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Wirtschaft kritisiert Umweltministerin Schulze wegen zusätzlichen Regulierungsdrucks

Inmitten der Coronakrise treibt das Bundesumweltministerium die Umsetzung einer europäischen Richtlinie voran. Die Wirtschaft kritisiert das Vorgehen als unverantwortlich.

Die Wirtschaft fordert, dass die Bundesumweltministerin von regulatorischen Zusatzbelastungen während der Coronakrise absieht. Foto: dpa
Die Wirtschaft fordert, dass die Bundesumweltministerin von regulatorischen Zusatzbelastungen während der Coronakrise absieht. Foto: dpa

Ganz Deutschland kommt gerade sozial, gesellschaftlich und wirtschaftlich zum Erliegen, für viele Menschen steht die Gesundheit auf dem Spiel. Die Bundesregierung erarbeitet ein milliardenschweres Hilfsprogramm, das der Bundestag im Eilverfahren beschließt – doch das Umweltministerium treibt scheinbar ungerührt die Umsetzung einer europäischen Verordnung voran. In der Wirtschaft stößt dieses Vorgehen auf Unverständnis.

So kritisieren der Zentralverband Oberflächentechnik (ZVO) und der Fachverband galvanisierte Kunststoffe (FGK) die Absicht des Bundesumweltministeriums, „ungeachtet der existenzbedrohenden Auswirkungen der Corona-Pandemie den Unternehmen der Galvano- und Oberflächentechnik erhebliche zusätzliche regulatorische Lasten aufzubürden“.

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Die nächsten vier bis fünf Wochen „gehen an die Substanz der deutschen Wirtschaft“, heißt es in einem Schreiben von ZVO-Hauptgeschäftsführer Christoph Matheis und dem FGK-Vorstandsvorsitzendem Bernd Jülicher an Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). „Dass dies von Ihrem Hause ignoriert wird, ist mehr als befremdlich.“

Für viele der Mitgliedsunternehmen gehe es bereits jetzt ums blanke Überleben, heißt es weiter in dem Schreiben, das dem Handelsblatt vorliegt. Schreiben in ähnlichem Wortlaut gingen zudem an Schulzes Staatssekretär Jochen Flasbarth, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU).

Konkret geht es um einen Entwurf zur Änderung der Abwasserverordnung. Diesen soll die Branche bis 14. April kommentieren. Die Verordnung sei substanziell selbstverständlich relevant, heißt es in den Verbänden. Die Fristsetzung empfinde man aber in der aktuellen Krisenzeit als Schlag ins Gesicht.

Im Schreiben an Staatssekretär Flasbarth heißt es, die Überwindung der Krise erfordere die Mobilisierung aller Energien und Ressourcen in den Mitgliedsunternehmen und Verbänden. In den Unternehmen herrsche vielfach eine Ausnahmesituation wegen der Beteiligung von Mitarbeitern an Krisenstäben oder auferlegter Quarantäne.

Eine fundierte Bewertung und Einschätzung von Gesetzesänderungen sei derzeit nur verzögert oder gar nicht möglich. Matheis und Jülicher forderten die Ministerin darum auf, „das am 17. März 2020 eröffnete Anhörungsverfahren zur Änderung der Abwasserverordnung bis zum Ende der Coronakrise auszusetzen“.

Umweltministerium prüft längere Frist

Die Galvano- und Oberflächentechnik ist eine mittelständisch geprägte Industriebranche, die in Deutschland etwa 50.000 Mitarbeiter beschäftigt. Die Unternehmen sind im Bereich der Oberflächenveredelung für die Automobilindustrie, aber auch die Bauwirtschaft und Sanitärindustrie unterwegs. Durch die Veredelung von Oberflächen werden beispielsweise Korrosionsschäden auf Bauteilen verhindert.

Der Termin Mitte April beruhe auf den Umsetzungsfristen der Europäischen Union, an die sich auch die Bundesregierung halten müsse, sagte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums auf Nachfrage des Handelsblatts. Durch die Coronakrise seien alle Beteiligten auf Seiten des Bundes ebenso wie die Verbände in besonderer Weise herausgefordert. „Den Fortschritt bei Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren haben wir dabei besonders im Blick, vor allem wenn sie mit Fristsetzungen aufgrund von EU-Recht verbunden sind.“

Die weitere Beteiligung der Verbände sicherzustellen, die schon zuvor in verschiedenen Stadien der Vorbereitung aktiv eingebunden gewesen seien, habe hohe Priorität, hieß es weiter. „Wir sind uns aber der besonderen Situation bewusst und prüfen derzeit, inwiefern in diesem konkreten Fall längere Beteiligungsfristen möglich sind.“

Mehr: Familienunternehmen fordern, dass der Gesetzgeber genauer hinschaut, bevor er neue Vorschriften macht. Ihr Modell: ein Test zur Abschätzung der Konsequenzen.