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Wirtschaftsverbände: Große Verunsicherung bei Coronahilfen

BERLIN (dpa-AFX) - Wirtschaftsverbände haben massive Kritik an der schleppenden Umsetzung der Corona-Hilfen geäußert. Es gebe außerdem große Verunsicherung über die Bedingungen. Der Präsident des Verbands Familienunternehmer, Reinhold von Eben-Worlée, sprach am Dienstag von einem "Kommunikations-Wirrwarr". Es herrsche eine "völlige Intransparenz" beim Anmeldeverfahren und bei den Beihilfe-Bedingungen. So habe sich herausgestellt, dass die Betriebe neben einem Umsatzeinbruch nun auch noch einen Reinverlust vorweisen müssten, um finanzielle Hilfen zu erhalten.

Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Freien Berufe, Peter Klotzki, sagte der Deutschen Presse-Agentur, eine auf "ungedeckte Fixkosten" beschränkende Regelung bei der Berechnung der Überbrückungshilfen sei erst nachträglich aufgenommen worden. "Das ist kein lapidarer Haken, der im Kleingedruckten gesetzt wurde. Damit rutschen sicherlich etliche Anträge mindestens in die Grauzone, Rückzahlungen stehen zu befürchten." Dies befördere Verunsicherung. "Dabei brauchen doch gerade die in Existenznot geratenen Unternehmen Verlässlichkeit."

Von Eben-Worlée sagte, im Ankündigen von Hilfen für die Wirtschaft seien Finanz- und Wirtschaftsminister immer schnell. "Beim Umsetzen hapert es bis heute gewaltig an den allermeisten Stellen." Die Hilfen kämen zu spät, gar nicht oder in enttäuschender Höhe an.

Hintergrund der Kritik ist zum einen, dass sich die Auszahlung der Novemberhilfen für Firmen im Lockdown verzögert. Zum anderen wurden Regelungen bei der Überbrückungshilfe II vor dem Hintergrund des EU-Beihilferechts angepasst. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums sind "ungedeckte Fixkosten" Voraussetzung für die Gewährung von Beihilfen - also für Kosten, die eine Firma nicht mit den noch vorhandenen Einnahmen decken kann.

Eine Sprecherin des Ministeriums wies darauf hin, dass für die Überbrückungshilfe II Verlustmonate seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 in Ansatz gebracht werden könnten - sofern in diesen ein Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent ausgewiesen wurde. Gewinnmonate müssten nicht berücksichtigt werden. Das Ministerium geht davon aus, dass die Mehrzahl der Firmen, die Hilfen beantragen, auch Verluste gemacht haben.