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Wohnungsbauprämien für Bausparer steigen, Einkommensgrenzen werden hoch gesetzt

Mit einem neuen Gesetz werden die staatlichen Zuschüsse für Bausparer erhöht. Sie dürfen künftig auch für Käufe in der EU eingesetzt werden.

Die Zahl der Bausparverträge in Deutschland ist in den vergangenen Jahren gesunken. Foto: dpa
Die Zahl der Bausparverträge in Deutschland ist in den vergangenen Jahren gesunken. Foto: dpa

Viele Besitzer eines Bausparvertrages dürfen sich freuen: Ab 2021 können sie mit einer höheren Wohnungsbauprämie rechnen. Zugleich werden die Einkommensgrenzen, die den Kreis der Berechtigten einschränkt, erhöht. Den Änderungen im Wohnungsbau-Prämiengesetz hat am Freitag der Bundesrat zugestimmt.

Die Wohnungsbauprämie können Bausparer beantragen, wenn sie ihren Bausparvertrag auch zum Bau oder Kauf einer Immobilie nutzen sowie zur Modernisierung nutzen. Auch wer Anteile an einer Wohnungsgenossenschaft kauft, kann die Prämie beantragen.

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Berechtigt waren bislang Singles, deren zu versteuerndes Einkommen 25.600 Euro nicht übersteigt. Bei Verheirateten lag die Maximalgrenze bei 51.200 Euro. Nun wurden die Grenzen auf 35.000 Euro und 70.000 Euro erhöht.

Außerdem steigt die Prämie selbst. Jährlich sind künftig zehn Prozent der jährlichen Einzahlungen von 700 Euro für Singles und 1.400 Euro für Verheiratete förderfähig. Heißt konkret: Auf die gezahlten Beiträge legt der Staat noch einmal 70 Euro oder 140 Euro drauf. Bislang waren es 45,06 Euro beziehungsweise 90,11 Euro.

Neu ist auch, dass die Prämie künftig nicht mehr nur zum Wohnungsbau im Inland, sondern auch in anderen Ländern der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen verwendet werden kann.

Die Bausparkassen begrüßen die Gesetzänderung. „Für normalverdienende Haushalte wird es wieder leichter, sich einen Lebenstraum zu erfüllen“, sagt Bernd Hertweck, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Privaten Bausparkassen.

Kritik der Verbraucherzentrale

Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisiert die Änderung jedoch als „Absatzförderungsprogramm zugunsten der Bausparkassen“. „Mit der Wohnungsbauprämie lenkt der Staat den Vermögensaufbau vor allem in Bausparverträge, die aktuell bis zur Zuteilung negative Renditen aufweisen“, sagt Nauhauser. Wer stattdessen mit anderen Produkten Vermögen für ein Eigenheim anspart, erhalte die Förderung nicht.

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Ersterwerber gesunken. Weil sich die Eigenkapitalanforderungen an den vielerorten gestiegenen Kaufpreisen bemessen, müssen Haushalte heute deutlich mehr angespart haben als noch vor wenigen Jahren.

Die Erträge auf Bausparverträge sind in Zeiten der Niedrigzinsen gering. Die Guthabenzinsen bei Bausparverträgen liegen bei den meisten Tarifen heute zwischen 0,1 und 0,3 Prozent. Davon müssen jedoch noch Gebühren für den Vertragsabschluss abgezogen werden. Die Anzahl der Bausparverträge war in den vergangenen Jahren rückläufig. Zählte das Statistische Bundesamt 2013 noch mehr als 30 Millionen Verträge, waren es 2018 nur noch rund 27 Millionen.

Wer die Wohnungsbauprämie erhalten möchte, muss das Geld aus Bausparverträgen „wohnwirtschaftlich“ verwenden. Wer den Vertrag also lediglich als Sparprodukt verwendet, erhält keine Prämie, es sei denn der Vertrag wurde vor 2009 geschlossen. Im Regelfall muss der Bausparer zudem mindestens sieben Jahre lang jährlich mit 50 Euro oder mehr bespart werden. Dabei darf es sich aber nicht um Geld aus vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers handeln.