Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.492,49
    +15,40 (+0,08%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.083,42
    +1,68 (+0,03%)
     
  • Dow Jones 30

    39.807,37
    +47,29 (+0,12%)
     
  • Gold

    2.254,80
    +16,40 (+0,73%)
     
  • EUR/USD

    1,0799
    +0,0006 (+0,05%)
     
  • Bitcoin EUR

    65.117,54
    -1.032,37 (-1,56%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    83,11
    -0,06 (-0,07%)
     
  • MDAX

    27.043,04
    -48,91 (-0,18%)
     
  • TecDAX

    3.454,38
    -2,98 (-0,09%)
     
  • SDAX

    14.294,62
    -115,51 (-0,80%)
     
  • Nikkei 225

    40.369,44
    +201,37 (+0,50%)
     
  • FTSE 100

    7.952,62
    +20,64 (+0,26%)
     
  • CAC 40

    8.205,81
    +1,00 (+0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.379,46
    -20,06 (-0,12%)
     

Zahl der Strom- und Gassperrungen nahm 2021 zu

Bonn (dpa) - Schon vor dem dramatischen Anstieg der Energiepreise infolge des Ukrainekrieges hat die Zahl der Strom- und Gassperren wegen unbezahlter Rechnungen wieder zugenommen.

Im vergangenen Jahr erhöhte sich die Zahl der Stromsperrungen in Deutschland um gut zwei Prozent auf rund 235.000, wie aus Zahlen für den neuen Monitoringbericht von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Die Zahl der Gassperrungen erhöhte sich sogar um rund 12 Prozent auf rund 27.000. Damit waren etwa 0,4 Prozent aller Stromkunden und rund 0,2 Prozent aller Gaskunden in Deutschland von Lieferstopps betroffen.

Energiekosten könnten auch 2022 zu Zahlungsverzug führen

Für 2022 liegen nach Angaben der Behörden noch keine Daten vor. Der Anstieg der Energiekosten im Jahr 2022 könne allerdings dazu führen, dass mehr Strom- und Gaskunden mit ihren Strom- und Gasrechnungen in Zahlungsverzug geraten. Dies könne letztlich zu einem Anstieg der Sperrungen führen, hieß es.

WERBUNG

Der Anstieg im vergangenen Jahr ist demnach teilweise auf nachgeholte Sperrungen aus dem Jahr 2020 zurückzuführen. Durch Corona in finanzielle Nöte geratene Bürger hatten im ersten Corona-Jahr zeitweise ein sogenanntes Leistungsverweigerungsrecht. Ihnen mussten Zahlungen für Strom und andere Leistungen der Daseinsvorsorge gestundet werden. Ein Großteil der Lieferanten verzichtete zudem freiwillig auf Sperrungen ihrer Kunden. Auch im Jahr 2021 hat rund die Hälfte der von der Bundesnetzagentur befragten Strom- und Gaslieferanten auf eine Sperrung freiwillig verzichtet.

Für die Sperrung von Strom und Gas gelten strenge Vorgaben. In der Grundversorgung darf eine Sperrung erst bei einem Zahlungsverzug von zwei Monatsabschlägen und mindestens 100 Euro durchgeführt werden. Wenn kein Monatsabschlag vereinbart ist, muss der Zahlungsverzug mindestens ein Sechstel des voraussichtlichen Jahresbetrags ausmachen. Dies gilt nunmehr auch im Gasbereich, in dem es bisher keine Untergrenze gab.

Konkrete Gefahr für Leib oder Leben Grund für Unzulässigkeit

Zahlt ein Kunde eine fällige Forderung seines Lieferanten nicht, erhält er zunächst eine kostenpflichtige Mahnung. Eine Unterbrechung der Energieversorgung wird frühestens vier Wochen nach der Sperrandrohung durchgeführt. Das konkrete Datum der Sperrung muss dem Kunden acht Werktage im Voraus angekündigt werden.

Eine Sperrung ist nicht zulässig, wenn sie unverhältnismäßig ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn dadurch eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben der dadurch Betroffenen besteht. Im vergangenen Jahr erhielten rund 4 Millionen Stromkunden und etwa eine Million Gaskunden eine Sperrandrohung.

Die Linksfraktion im Bundestag forderte ein gesetzliches Verbot von Strom- und Gassperren. Ein entsprechender Antrag sei bereits eingebracht. «Wir werden den Bundestag unverzüglich über ein Verbot der Energiesperren abstimmen lassen.»

Den Monitoringbericht 2021 wollen die Behörden Ende November veröffentlichen.