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Zehn Dinge, die Verbraucher über Versicherungen wissen sollten

Viele Kunden schließen Verträge ab, ohne genau zu wissen, ob sie die Police wirklich brauchen. Verbraucherschützer warnen vor den häufigsten Irrtümern.

Bild: Getty Images
Versicherungen gelten als kompliziert (Bild: Getty Images)

Versicherungen gelten als kompliziert. Viele Verbraucher scheuen sich davor, die Vertragsbedingungen im Detail anzuschauen. Im Schadenfall kommt es dann zu Enttäuschungen, wenn es kein Geld gibt. Grundsätzlich sollten sich Verbraucher ohnehin fragen, welche Versicherungen sie tatsächlich brauchen.

Der Bund der Versicherten (BdV) empfiehlt, nur die Policen abzuschließen, die für die Kunden existenziell notwendig sind. Dem BdV zufolge hat die Mehrheit der Haushalte aber entweder überflüssige oder zu teure Verträge, oder es fehlt wichtiger Schutz.

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Wichtig ist eine private Haftpflichtversicherung. Eine Krankenversicherung ist in Deutschland ohnehin Pflicht. Darüber hinaus kommt es auf den Einzelfall an. Während beispielsweise Arbeitnehmer über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken sollten, benötigen Rentner diese nicht mehr. Wer sich für ein Angebot entschieden hat, sollte die wichtigsten Bedingungen seines Vertrags kennen.

Im Folgenden ein Überblick über zehn wichtige Punkte und häufige Missverständnisse.

1. Die Haftpflicht zahlt nicht immer für Kinder

Sie gilt als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Denn laut Gesetz ist jeder Mensch, der einem Dritten einen Schaden zufügt, zu Schadensersatz verpflichtet. Im Extremfall verhindert die private Haftpflichtversicherung, dass der Versicherte durch hohe Verpflichtungen in eine finanzielle Schieflage gerät. Die Versicherung reguliert nicht nur den Schaden, sondern prüft auch, ob die Ansprüche des Geschädigten berechtigt sind, und wehrt sie gegebenenfalls ab.

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Für Familien mit Kindern gibt es hierbei einiges zu beachten. Grundsätzlich müssen Eltern nicht für Schäden eines deliktunfähigen Kindes aufkommen, sofern sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Sie können also nicht belangt werden, wenn ihr Kind unter sieben Jahre alt ist. Im Straßenverkehr liegt die Altersgrenze sogar bei zehn Jahren. Doch wenn das Kind das Auto des Nachbarn zerkratzt, ist Streit programmiert. Viele Eltern wollen den Schaden daher trotzdem begleichen. Damit die Versicherung den Betrag übernimmt, sollten sie darauf achten, dass die Deliktunfähigkeitsklausel eingeschlossen ist.

2. Vor Reisen den Krankenschutz prüfen

Die Krankenkassen kommen zwar für medizinisch notwendige Behandlungen bei einer akuten Erkrankung oder nach einem Unfall im Urlaub auf, aber nur in EU-Mitgliedsländern, Staaten des europäischen Wirtschaftsraums und Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Die Kosten werden jedoch nur bis zu der Höhe übernommen, bis zu der sie bei einer inländischen Behandlung erstattet würden.

Im Ausland übliche Zuzahlungen oder Behandlungen privater Leistungserbringer seien nicht abgedeckt, heißt es auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums. Daher ist es empfehlenswert, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass ein Krankenrücktransport nach Deutschland in Anspruch genommen wird. Dieser wird von der Krankenkasse nicht bezahlt. Wegen des Rücktransports kann sich eine solche Police auch für Privatversicherte lohnen.

3. Die Kasko zahlt nicht bei allen Schäden durch Tiere

Zunächst sind bei der Autoversicherung Haftpflicht und Kasko zu unterscheiden. Die Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Sie deckt Personen- und Sachschäden ab, die der Versicherte mit seinem Fahrzeug Dritten zufügt. Für Schäden am eigenen Fahrzeug ist die Kaskoversicherung zuständig. Die Teilkasko kommt für die Kosten bei Diebstahl, Glasbruch, Wildschaden oder Brand auf. Die Vollkasko zahlt für Schäden am eigenen Auto, die der Fahrzeughalter selbst verschuldet hat, sowie für Vandalismus.

Es gibt aber Fallstricke zum Thema Wildschaden. Bei der Vollkasko ist es egal, mit welchem Tier der Versicherte zusammengestoßen ist. Die Teilkasko deckt hingegen unter anderem Schäden beim Zusammenstoß mit Hirschen, Rehen, Hasen, Füchsen und Wildschweinen ab, nicht aber mit Kühen, Hunden und Katzen. Hier hilft der Einschluss der Klausel „erweiterter Wildschaden“ weiter.

Es gibt weitere Einschränkungen: Wer sich grob fahrlässig verhält und beispielsweise eine rote Ampel überfährt, bekommt von der Kaskoversicherung oft nichts – außer, eine entsprechende Klausel ist im Vertrag enthalten. Bei Schäden im Zusammenhang mit Alkohol- und Drogenkonsum zahlen die Versicherer meistens nicht. Auch wer vorsätzlich handelt, kann mit keiner Leistung rechnen.

4. Den Hausrat gegen Diebstahl sichern

Grundsätzlich sind über die Hausratversicherung die beweglichen Gegenstände im Haus oder der Wohnung wie etwa Möbel, Fernseher und Wertgegenstände bis zur Versicherungssumme gegen Diebstahl versichert. Allerdings gibt es hier einige Tücken. In der Regel ist nur schwerer Diebstahl und Raub versichert, also wenn der Täter ein Schloss aufbrechen muss oder Dinge unter Androhung von Gewalt entwendet. Einfacher Diebstahl, wenn Gegenstände aus unverschlossenen Räumlichkeiten entwendet werden, ist nur bei besonders guten Tarifen eingeschlossen. Die Versicherung darf immer die Leistung kürzen, wenn dem Versicherten eine Mitschuld nachgewiesen werden kann – etwa wenn die Terrassentür beim Verlassen des Hauses gekippt war. Die Versicherung zahlt oft auch dann weniger, wenn die Wohnungs- oder Haustür nur zugezogen und nicht abgeschlossen wurde.

Genau hinschauen: Bei Hausratversicherung lohnt Preisvergleich

Der BdV rät daher, einen Tarif zu wählen, der „auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls vollständig verzichtet“. So können Verbraucher oftmals verhindern, dass das Unternehmen Abschläge bei den Leistungen vornimmt, wenn die Kunden ihre Sorgfaltspflicht grob verletzen. Eine Sprecherin des Heidelberger Digitalversicherers Getsafe weist daraufhin, dass es auch bei anderen Verträgen Probleme mit dem Diebstahlschutz geben kann, etwa bei Handyversicherungen: „Viele Kunden wünschen sich eine solche Versicherung, haben aber falsche Vorstellungen, wann sie tatsächlich bezahlt.“

Wird das Handy unter Gewaltandrohung entwendet, zahlt die Versicherung. Kniffliger werde es bei einfachem Taschendiebstahl. Dieser Fall ist nur in teureren Paketen enthalten. Und die Versicherung zahlt nur, wenn der Kunde nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Dazu muss er sein Handy ständig beaufsichtigen und nah am Körper tragen. Eine Unterbringung im Seitenfach des Rucksacks reicht beispielsweise nicht aus.

5. Dreijahresfrist bei Unfällen

Ein Unfall beim Sport oder in der Freizeit ist schnell passiert. Die Hoffnung, dass Versicherte nun Geld von ihrer Unfallversicherung bekommen, erfüllt sich nicht immer. Kern der privaten Unfallversicherung ist eine Kapitalleistung. Der Versicherer zahlt diese aber nur, sofern eine dauerhafte Schädigung nach dem Unfall zurückbleibt. Dauerhaft heißt in der Regel mindestens drei Jahre – und ohne Aussicht auf Besserung.

Nach einem Unfall gibt es für Versicherte weitere Stolpersteine: „Wir beobachten, dass viele Begriffe in Versicherungsverträgen kompliziert sind“, heißt es bei Getsafe. Bei Unfallversicherungen sei vor allem das Stichwort Gliedertaxe erklärungsbedürftig: Denn kommt es zum Versicherungsfall, zahlt der Versicherer einen Prozentsatz der vereinbarten Invaliditätssumme. Dieser Prozentsatz orientiert sich daran, wie stark der Versicherte in seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Für einige Körperteile und Sinnesorgane sind feste Prozentsätze vereinbart, die sogenannte Gliedertaxe.

6. Hohe Kosten bei der Lebensversicherung

Für die Altersvorsorge sind Kapitallebens- und Rentenversicherungen bei den Bundesbürgern immer noch beliebt – auch wenn sich der Abschluss einer solchen Police in der Niedrigzinsphase kaum noch lohnt. Ein wichtiger Punkt: Viele Versicherte glauben, dass alle ihre eingezahlten Beiträge verzinst werden und Ertrag bringen. Doch letztendlich stimmt das nur für den Teil der Einzahlungen, der nach Abzug der Kosten für Abschluss und Verwaltung noch übrig bleibt. Dadurch steigt vor allem in den ersten Jahren die Summe, die tatsächlich verzinst wird nur langsam an, weil zunächst die Abschlussprovisionen anfallen.

Die Absicherung für den Todesfall kostet auch Geld. Ein Garantiezins von 0,9 Prozent bei Neuabschlüssen ist also nicht so hoch, wie er zunächst aussieht. Zudem besteht die Gefahr, dass dieser weiter abgesenkt wird. All das gilt, außer den Kosten für das Sterberisiko, auch für eine private Rentenversicherung.

7. Schutz gegen Berufsunfähigkeit ist besonders wichtig

Viele Arbeitnehmer denken, dass sie von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente bekommen, wenn sie wegen eines Unfalls oder einer schweren Krankheit nicht mehr arbeiten können. So heißt es auch in einer Broschüre der Deutschen Rentenversicherung: „Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung Ihr Einkommen ersetzen.

Selbst als Berufsanfänger sind Sie auf diese Weise geschützt.“ Umfassend abgesichert sind Verbraucher damit aber nicht. Selbst bei voller Erwerbsminderung, wenn die betroffenen Personen weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können, bekamen die Neurentner im Jahr 2018 im Schnitt weniger als 800 Euro pro Monat zugesprochen. Bei drei bis sechs Stunden Arbeit am Tag gibt es nur die halbe Rente. Zum Leben ist das in der Regel zu wenig.

Schutz für den Ernstfall – Diese Versicherungen eignen sich bei Berufsunfähigkeit

Die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderung sind streng. So kann es beispielsweise sein, dass ein Dachdecker nach einem Unfall nicht mehr in seinem bisherigen Beruf arbeiten kann. Wenn er aber einfache Büroarbeiten tätigen kann, muss er das auch tun. Abhilfe schafft eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie springt bereits ein, wenn der Versicherte in seinem eigenen Beruf nicht mehr oder nur noch bis zu einem gewissen Grad arbeiten kann. Die vereinbarte BU-Rente ist normalerweise deutlich höher als die Erwerbsminderungsrente.

8. Häufig greift der Schutz erst mit Verzögerung

Immer wieder gibt es auch Missverständnisse, ab wann der Versicherungsschutz nach der Vertragsunterschrift gilt. Die Getsafe-Sprecherin verweist dabei zum Beispiel auf die Wartezeit bei der Rechtsschutzversicherung. Damit gemeint ist die Zeit zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Zeitpunkt, ab dem der Versicherte Leistungen in Anspruch nehmen kann.

Dem Vergleichsportal Check 24 zufolge hängt die Wartezeit vom Versicherungsanbieter und Tarif ab. Auch innerhalb eines Tarifs könne es unterschiedliche Wartezeiten für einzelne Bausteine geben. Bei Privatrechtsschutz und Mietrechtsschutz ist eine Karenzzeit von drei Monaten üblich. Keine Wartezeit gibt es beim Verkehrsrechtsschutz.

Laut „Finanztest“ müssen Versicherte auch bei privaten Krankenversicherungen, Krankenzusatzversicherungen und Zahnzusatzversicherungen mit Wartezeiten rechnen. Bei den Zahnzusatzversicherungen seien sogar Wartezeiten von bis zu acht Monaten üblich. Damit wollen Versicherer verhindern, dass sie für Kosten aufkommen müssen, die erwartbar waren oder die entstanden sind, bevor Sie die Versicherung abgeschlossen haben.

9. Meist wird kein Neupreis ersetzt

Getsafe macht auch die Erfahrung, dass die Kunden immer mal wieder missverstehen, welcher Betrag ihnen im Schadenfall zusteht: „Die Versicherungen zahlen oft nur den Zeitwert des beschädigten Gegenstandes, nicht den Neupreis“, erklärt eine Firmensprecherin. Das gilt insbesondere für die private Haftpflichtversicherung.

Versicherte bekommen dann also nur den Wert, den der Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens tatsächlich besaß. Dieser richtet sich unter anderem nach dem Anschaffungspreis und der Gebrauchsdauer. Den Zeitwert zahlen die Versicherungen deshalb nur, weil sie verhindern wollen, dass der Kunde vorsätzlich das Gerät eines Bekannten zerstört, um dann von der Versicherung ein neues bezahlen zu lassen. In manche Verträge, beispielsweise bei der Kfz-Kaskoversicherung, kann eine Neupreisentschädigung aufgenommen werden. Meist ist diese an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, etwa dass sich das Auto im Erstbesitz befindet, und sie gilt nur für einen bestimmten Zeitraum.

10. Verträge können überraschend gekündigt werden

Es ist ein Irrglaube vieler Versicherten, dass der Versicherer ihre Verträge nicht kündigen darf. Doch Versicherungskunden sind nur bei Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Krankenversicherungen vor Kündigungen geschützt. Hier dürfen die Versicherungsunternehmen nur tätig werden, wenn die Kunden bei Abschluss des Vertrags falsche Angaben gemacht haben – und müssen auch dann gewisse Fristen einhalten.

Bei anderen Versicherungen wie etwa bei der Haftpflicht oder Kfz-Versicherung kann der Versicherer zum Ende der Vertragslaufzeit unter Einhaltung einer bestimmten Frist kündigen. Manche Unternehmen tun dies, wenn sich die Verträge nicht mehr lohnen. Nach der Abwicklung eines Schadensfalls haben Versicherer zudem ein außerordentliches Kündigungsrecht. Für Versicherte kann es dann mitunter schwer werden, einen anderen Versicherer zu finden.

VIDEO: Online Versicherungen abzuschließen wird immer beliebter