegenheiten noch 2016 regeln (Bild: dpa)


Jedes Jahr gegen Jahresende kommt bei vielen Menschen so etwas wie Panik auf: Habe ich alles beantragt? Kann ich noch irgendwo Geld zurückholen? Und natürlich: Kann ich Steuern sparen? Nicht zuletzt deshalb heiratet so manches Paar noch im Dezember, da es dann vom Splitting-Vorteil für das ganze Jahr profitiert. Das kann leicht mehrere tausend Euro ausmachen. Ganz so dramatisch müssen Ihre Aktionen nicht ausfallen, doch überprüfen Sie in den nächsten Tagen diese Punkte:

Prüfen Sie, ob Sie Sondertilgungen auf Ihre Darlehensverträge machen können

Checken Sie Ihre Liquidität und wenn diese ausreichend ist, tilgen Sie. Sie sparen ab dem nächsten Tag Zinsen und erhöhen Ihren Tilgungsanteil. Eine in einem Jahr ausgelassene Sondertilgung können Sie nicht im Folgejahr nachholen. Wer Ratenkredite besitzt, sollte auch prüfen, ob er diese komplett tilgen kann, denn Konsumschulden sollten Sie immer meiden.

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Machen Sie Ihre Steuererklärung

Grundsätzlich muss sie schon seit dem 30.05. bei Ihrem Finanzbeamten liegen. Gerade diejenigen, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, geben gerne spät ab. Dabei bekommt jeder Bürger im Schnitt ca. 800 bis 900 Euro vom Staat zurück! Suchen Sie Ihre Belege, legen Sie sich die Formulare vom Vorjahr neben die neuen und füllen diese aus (oder nutzen Sie ein Programm) und ab die Post zu Ihrem Finanzamt.

Beantragen Sie die Wohnungsbauprämie

Bausparer, die weniger als 25.600 Euro (Singles) bzw. 51.200 Euro (Ehepaare) zu versteuerndes Einkommen erzielen, bekommen vom Staat eine Prämie. Sie können sie zwei Jahre rückwirkend beantragen, also in diesem Jahr noch die Prämie von 2014 sichern.

Reichen Sie die Belege Ihrer privaten Krankenkasse ein

Zum Ende des Jahres sehen Sie, ob Sie besser Ihren Bonus für ein leistungsfreies Jahr einstreichen (sofern vorhanden) oder es günstiger ist, die Belege einzureichen. Beachten Sie bei Ihrer Berechnung, dass Sie einen Bonus versteuern müssen. Im ungünstigsten Fall bleibt also nur gut die Hälfte des Bonus übrig.

Rechnen Sie nach, ob Ihre Einzahlungen in den Riester-Vertrag reichen

Sie müssen 4% vom Vorjahres-Brutto-Einkommen abzüglich der Zulagen, die Ihnen zustehen, eingezahlt haben. Der Mindestbeitrag beträgt 60 Euro pro Jahr. Zahlen Sie zu wenig, wird Ihre Zulage gekürzt.

Verteilen Sie Ihren Sparerfreibetrag

Jedem Bürger stehen 801 Euro steuerfreie Kapitaleinkünfte im Jahr zu. Sie können bei den Banken einen Freistellungsauftrag erteilen. Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden bleiben dann bis zu der vereinbarten Höhe steuerfrei. Sollten Sie den Freistellungsauftrag nicht erteilen, erhalten Sie zu viel gezahlte Steuern über die Steuererklärung zurück. Der Freistellungsauftrag bringt Ihnen also einen Liquiditätsvorteil. Sie können die Freistellungsaufträge heute in der Regel online abändern.

Beantragen Sie die Verlustverrechnungsbescheinigungen

Wenn Sie mehrere Depots führen und bei einigen Banken Gewinne und bei anderen Verluste entstanden sind, dann lohnt es sich, bis zum 12.16 eine Verlustbescheinigung bei der Bank zu beantragen. Damit können Sie dann in der Steuererklärung die Gewinne und Verluste verrechnen. Ansonsten werden Verluste ins nächste Jahr vorgetragen.

Überprüfen Sie Ihre Einnahmen

Selbständige und Freiberufler sollten zu Beginn des dritten Quartals prüfen, wie hoch der voraussichtliche Gewinn 2016 werden wird. Haben Sie genügend Rücklagen für die Steuer gebildet? Können Sie Ausgaben vorziehen und Einnahmen ins nächste Jahr verschieben? Ein Gespräch mit dem Steuerberater um diese Jahreszeit ermöglicht Ihnen, in Ruhe die geeigneten Maßnahmen auszuwählen.

Sortieren Sie Ihre Stapel

Damit vor Jahresende nichts vergessen wird, sortieren Sie Ihren Ablagestapel. Nichts ist ärgerlicher, als wenn Sie Dinge „verbaseln“, nur weil der Brief noch ungeöffnet auf dem Posteingangsstapel liegt. So sichern Sie sich nicht nur Vorteile, Sie sparen übrigens auch Mahngebühren.

Bleiben Sie standhaft

Das vierte Quartal ist traditionell die Zeit, in der die Finanzvertriebe und Banken mit Macht auf den Kunden einstürmen. Da sollen nochmal eben Depots „gedreht“ werden (so nennen Profis den Verkauf und anschließenden Neukauf von anderen Produkten, der neue Provisionen/Gebühren verspricht) oder Rürup-Renten zur Steuerersparnis abgeschlossen werden. Die meisten dieser Angebote sind zu teuer, zu unrentabel und zu unflexibel. Entscheiden Sie niemals unter dem Druck des „Wenn Sie es dieses Jahr noch machen, sichern Sie sich wertvolle Vorteile/Zulagen/Steuerersparnisse“. Wenn Sie das dieses Jahr noch machen, sichern Sie sich oft Kosten, Frust über schlechte Rendite und unter Umständen auch einen Totalverlust.

Viel Erfolg bei der Umsetzung zum Jahresende

Ihre
Stefanie Kühn

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