Werbung
Deutsche Märkte schließen in 5 Stunden 40 Minuten
  • DAX

    17.764,64
    -5,38 (-0,03%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.926,80
    +12,67 (+0,26%)
     
  • Dow Jones 30

    37.753,31
    -45,66 (-0,12%)
     
  • Gold

    2.394,10
    +5,70 (+0,24%)
     
  • EUR/USD

    1,0676
    +0,0001 (+0,01%)
     
  • Bitcoin EUR

    57.632,45
    -1.736,11 (-2,92%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    82,10
    -0,59 (-0,71%)
     
  • MDAX

    25.998,84
    +72,10 (+0,28%)
     
  • TecDAX

    3.215,25
    -41,81 (-1,28%)
     
  • SDAX

    13.989,39
    -8,96 (-0,06%)
     
  • Nikkei 225

    38.079,70
    +117,90 (+0,31%)
     
  • FTSE 100

    7.863,43
    +15,44 (+0,20%)
     
  • CAC 40

    8.010,83
    +29,32 (+0,37%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.683,37
    -181,88 (-1,15%)
     

Wirtschaft will Kurzarbeitergeld auch für Azubis

Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer sorgt sich um die berufliche Zukunft von Azubis in der Corona-Krise.
Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer sorgt sich um die berufliche Zukunft von Azubis in der Corona-Krise.

Berlin (dpa) - Industrie und Handwerk haben die Bundesregierung aufgefordert, die Regelungen zum Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise schnellstmöglich auf Lehrlinge auszuweiten.

Anderenfalls sähen sich Betriebe in der Krise gezwungen, ihren Auszubildenden zu kündigen. Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer sagte der «Welt am Sonntag»: «Wir müssen dringend vermeiden, dass Betrieben, die von der Krise massiv betroffen sind, nichts anderes übrig bleibt, als Ausbildungsverhältnisse zu beenden».

Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Achim Dercks, verlangte, es müsse für Betriebe in der Krise «vom ersten Tag an möglich sein, Kurzarbeitergeld auch für Azubis zu erhalten».

WERBUNG

Kurzarbeitergeld kann in der Corona-Krise schon dann fließen, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Die Regierung geht davon aus, dass sie in 2,15 Millionen Fällen konjunkturelles Kurzarbeitergeld zahlen muss. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt dabei 60 Prozent des Lohns, bei Menschen mit Kindern 67 Prozent. Die Unternehmen bekommen Sozialbeiträge erstattet.

Die rund 1,3 Millionen Auszubildenden in Deutschland sind von dieser Regelung allerdings bisher ausgenommen. Ihnen müssen Betriebe laut Bundesausbildungsgesetz auch ohne Arbeit für sechs Wochen die volle Ausbildungsvergütung weiterzahlen.