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Wursthersteller Wiltmann kassiert Gerichtsurteil für Salami

Geflügelsalami mit Schweinespeck, der aber nur im Kleingedruckten deklariert ist? Das ist Verbrauchertäuschung, urteilte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Geklagt hatte die Lebensmittelüberwachung gegen den Wursthersteller Wiltmann.

Geflügelsalami von Wiltmann war der Grund für einen Rechtsstreit. (Beispielbild: Getty Images)
Geflügelsalami von Wiltmann war der Grund für einen Rechtsstreit. (Beispielbild: Getty Images) (R.Tsubin via Getty Images)

Wo Geflügelsalami draufsteht, sollte auch nur Geflügel drin sein – davon sollten Verbraucher ausgehen können, urteilte kürzlich das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW).

Grund für den Rechtsstreit war die Geflügelsalami des Wurstherstellers Wiltmann. Die enthält nämlich neben 90 Prozent Putenfleisch auch 10 Prozent Schweinespeck.

Ärger um die Geflügelsalami dauerte seit 2016

Klar ersichtlich ist das für Verbraucher jedoch nicht. Denn auf der Schauseite der Verpackung ist lediglich von Geflügelsalami die Rede. Nur wer einen Blick ins Kleingedruckte auf der Rückseite der Verpackung wirft, wird informiert, dass die Wurst auch Schweinespeck enthält. Das ist Irreführung der Verbraucher, heißt es im Urteil des OVG NRW (Az.: 9 A 517/20).

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Bereits seit Herbst 2016 wurde um die Aufmachung der Geflügelsalami gestritten. Wiltmann erhielt Beanstandungen und Rügen, wie etwa vom hessischen Landeslabor, dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Ostwestfalen-Lippe und auch den Verbraucherzentralen.

Im Herbst 2020 hatte dann das Verwaltungsgericht Münster entschieden, dass im Fall der Geflügelsalami Irreführung der Verbraucher vorliegt. Doch Wiltmann legte Berufung gegen das Urteil ein.

Urteil ist unanfechtbar

Begründung des Wurstherstellers: Verbraucher würden nur dann Salami erwarten, die ausschließlich aus Geflügel bestehe, wenn sie die Bezeichnung "Rein Geflügel" trage. Das sahen die Richter beim OVG NRW anders. Wiltmann muss deshalb künftig auf der Vorderseite des Produkts auf das enthaltene Schweinefleisch hinweisen oder die Rezeptur ändern. Damit ist der seit Jahren dauernde Rechtsstreit beendet, denn das neueste Urteil ist unanfechtbar.

Auch Verbraucherschützer freuen sich über Entscheidung des Gerichts. Die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet über ihren Facebook-Kanal zum neuesten Urteil im Fall Wiltmann:

"Natürlich erwartet ihr als Verbraucherinnen und Verbraucher, dass in einer Geflügelsalami Geflügel ist und kein Schweinefleisch. Wir sehen das genauso", heißt es dort. Von vielen Nutzern gibt es für die Meldung einen „Daumen hoch“: "Find ich gut. Ich hatte sie seitdem nicht mehr gekauft u schaue auch seit dem auf andere Verpackungen... ", "Find ich gut, war bei einer Wurst bei Lidl auch so. Mittlerweile steht es vorne drauf und es gibt sogar das Piktogramm vom Schwein vorne mit auf der Packung", "Sowas sollte grundsätzlich verboten sein, wie viele andere Dinge ebenso", so einige der Kommentare.

Andere sind der Meinung, es sei eben unerlässlich, die Zutatenlisten von Produkten zu lesen.

Und die Verbraucherzentrale gibt ihren Followern noch mit auf den Weg für den nächsten Einkauf: "Aktuell gibt es von Wiltmann im Supermarkt allerdings noch immer diese »Geflügel-Salami« in dieser irreführenden Aufmachung zu kaufen, also Augen auf! Falls Ihr Geflügelsalami von anderen Herstellern mit ähnlich irreführender Aufmachung findet, dann meldet euch gerne bei uns. Wir würden dagegen vorgehen."

VIDEO: Abgefahren: So entstehen Hunderte von Salamischeiben gleichzeitig