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Wirtschaftsweise schlagen Energie-Solidaritätszuschlag vor

BERLIN (dpa-AFX) -Einkommensstarke Haushalte sollen aus Sicht der Wirtschaftsweisen stärker an der Finanzierung von Entlastungen in der Energiekrise beteiligt werden. Das könnte streng befristet über einen Energie-Solidaritätszuschlag oder eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes geschehen, geht aus dem am Mittwoch vorgelegten Jahresgutachten des Sachverständigenrats hervor. Dies würde die öffentlichen Haushalte entlasten. Der Vorschlag war zuvor bekanntgeworden und hat eine breite Debatte ausgelöst.

Im Gutachten der Wirtschaftsweisen heißt es, Entlastungen wie Tankrabatt, 9-Euro-Ticket oder Energiepreispauschalen hätten auch Haushalte begünstigt, welche die Preise eigentlich schultern könnten. "Dadurch fallen die fiskalische Belastung sowie inflationstreibende Nachfrageimpulse höher als notwendig aus."

Vor diesem Hintergrund sollte auch der von der Bundesregierung geplante Abbau der sogenannten kalten Progression verschoben werden. Vor allem Finanzminister Christian Lindner setzt sich dafür ein, ab 2023 die kalte Progression - quasi eine inflationsbedingte heimliche Steuererhöhung - auszugleichen.

Der Ausgleich der kalten Progression sei steuersystematisch zwar grundsätzlich geboten, erklärte der Wirtschaftsweise Achim Truger. "Aktuell geht es aber um eine zielgenaue Entlastung unterer und mittlerer Einkommensgruppen, und die öffentlichen Haushalte sollten nicht überstrapaziert werden."

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Im Gutachten der Wirtschaftsweisen heißt es weiter, die Folgen des Krieges in der Ukraine könnten die erneute Ausnahme von der Schuldenbremse 2023 rechtfertigen. Vor allem Lindner will die in den vergangenen Jahren wegen der Pandemie ausgesetzte Schuldenbremse wieder einhalten. Die erlaubt nur eine geringe Nettokreditaufnahme.

Zur Energiekrise heißt es im Gutachten, um auf dem Strommarkt Gas einzusparen, sollten kurzfristig umfassend Kraftwerkskapazitäten mobilisiert werden. Dazu könne auch eine Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke beitragen. Genauer definiert wird dies nicht. Die Bundesregierung hatte nach einem Machtwort von Kanzler Olaf Scholz beschlossen, dass die drei verbliebenen drei Atomkraftwerke bis zum 15. April weiterlaufen sollen. Danach soll mit der Nutzung der Atomkraft Schluss sein.