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Ihr wollt ein Tiny House? Das müsst ihr wissen, bevor ihr euch ein Minihaus kauft

SmartHouse
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Ein umweltfreundliches Eigenheim mit kleinem Garten, keinen Stress mit den Nachbarn und trotzdem keinen finanziellen Klotz am Bein: Die Idee, in einem Tiny House zu leben, klingt schon verlockend. Anbieter für Mini-Häuser gibt es inzwischen auch in Deutschland genug. Die Preise gehen ab 27.000 Euro los.

Janko Fuhrmann vom Verband privater Bauherren schätzt das Interesse an den Minihäusern aktuell trotzdem noch gering ein. Statt sich ein Tiny House zu bauen, greifen viele Singles nach wie vor lieber zur Eigentumswohnung. Ein Grund dafür ist, dass geeignete Grundstücke besonders in Ballungsgebieten rar sind und die kleinen Häuschen einer Genehmigung bedürfen. Wir haben nachgefragt, was ihr auf dem Weg zum eigenen Mini-Haus beachten müsst.

Wo darf ich mein Tiny House hinstellen?

Generell ist der Bau eines Hauses immer genehmigungspflichtig. Selbst wenn das geplante Objekt auch noch so klein ist. „Für alle baulichen Anlagen, die im Erdboden verankert sind, gilt das Bauordnungsrecht. Ganz egal, wie groß sie sind“, erklärt Janko Fuhrmann. Sobald ein Gebäude ein Fundament hat, handelt es sich also um eine bauliche Anlage. Und als solche ist das Tiny House genehmigungspflichtig.

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Vor der Errichtung eines Minihauses muss also ein Bauantrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Das gilt übrigens auch dann, wenn ihr euer Häuschen auf das Flachdach eines Nachbarn stellen wollt. „Auch mit solchen Bauten tangiert man öffentliches Recht“, erklärt Fuhrmann. „Man ist immer an das Baurecht gebunden. Und alles, was öffentliches Recht ist, muss zu 100 Prozent erfüllt werden.“

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