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Wirecard: Das sagt ein Experte zu drohenden Sammelklagen

Wirecard: Bald ist es geschafft!
Die Wirecard-Aktie knüpft zu Wochenbeginn an ihre Aufwärtsbewegung aus der Vorwoche an und klettert mit einem Plus von über zwei Prozent erneut an die DAX-Spitze. Zeitweise klettert sie dabei auf den höchsten Stand seit Ende Januar. Die Verluste durch die Bilanz-Vorwürfe der Financial Times (FT) sind damit nahezu komplett ausgeglichen.Bis auf 159,30 Euro geht es für die Aktie von Wirecard am Montag nach oben. Von dort aus fehlen nur noch fünf Prozent, um die Verluste nach den FT-Berichten über bilanzielle Unregelmäßigkeiten wieder vollständig aufzuholen. Gelingt das, rückt dann das bisherige Jahreshoch in den Fokus.Kurz bevor die Negativ-Schlagzeilen ab Ende Januar einen mehr als 40-prozentigen Kursrutsch ausgelöst hatte, hat die Wirecard-Aktie bei 170,70 Euro ihr bisherigen Höchststand für 2019 erreicht. Die Rückeroberung dieser Marke wäre ein wichtiges Zwischenziel auf dem Weg zu neuen Hochs.Extra-Kick durch Übernahmefantasie?Neben unverändert guten Wachstumsaussichten und positiven Unternehmensmeldungen hatte am Freitag die Meldung über einen möglichen Zusammenschluss der US-Konkurrenten Global Payments und Total Systems die latente Übernahmefantasie angefacht (DER AKTIONÄR berichtete). In der Payment-Branche grassiert seit Monaten das Übernahmefieber – auch Wirecard wird dabei als potenzielles Ziel gehandelt.Sattes Kursplus – und noch mehr PotenzialDER AKTIONÄR setzt im Aktien-Musterdepot bereits seit Anfang April auf eine Erholung der Wirecard-Aktie – mit Erfolg: Die Position notiert bereits rund 47 Prozent im Plus. Investierte Anleger lassen die Gewinne laufen. Das Kursziel von 200 Euro lässt auch späten Neueinsteigern noch etwas Spielraum.

Große Kanzleien in den USA trommeln Wirecard-Investoren zusammen, um Sammelklagen gegen den Zahlungsabwickler auf den Weg zu bringen. Erste Klagen wegen angeblicher Verstöße gegen Wertpapiergesetze wurden bereits eingereicht. Für die angeschlagene Aktie ist das ein weiterer Unsicherheitsfaktor. Am Mittwoch geht es deshalb um rund drei Prozent nach unten.

DER AKTIONÄR hat bei Rechtsanwalt Andreas W. Tilp von der Kanzlei TILP nachgefragt. Er ist Experte für Kapitalmarktrecht und Vertritt geschädigte Investoren auch in Sachen „Dieselgate“ und Steinhoff.

Herr Tilp, in den USA suchen große Kanzleien bereits aktiv nach geschädigten Investoren, um Sammelklagen gegen Wirecard anzustrengen. Gibt es für Anleger hierzulande vergleichbare Möglichkeiten?

Andreas Tilp: Ja, aber die USA stehen hier bei Lichte betrachtet nicht im Fokus. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, werden internationale Investoren in Deutschland klagen. Wirecard hat seinen Sitz in Deutschland und die Aktie notiert in Frankfurt. Und der US Supreme Court hat im Jahr 2010 mit einem Grundsatzurteil entschieden, dass US-Gerichte in einer Konstellation wie dieser nicht zuständig sind. Deutschland würde hier den Schauplatz für Schadensersatzprozesse bilden. Für einen kapitalmarktrechtlichen Fall dieser Größe böte sich dann das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) an. (…) Ich erhalte ja jetzt schon Anrufe aus den USA und Kanada wegen Wirecard.

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Der Experte sagt aber auch: „Voraussetzung für Ansprüche ist allerdings, dass sich die Vorwürfe bestätigen.“ Das sei bislang noch nicht klar.

Wirecard sieht keine Grundlage für Klagen

Wirecard selbst gibt sich derweil entspannt: „Da die Vorwürfe keine Grundlage haben, gibt es auch keine Grundlage für potenzielle Klagen in dieser Angelegenheit“, sagte ein Sprecher am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur (dpa). „Zumindest nicht, soweit sie sich gegen Wirecard richten sollten.“

Das ganze Interview im neuen AKTIONÄR

Das ganze Interview mit dem Tübinger Anwalt und wie sich Anleger nun aus juristischer Sicht verhalten können, lesen Sie in der neuen Ausgabe 08/2019 des AKTIONÄR – heute Abend ab 22 Uhr als E-Paper und am Freitag am Kiosk.