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Wie Zahlungsabwickler illegales Online-Glücksspiel unterstützen

In Deutschland gilt ein staatliches Lotto- und Kasino-Monopol, daher sind private Onlineangebote verboten – eigentlich. Foto: dpa

Obwohl Onlinecasinos in Deutschland weitgehend verboten sind, boomt ihr Geschäft. Auch weil Zahlungsdienstleister und Finanzaufsicht wegschauen.

Die meisten werden HP Baxxter als Frontsänger der Techno-Band Scooter kennen. In der Coronakrise hat der Popmusiker eine neue Rolle für sich entdeckt: Zur besten Sendezeit tritt er in einem TV-Werbespot als Testimonial für einen der großen Anbieter von Onlineglücksspielen auf. Ganz nach dem Motto von Scooters größtem Hit „Hyper Hyper“ preist Baxxter die „hyperschnelle Anmeldung“ und die „hyperschnell ausgezahlten Gewinne“ an. „Einfach Casino“ lautet der Claim.

Die Coronakrise mag die größte Gefahr für die Wirtschaft seit Menschengedenken sein – manchen Branchen schenkt sie aber auch eine Sonderkonjunktur, und die Onlinecasinos gehören dazu. Durch die Coronakrise in häuslicher Quarantäne gefangen, suchen viele Menschen nach Ablenkung. Die großen Casinos und die kleinen Spielhallen sind geschlossen, der Onlinemarkt boomt.

Experten sind alarmiert: „In aller Öffentlichkeit floriert eine Branche, die ihr Geld mit der Sucht und dem Leiden vieler Menschen verdient“, sagt etwa Ilona Füchtenschnieder, Vorständin des deutschen Fachverbands Glücksspielsucht. Sie berät seit Jahren Menschen, die ihre gesamten Ersparnisse an die Anbieter verlieren. „Oft genug hält sich die Branche nicht einmal an die bestehenden Gesetze.“

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Tatsächlich herrscht im sonst so straff regulierten und gesetzestreuen Deutschland Wildwuchs, wenn es um das Thema Onlineglücksspiel geht. Im Prinzip gilt deutschlandweit ein staatliches Lotto- und Casino-Monopol, private Onlineangebote sind verboten – eigentlich. Doch viele Anbieter nutzen seit acht Jahren ein rechtliches Schlupfloch, begehen „institutionalisierten Rechtsbruch“, wie Juristen kritisieren.

Stoppen könnten die Geldflüsse die Zahlungsdienstleister und die zuständige Finanzaufsicht Bafin. Doch wie eine Bundestagsanfrage zeigt, die dem Handelsblatt vorliegt, schauten beide allzu oft weg.

Das Problem begann 2011: Damals konnten sich die Bundesländer nicht auf eine Verlängerung des Glücksspielstaatsvertrags einigen, die Onlineanbieter verloren ihre Erlaubnis. Hilfe für die umstrittene Branche kam aus Kiel: Schleswig-Holstein, wo viele Anbieter sitzen und Steuern bezahlen, schlug einen Sonderweg ein und verteilte entsprechende Lizenzen.

Offiziell dürfen sich die Anbieter seit 2012 zwar nur an Spieler in Schleswig-Holstein richten, viele gehen dennoch bundesweit auf Kundenfang. Manche versehen ihre Spots mit dem kryptischen Zusatz „Nur für SH“, was für Schleswig-Holstein stehen soll, andere verzichten darauf gleich ganz. Geld fließt in jedem Fall.

Profitable Zahlungsabwicklung

Möglich machen das Geldhäuser, die die Einzahlungen der Spieler bundesweit entgegennehmen und an die Anbieter weiterleiten. „Zahlungsdienstleister haben an diesem Markt zu lange zu gut verdient“, erklärt Spielsuchtexpertin Füchtenschnieder. „Der eigentliche Skandal ist, dass hier zynische Geschäfte auf dem Rücken kranker Menschen gemacht werden“, lautet ihre Kritik.

Will der Staat überhaupt ernsthaft einschreiten? Die Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage, die dem Handelsblatt vorliegt, weckt zumindest Zweifel. Gefragt hatte der Finanzexperte der Linken-Bundestagsfraktion Fabio De Masi. Ihm bestätigt das zuständige Bundesfinanzministerium, dass sich strafbar macht, „wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtung hierzu bereitstellt“. Außerhalb Schleswig-Holsteins sind Onlineglücksspiele demnach illegal. Was aber nicht dazu führt, dass sich die Bundesregierung den Markt genauer anschaut.

Laut der Antwort verfügt der Bund über keine Informationen zur Zahl von erteilten Untersagungen, zur unterbundenen Zahlungsabwicklung durch Finanzinstitute, zur Möglichkeit finanzieller Sanktionen für Zahlungsdienstleister, zu etwaigen Prüfungen von Landesbehörden und zu statistischen Daten zum Onlineglücksspiel-Markt.

De Masi kritisiert. „Es werden beim Onlineglücksspiel kriminelle Gelder von Mafia und Drogenkartellen gewaschen. Dennoch verfügt die Bundesregierung nicht einmal über grundlegende Daten, um Finanzkriminalität einzudämmen. Die Länderkompetenz führt hier zu organisierter Verantwortungslosigkeit.“

Zur Frage der Aufsicht über die Zahlungsdienstleister verweist die Bundesregierung zum einen auf die Länder: „Es ist in erster Linie Aufgabe der Glücksspielaufsicht der Länder, den am Zahlungsverkehr Beteiligten die Mitwirkung an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel zu untersagen und die Einhaltung der Untersagung zu überwachen“, referiert das Ministerium. Zum anderen sei die Bundesfinanzaufsicht zuständig: „Für die Bafin können Verstöße von Zahlungsdienstleistern im Rahmen der allgemeinen Missstandsaufsicht Bedeutung haben – wie im Falle sonstiger Verstöße gegen geltendes Recht.“

Zögerliche Aufsicht

Wie schwer sich die Länder tun, geltendes Recht durchzusetzen, zeigt eine Zahl: Zweimal hat das niedersächsische Innenministerium, das im Auftrag aller Bundesländer zuständig ist, bisher einem Zahlungsdienstleister untersagt, weiterhin Glücksspieltransaktionen abzuwickeln: 2019 und 2020. Zunächst traf es Paypal, der Anbieter änderte seine Nutzungsbedingungen. Im April untersagte Hannover dann einem Londoner Anbieter die Zahlungen – acht Jahre nach dem Auslaufen der entsprechenden Lizenzen.

Handelt dafür die Finanzaufsicht? Auch hier gibt die Parlamentsanfrage Aufschluss. Folgt man der Antwort der Bundesregierung, dann agiert die Bafin offenbar nicht sonderlich engagiert. „In den vergangenen fünf Jahren hat die Bafin keine Verstöße gegen geldwäscherechtliche Pflichten mit Bezug zu Internetglücksspiel und der Abwicklung von Zahlungen in diesem Zusammenhang festgestellt“, heißt es.

Sanktionen müssen die Zahlungsabwickler von der Behörde in der Folge nicht befürchten. „Die Bafin hat im fraglichen Zeitraum keine Strafanzeigen aufgrund des Verdachts von mutmaßlichen Straftaten in Bezug auf unerlaubtes Internetglücksspiel beziehungsweise Mitwirkung daran erstattet“, heißt es. Und weiter: „Es wurden durch die Bafin keine Beanstandungen oder Sanktionen ausgesprochen.“

Immerhin hat sich die Behörde mit dem niedersächsischen Innenministerium einmal „ausgetauscht“. Was für die Bundesregierung ansonsten nicht gilt: Laut der Antwort hat „ab dem Amtsbeginn der derzeitigen Bundesregierung im März 2018 kein Austausch zum Thema der Mitwirkung am Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit unerlaubtem Internetglücksspiel (...) stattgefunden.“

Auf Anfrage verweist die Bafin auf die für die allgemeine Glücksspielaufsicht „zuständigen Landesbehörden“. So müsse das niedersächsische Innenministerium die bundesweite Unterbindung von Zahlungen veranlassen. Ansonsten gilt laut Bafin-Exekutivdirektor Thomas Pötzsch: „Für das Handeln der Zahlungsdienstleister gelten die allgemeinen geldwäscherechtlichen Regeln. Sollten die Zahlungsdienstleister Hinweise auf mögliche Geldwäsche erlangen, sind Meldungen bei der Financial Intelligence Unit des Zolls zu erstatten. Bei Hinweisen auf sonstige strafbewehrte Vorgänge sind Strafanzeigen bei der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden zu stellen.“

Fragesteller De Masi sieht dennoch auch die Bafin in der Pflicht: „Ohne Zahlungsdienstleister wäre Onlineglücksspiel tot. Wenn sich Finanzdienstleister an illegalen Geschäften beteiligen, machen sie sich strafbar. Deswegen ist es ein Skandal, dass die Finanzaufsicht untätig ist und die Finanzflüsse nicht unterbindet.“

Eine Bundesregierung, die im Dunkeln tappt. Ein niedersächsischer Innenminister, der Geldhäuser nach acht Jahren auffordert, Recht und Gesetz zu achten. Und eine Finanzaufsicht, die keine Sanktionen ausspricht, so sieht die Bilanz aus, die De Masi und Füchtenschnieder für inakzeptabel halten.

Kritik von Suchtexperten und Branchenverband

„Suchtexperten haben die Bafin seit 2008 wiederholt auf die Zahlungsabwicklung für unlizenzierte Glücksspielseiten hingewiesen und dazu aufgefordert, diese zu unterbinden. Seitdem ist jedoch nichts Substanzielles passiert“, berichtet Füchtenschnieder. „Es wäre für die Anbieter möglich, die Zahlungen zu stoppen. Zum Beispiel könnte konsequent der Wohnort der Spieler abgefragt werden. Das passiert jedoch nicht. Seit vielen Jahren verdienen Banken und Zahlungsdienstleister an den Transaktionen, und die Aufsicht schaut weg.“

Unakzeptabel sei auch das „Schwarze-Peter-Spiel“ der Behörden: „Der Bund fühlt sich nicht zuständig und verweist auf die Länder. Diese sind uneins. Die Bafin wiederum verweist auf Polizei und Staatsanwaltschaften, die jedoch selbst mit dem Thema Geldwäsche überfordert sind.“

Selbst der zuständige Branchenverband aus Kiel dringt auf Änderungen. „Natürlich ist die aktuelle rechtliche Situation in Deutschland unbefriedigend“, sagt Dirk Quermann, Präsident des Deutschen Online-Casinoverbands (DOCV). „Seit dem Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrags 2012 gibt es keine einheitliche Haltung der Bundesländer mehr zu dem Thema. Deutschland drohte zu einem Flickenteppich zu werden. Der einheitliche Regulierungsrahmen ab Juli 2021 bietet nun die Chance, dass Verbraucher wie Unternehmen in einem sicheren Marktumfeld agieren können.“

Gemeint ist damit der neue Glücksspielstaatsvertrag, auf den sich die Ministerpräsidenten im März geeinigt haben. Auch Schleswig-Holstein ist an Bord. Der Entwurf sieht ein Ende des bisherigen Verbots vor und die Vergabe neuer bundesweiter Lizenzen. Quermann hält das grundsätzlich für richtig: „Das politische Ziel muss sein, den deutschen Markt in einen legalen, rechtssicheren Zustand zu überführen und ihn hinreichend attraktiv auszugestalten. Pauschale Verbote dienen nicht dem Spielerschutz, sondern treiben die Spieler zu illegalen Anbietern aus dem Ausland.“

Wird der Staatsvertrag 2021 ratifiziert, dann verbessere sich mit ihm auch die Situation für die Zahlungsdienstleister, mit denen die Onlinecasinoanbieter zusammenarbeiten: „Das unklare Verhältnis zu den Zahlungsdienstleistern wird mit dem neuen Staatsvertrag auf eine rechtssichere Basis gestellt“, sagt Quermann. Bisher machten die Zahlungsdienstleister eine Risikobeurteilung je nach Anbieter. In Zukunft sei das bei lizenzierten Anbietern nicht mehr nötig.

Letzteres stößt Kritikern sauer auf. „Wir brauchen eine konzertierte Zusammenarbeit von Bund und Ländern gegen Schwarzgeld im Internet statt der geplanten Liberalisierung von Onlinezockerbuden“, mahnt Parlamentarier De Masi. Füchtenschnieder sorgt sich, „dass mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag viele neue Lizenzen vergeben werden und der Spielerschutz ganz unter die Räder gerät“.

Entscheidendes Urteil

Bis der neue Staatsvertrag in Kraft tritt, gilt die aktuelle Rechtslage. Und diese wird für die Zahlungsdienstleister zunehmend zum Risiko. Im Dezember entschied das Landgericht Ulm, dass Paypal einen Spieler entschädigen muss. Der Kläger hatte 2017 mehr als 9600 Euro über Paypal an ein Internetcasino überwiesen und sie dort verspielt. Nun soll er das Geld zurückerhalten – zuzüglich Zinsen.

„Der Zahlungsdienstleister hat eine Pflicht, nach seinen Möglichkeiten zu überprüfen, ob die Zahlung abgewickelt werden darf oder gegen ein gesetzliches Verbot verstößt“, hatte das Gericht erklärt. Genau dieser Verpflichtung sei Paypal jedoch nicht nachgekommen und müsse den Spieler daher entschädigen. Der Fall steht stellvertretend für viele Streitfälle und liegt nun vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Dessen Urteil wird brisant: Im schlimmsten Fall drohen der Branche millionen- oder sogar milliardenschwere Rückforderungen.

Visa hat bereits reagiert: Seit Neuestem sind Visa-Kreditkartenzahlungen bei Onlinecasinos nicht mehr möglich. „Im Hinblick auf Transaktionen bei Onlineglücksspielen in Deutschland gilt: Wir haben die Händlerbanken vor Kurzem daran erinnert sicherzustellen, dass nur legale, ordnungsgemäß lizenzierte Transaktionen abgewickelt werden“, erklärt der US-Konzern auf Anfrage.

Als „Händlerbanken“ bezeichnet Visa Geldhäuser, die die Kreditkartenzahlungen für Casinoanbieter ermöglichen. Sie müssten sicherstellen, dass nur „legale Transaktionen“ abgewickelt werden: „Stellt Visa fest, dass eine Händlerbank ihre Compliance-Anforderungen nicht einhält, können wir ihren Zugang zum Visa-Netzwerk unterbrechen oder beenden.“

Nicht nur für Paypal, Visa und die Partnerbanken ist der Ausgang des Stuttgarter Verfahrens zentral. Auch die Bundesregierung schaut laut der Parlamentsanfrage hin. „Das Verfahren ist derzeit vor dem OLG anhängig“, teilt sie mit. „Zu etwaigen finanziellen Auswirkungen einer gegebenenfalls gefestigten, obergerichtlichen Rechtsprechung“ lägen noch keine Erkenntnisse vor.

Klar ist: Es geht um viel Geld für Anbieter, Zahlungsabwickler und den Fiskus. Laut Schätzungen beträgt der Glücksspielumsatz in Deutschland 90 Millionen Euro – pro Tag.