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Wolfgang Kubicki beendet Mandat für „Spiritus Rector“ der Cum-Ex-Geschäfte

Bundestagsvizepräsident und FDP-Politiker Kubicki vertritt nicht länger die Interessen von Hanno Berger. Dem Steueranwalt wird schwere Steuerhinterziehung vorgeworfen.

Mit seiner Trennung von Hanno Berger verzichtet er darauf, öffentlich eines Besseren belehrt zu werden. Foto: dpa
Mit seiner Trennung von Hanno Berger verzichtet er darauf, öffentlich eines Besseren belehrt zu werden. Foto: dpa

Mehr als sieben Jahre lang stand Wolfgang Kubicki als Strafverteidiger an der Seite von Hanno Berger. Es war ein bemerkenswertes Mandat, das nun beendet ist – galt Berger doch als der „Spiritus Rector“ sogenannter Cum-Ex-Geschäfte.

Dieser Aktienhandel war darauf ausgelegt, Finanzämter zur mehrfachen Erstattung von Kapitalertragsteuern zu verleiten. Als solche Methoden 2013 bei der Landesbank in Kubickis politischer Heimat Schleswig-Holstein bekannt wurden, sagte der FDP-Politiker: „Die Geschäfte erfüllen ohne jeden Zweifel den objektiven und subjektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung.“

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Dann mandatierte ihn Berger. Kubicki änderte seinen Ton. Er habe zwar ein „Grundverständnis dafür“, dass diese Art der Steuergestaltung als „ökonomisch unsinnig und gegebenenfalls auch als moralisch unvertretbar empfunden wird“, schrieb Kubicki an die Staatsanwaltschaft. Das Strafrecht sei aber nicht der Ort, gesetzgeberische Entscheidungen zu korrigieren. Die Mehrfachanrechnung einer nur einmal abgeführten Kapitalertragsteuer sei eine solche Entscheidung gewesen.

Im Januar, wenn Berger vor Gericht stehen soll, wird Kubicki nicht mehr neben ihm stehen. Sein Mandat ist nach Recherchen des Handelsblatts beendet. Die Frage nach dem Warum ließ er unbeantwortet. Seine Rechtsauslegung in der Steuersache freilich galt schon vor dem Mandatsende als überholt. Zahlreiche Finanzgerichte entschieden, dass Cum-Ex-Geschäfte rechtswidrig waren. Eine „Glanzleistung“ nannte sie der Präsident des Finanzgerichts Köln, Benno Scharpenberg, im Juli 2019. „Aber eben eine kriminelle Glanzleistung.“

Das erste Strafurteil in der Sache kam aus Bonn. Zwei Angeklagte wurden im März 2020 verurteilt. Der Vorsitzende Richter Roland Zickler griff künftigen Verhandlungen vor. Die Vorstellung, es gebe eine Gesetzeslücke, die eine doppelte Erstattung einer nur einmal gezahlten Steuer ermögliche, sei abwegig.

„Es gab keine Gesetzeslücke“

Es möge ja richtig sein, dass der Gesetzgeber unglückliche Formulierungen wählte. „Aber es gab keine Gesetzeslücke“, sagte Zickler. Es sei nicht alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten sei. Und überhaupt: „Wollen wir alle in einer Welt leben, wo es normal ist, dass jeder jeden bescheißt?“

Es wäre interessant geworden, Kubicki dazu im Gerichtssaal zu hören. Sowohl der Anwalt als auch sein ehemaliger Mandant Berger reagierten geradezu allergisch, wann immer in der Diskussion um Cum-Ex-Geschäfte die Frage der Moral aufkam. „Was interessiert Sie meine Moral?“, fragte Kubicki einen Journalisten vom Interview-Portal „Planet Interview“ im November 2019. „Ich finde es unmoralisch, dass Leute nicht arbeiten wollen und dann Geld vom Staat verlangen. Ich finde es auch unmoralisch, dass der Staat von mir Geld haben will und damit Unsinn treibt.“

Bei Cum-Ex sei die Sache glasklar, sagte Kubicki. Der Handel, der den Steuerzahler um Milliarden schädigte, war seiner Meinung nach unter bestimmten Umständen legal. Dass es Gerichtsentscheidungen gab, die genau dies bestritten, sagte Kubicki nicht. Mit seiner Trennung von Berger verzichtet er nun darauf, öffentlich eines Besseren belehrt zu werden – und bleibt sich damit in gewisser Weise treu. Schon in seiner Jugend habe er zwar als prügelfreudig gegolten, sagte Kubicki, als er im September 2019 in Berlin seine Autobiografie vorstellte. Sein Motto damals: „Auf die Fresse geben ist besser als auf die Fresse kriegen.“