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Zahnreinigung – bei diesen Kassen gibt’s Extraleistungen

(Bild: gettyimages)
(Bild: gettyimages)

Geld für schöne Zähne machen nicht alle gesetzlichen Krankenkassen locker. Aber bei einigen bekommen Versicherungsnehmer ansehnliche Zuschüsse für professionelle Zahnreinigungen. Im besten Fall sogar bis zu 500 Euro pro Jahr. Stiftung Warentest hat die Leistungen von 74 Anbietern untersucht.

Wer bei der Wahl seiner Krankenkasse Wert auf Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung legt, findet ein beachtliches Angebot. Denn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen solche Behandlungen, viele auch die Behandlung beim Wunschzahnarzt. Allerdings nicht immer gleich großzügig, wie Stiftung Warentest für Finanztest in einer groß angelegten Untersuchung herausfand.

„Die Spanne ist groß. Die meisten Kassen geben zwischen 35 und 60 Euro im Jahr dazu. Zwei zahlen mit 20 Euro deutlich weniger, die AOK Niedersachsen mit bis zu 500 Euro deutlich mehr“, so die Experten. Der überwiegende Teil der Kassen gewähre nur einmal jährlich einen Zuschuss, manche aber auch zweimal.

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Regeln, Bedingungen und Budgets

Der besonders hohe Zuschuss der mit 15,4 Prozent Beitragssatz günstigen AOK Niedersachsen ist jedoch auch an Regeln gebunden. Wer bis Ende Mai abschließt und bis dahin mindestens einen Tag Mitglied ist, kann die 500 Euro für zwei Zahnreinigungen einsetzen. Wer erst im Juni Mitglied wird, bekommt die Hälfte.

Der Betrag muss aber nicht zwingend für Zahnreinigungen eingesetzt werden, sondern dient als ein Budget für verschiedene Extraleistungen, wie etwa osteopathische Behandlungen oder Reiseimpfungen. Das sei in der Branche nicht unüblich, so Finanztest, viele Kassen würden ihren Versicherten ein solches Budget für Zusatzleistungen zur Verfügung stellen.

Die AOK Niedersachsen steht allerdings nur Versicherten in Niedersachsen offen. Die höchsten Zuschüsse für Zahnreinigungen bei bundesweit geöffneten Kassen fand Stiftung Warentest bei der DAK Gesundheit (Beitragssatz 16,10 Prozent, einmal jährlich 60 Euro) sowie bei der BKK VBU (Beitragssatz 15,90 Prozent) und der Viactiv KK (Beitragssatz 16,30 Prozent), die jeweils zweimal jährlich mit 30 Euro bezuschussen.

Viele Kassen würden auch Bedingungen an ihre Zuschüsse knüpfen, so Stiftung Warentest. Versicherte müssten sich etwa in ein Bonusprogramm einschreiben. Die IKK Gesund Plus gehe sogar noch weiter. Versicherte, die Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen, Sport treiben oder sich impfen lassen bekommen Bonuspunkte, die sich später in Zuschüsse umwandeln lassen.

Allen, denen ein Zuschuss zur Zahnreinigung wichtig ist und die ihn beim aktuellen Versicherer nicht bekommen, rät Stiftung Warentest, über einen Wechsel der Kasse nachzudenken. Dennoch sollten Versicherte das gesamte Angebot im Blick behalten und die Beitragssätze, Service- und Extraleistungen vergleichen.

„Etwa 95 Prozent aller Kassenleistungen sind gleich, bei den Extraangeboten können sie sich unterscheiden. Bei der Suche nach einer Alternative lohnt sich der Blick auf weitere Extras“, raten die Verbraucherschützer. So könnten Versicherte eventuell von weiteren Kostenerstattungen, etwa für Früherkennungen profitieren.

Die Kündigungsfrist bei den Kassen beträgt zwei Monate zum Monatsende. Ablehnen darf Sie die neu gewählte Kasse nicht. Weitere Tipps zum Wechsel hat Stiftung Warentest für Sie hier zusammengestellt.

Den vollständigen Bericht von Stiftung Warentest zum Thema „Gesetzliche Krankenkassen“ und eine Vergleichstabelle zu den 74 untersuchten Versicherern finden Sie hier (kostenpflichtig).

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