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#WirMachenAuf: Proben Händler jetzt den Lockdown-Aufstand?

Seit Beginn des zweiten Lockdowns gab es nur wenige Verstöße von Händlern und Gastronomen gegen die Corona-Auflagen. Doch nun wollen einige Gewerbetreibende ihre Läden ab Montag wieder öffnen.

Dem Einzelhandel droht durch den zweiten Lockdown eine Pleitewelle. Dennoch halten sich die meisten Unternehmen bislang an die Corona-Auflagen.  Foto: dpa
Dem Einzelhandel droht durch den zweiten Lockdown eine Pleitewelle. Dennoch halten sich die meisten Unternehmen bislang an die Corona-Auflagen. (Foto: dpa)

Frühestens ab Februar dürfen Läden, Hotels und Restaurants wieder öffnen. Doch einige Gewerbetreibende wollen das anscheinend nicht akzeptieren und trotz des Verbots ihre Geschäfte ab kommenden Montag wieder für Kunden öffnen. In den sozialen Medien wird der Vorstoß unter dem Hashtag #WirMachenAuf seit einigen Tagen hitzig diskutiert.

Auf der dazugehörigen Homepage „Coronapedia“, für die laut Impressum ein Unternehmer aus Krefeld verantwortlich ist, wird teils sachlich argumentiert, teils wird die Verzweiflung betroffener Geschäftsinhaber deutlich. Es finden sich aber auch zahlreiche abstruse Behauptungen von Verschwörungstheoretikern und aus dem Umfeld der Querdenker-Szene.

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Einer der protestierenden Selbstständigen hat daraus Konsequenzen gezogen. Der Unternehmer Udo Siebzehnrübl, der fünf Intersport-Fachgeschäfte betreibt, wollte am 11. Januar zumindest einen seiner Läden wieder öffnen, um ein Zeichen zu setzen. Inzwischen ruderte der Händler jedoch zurück. Begründung: Man wolle kein Sattelhalter für die rechte Szene und Corona-Leugner sein. Die Intersport-Gruppe distanzierte sich zudem per Pressemitteilung „von Bestrebungen einzelner selbständiger Sportfachhändler zur Wiedereröffnung ihrer Geschäfte trotz Lockdown“.

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Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht #WirMachenAuf kritisch. Die Öffnungsaktion „macht sicherlich die Verzweiflung bei vielen Handelsunternehmen deutlich“, sagt ein HDE-Sprecher. „Eine Öffnung der Geschäfte im Widerspruch zu geltenden Verordnungen kann aus unserer Sicht aber nicht die Lösung sein“. Die Händler würden sich bislang zudem „flächendeckend an die staatlichen Vorgaben“ halten. Das bestätigt der Deutsche Städtetag. „Flächendeckende Verstöße gegen die Corona-Auflagen sehen wir im Handel derzeit nicht“, sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, der WirtschaftsWoche. „Die große Mehrheit der Geschäftsleute hält sich an die Vorgaben, ihre Läden bleiben geschlossen. Einzelne Verstöße in den Städten sind bislang die große Ausnahme“, so Dedy.

Laut einer Umfrage der WirtschaftsWoche unter den Ordnungsämtern der zehn größten deutschen Städte gab es seit Beginn des zweiten Lockdowns tatsächlich nur wenige Verstöße von Gewerbetreibenden gegen die Lockdown-Auflagen. Allerdings werden die Daten von Stadt zu Stadt in unterschiedlicher Qualität erhoben und sind wegen der Urlaubszeiten zum Jahreswechsel teils unvollständig. So teilte die Stadt Düsseldorf nur allgemein mit, dass im Durchschnitt der letzten vier Wochen 232 Bußgeldverfahren eingeleitet wurden, davon 132 „mit Gewerbebezug“. Das Ordnungsamt der Stadt Leipzig verfügt über detaillierte Informationen. Demnach wurden nach entsprechenden Hinweisen zwischen Mitte und Ende Dezember „88 anlassbezogene Kontrollen“ in Läden, Geschäften und gastronomischen Einrichtungen durchgeführt. „In 29 Fällen wurden Verstöße gegen bestehende Regelungen festgestellt, teilt das Amt mit. 12 davon betrafen gastronomische Angebote, 17 den Einzelhandel. Insgesamt seien 17 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden, in einem Fall erfolgte eine „Schließungsverfügung“.

In Berlin wurden zwischen 16. und 28. Dezember insgesamt 304 Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen Verstößen gegen die Infektionsschutzverordnung von der Polizei erstellt. 64 davon betrafen Gaststätten. In Hamburg wurden im gleichen Zeitraum von der Polizei „insgesamt 140 Verstöße von Unternehmen beziehungsweise Geschäftsinhabern registriert“. 75 Verstöße betrafen laut der Behörde für Inneres demnach den Einzelhandel, 37 die Gastronomie. „Betriebe wurden bei unerlaubter Öffnung umgehend geschlossen bzw. Ansammlungen aufgelöst“. Zudem seien Ordnungswidrigkeitsanzeigen von der Polizei gefertigt und entsprechende Verfahren eingeleitet worden, heißt es aus Hamburg.

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In München führten die Bezirksinspektionen ab 16. Dezember allein in der Gastronomie rund 200 Kontrollen durch, stellten aber keine Verstöße fest. Anders sah es im Einzel- und Großhandel aus, wo nach Angaben der Stadt 31 Betriebe „hinweis- und anlassbezogen“ kontrolliert wurden. Es seien vier Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden. In zwei Fällen waren demnach bestimmte Verkaufsbereiche von Großhandelsgeschäften nicht ordnungsgemäß abgesperrt. In einem anderen Fall sei ein Abholservice für gekaufte Waren angeboten worden, obwohl dies in Bayern untersagt ist. „In einem weiteren Fall wurde durch einen Floristen ein Straßenverkauf angeboten“, heißt es aus München.

Sollten ab Montag zahlreiche Händler dem „Wir machen auf“-Vorstoß folgen, dürften Polizei und Ordnungsämter deutlich mehr zu tun bekommen. Der HDE fordert indes einen klaren Fahrplan zur Wiedereröffnung der Geschäfte. „Die geschlossenen Handelsunternehmen brauchen jetzt klare Aussagen, unter welchen Bedingungen sie wann ihren Betrieb wieder aufnehmen können“, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. „Den Lockdown einfach nur zu verlängern und keinerlei Perspektiven oder Pläne für eine Wiedereröffnung der Geschäfte zu präsentieren, ist zu wenig.“

Derzeit sei nicht eindeutig geklärt, bei welchen Corona-Zahlen und Inzidenzwerten mit einer Lockerung für den Einzelhandel gerechnet werden könne, so Genth. Die Handelsunternehmer aber müssten entscheiden, ob sie Ware bestellen und Marketingmaßnahmen planen. Dafür bräuchten sie zumindest eine einigermaßen zuverlässige Grundlage.

Der HDE-Hauptgeschäftsführer forderte außerdem erneut Nachbesserungen bei den staatlichen Hilfen. Diese brächten für viele notleidende Händler keine wirksame Unterstützung: „Es zeichnet sich eine Pleitewelle ab, wie wir sie noch nicht erlebt haben.“ Auch der Deutsche Städtetag warnt, dass die Verlängerung der Einschränkungen bis Ende Januar die wirtschaftliche Lage des Einzelhandels verschärft. „Bund und Länder müssen nun die zugesagten finanziellen Hilfen für die vom Lockdown hart getroffenen Händler rasch auszahlen und auch gezielt anpassen“, sagt Hauptgeschäftsführer Dedy.

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