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Zahl der Widersprüche gegen Hartz-IV-Bescheide rückläufig

NÜRNBERG (dpa-AFX) - Die Zahl der Klagen und Widersprüche gegen Hartz-IV-Bescheide ist im Corona-Jahr 2020 deutlich gesunken. Insgesamt seien im Jahr 2020 in der Grundsicherung 511 400 Widersprüche und 79 000 Klagen eingereicht worden, teilte die Bundesagentur für Arbeit am Montag in Nürnberg mit. Das waren 65 700 Widersprüche und 16 300 Klagen weniger als 2019, obwohl pandemiebedingt die Zahl der Regelleistungsberechtigten gestiegen sei, hieß es.

Ein Grund ist nach Angaben der Bundesagentur, dass etwa in den ersten sechs Monaten des Lockdowns die tatsächlichen Kosten für Wohnraum bezahlt wurden - auch wenn die jeweilige Wohnung nicht den Hartz-IV-Regelungen entsprach, also zum Beispiel zu groß und zu teuer war. Auf Wohnungszuschüsse bezieht sich erfahrungsgemäß ein Großteil der Klagen und Widersprüche.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will in seinen Reformvorschlägen dieses in der Pandemie erprobte Vorgehen künftig verstetigen und weitere Entbürokratisierungen durchsetzen, um den Zugang zu Hartz-IV-Leistungen für die Bürger transparenter und verlässlicher zu machen. Aus der Union und von der FDP war Widerspruch gekommen.

Die Quoten von Klagen und Widersprüchen im Verhältnis zu tatsächlichen Bescheiden ist gering. Sie betrug bei Widersprüchen 2,3 Prozent, bei 0,3 Prozent. Allerdings liegen diesen Quoten nur Daten aus den 302 Jobcentern zugrunde, bei denen die Bundesagentur gemeinsam mit den Landkreisen Träger ist.