Werbung
Deutsche Märkte schließen in 1 Stunde 42 Minute
  • DAX

    17.849,90
    -238,80 (-1,32%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.912,63
    -77,25 (-1,55%)
     
  • Dow Jones 30

    37.881,20
    -579,72 (-1,51%)
     
  • Gold

    2.332,60
    -5,80 (-0,25%)
     
  • EUR/USD

    1,0703
    +0,0002 (+0,02%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.221,87
    -2.559,75 (-4,14%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.366,26
    -16,31 (-1,18%)
     
  • Öl (Brent)

    82,62
    -0,19 (-0,23%)
     
  • MDAX

    26.049,18
    -296,89 (-1,13%)
     
  • TecDAX

    3.262,79
    -36,81 (-1,12%)
     
  • SDAX

    14.040,77
    -166,86 (-1,17%)
     
  • Nikkei 225

    37.628,48
    -831,60 (-2,16%)
     
  • FTSE 100

    8.056,01
    +15,63 (+0,19%)
     
  • CAC 40

    7.973,29
    -118,57 (-1,47%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.415,28
    -297,47 (-1,89%)
     

«Zählkinder» können Kindergeld erhöhen

Genau rechnen: Bei Patchworkfamilien kann es finanziell einen Unterschied machen, welches Elternteil den Antrag stellt.
Genau rechnen: Bei Patchworkfamilien kann es finanziell einen Unterschied machen, welches Elternteil den Antrag stellt.

Wer möchte «Zählkind» sein? Schön klingt der Begriff nicht. Er steht aber für ein paar Euro mehr im Monat. Eine Rolle spielt das, wenn ein Elternteil nicht für alle Kinder Anspruch auf Kindergeld hat.

Nürnberg (dpa/tmn) - Beim Kindergeld lohnt es sich, genau zu rechnen: Besonders bei Patchworkfamilien kann es finanziell einen Unterschied machen, welches Elternteil den Antrag stellt. Auf diesen Effekt weist die Bundesagentur für Arbeit hin. Der Unterschied pro Monat ist allerdings meist gering.

Der Grund: Die Höhe des ausgezahlten Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Dabei zählen auch die Kinder mit, für die der Berechtigte kein Kindergeld erhalten kann, weil dieses vorrangig einem anderen Elternteil zusteht.

WERBUNG

Nur ein Elternteil hat Anspruch auf Kindergeld

Das ist etwa der Fall, wenn bei getrennten Eltern das gemeinsame Kind bei der leiblichen Mutter lebt. Der Vater hat dann keinen Anspruch auf die Leistung. Hat er aber weitere Kinder, die bei ihm leben, wird das älteste Kind als sogenanntes Zählkind bei der Berechnung berücksichtigt.

Für das erste und zweite Kind gibt es monatlich immer jeweils 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro. Im Beispiel zählen die beiden Kinder, die beim Vater leben, wegen des älteren «Zählkindes» als zweites und drittes Kind - der Vater könnte also Kindergeld in Höhe von 204 Euro plus 210 Euro beziehen, also insgesamt 414 Euro, wie die Arbeitsagentur vorrechnet.

Das «Zählkind» erhöht die Zahl der Kinder

Hat die Mutter der beiden Kinder kein anderes Kind, zählen die beiden bei ihr dagegen als erstes und zweites Kind - ihr stünden also 204 Euro plus 204 Euro zu, insgesamt 408 Euro. Wird der Vater bei der Beantragung des Kindergelds als Berechtigter angegeben, stehen ihm also monatlich 6 Euro mehr pro Monat zu.