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Bei Zahlungen mit Karte dürfen Händler keine Extra-Gebühr verlangen — viele machen es trotzdem

Fabio Schulze, ein Anwalt der Wettbewerbszentrale, sagte der "Frankfurter Allgemeinen", dass schon etwa 600 Beschwerden wegen unzulässigen Gebühren eingegangen seien. - Copyright: Matt Cardy/Getty Images
Fabio Schulze, ein Anwalt der Wettbewerbszentrale, sagte der "Frankfurter Allgemeinen", dass schon etwa 600 Beschwerden wegen unzulässigen Gebühren eingegangen seien. - Copyright: Matt Cardy/Getty Images

Bequem und von zuhause aus den Flug buchen, diese Möglichkeit nutzen viele Leute. Besonders attraktiv dafür sind Flugvergleichsportale, mit denen man den billigsten Flug suchen kann. Die böse Überraschung kommt dann aber oft bei der Bezahlung: für die Kartenzahlung werden hohe Gebühren verlangt. Im August 2021 urteilte der Bundesgerichtshof, dass solche zusätzlichen Gebühren nicht zulässig sind.

Diese Regelung gilt eigentlich schon seit dem Januar 2018. Im Einklang mit einer EU-Verordnung wurde ein Gesetz erlassen, dass die Erhebung von Gebühren verbietet, wenn Kunden mit "besonders gängigen bargeldlosen Zahlungsmitteln" bezahlen. Darunter fallen Bezahlungen per Lastschriftverfahren sowie alle Debit- und Kreditkarten (wie Visa und Mastercard). Ausgenommen sind Kreditkarten von Diners und American Express. Trotz dieser gesetzlichen Grundlage verlangen viele Händler aber weiterhin Gebühren.

Viele Beschwerden bei der Wettbewerbszentrale

Wie die "Frankfurter Allgemeine" (F.A.Z.) berichtete, besteht das Problem also weiterhin. So hätte ein Betroffener auf der Plattform Reddit erklärt, dass der Friseur in seinem Ort weiterhin Gebühren verlange für die Kartenzahlung. Außerdem würden sich viele frustrierte Kunden an die Wettbewerbszentrale wenden. Fabio Schulze, Syndikusrechtsanwalt bei der Wettbewerbszentrale, sagte zur F.A.Z., dass in der speziell dafür eingerichteten Beschwerdestelle schon etwa 600 Meldungen eingegangen seien. Gemäß dem Anwalt bewegt sich das Beschwerdeniveau auf einem konstanten Niveau.

Kunden sollten ihre Rechnungen genau anschauen

Kunden sollten deshalb gut darauf achten, was für zusätzliche Kosten auf der Rechnung stehen. Oft müssten diese gar nicht bezahlt werden. Im Zweifelsfall sollten sich Betroffene mittels eines Onlineformulars bei der Wettbewerbszentrale melden, wenn ein Geschäft Extrakosten von ihnen verlangt.

aeh