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Wirecard-Gläubiger hoffen auf Schadenersatz im Insolvenzverfahren

MÜNCHEN(dpa-AFX) - Zur ersten Gläubigerversammlung des Skandalkonzerns Wirecard <DE0007472060> in München haben neben Banken und Investoren auch viele Aktionäre des insolventen Zahlungsdienstleisters Forderungen angemeldet. Das teilten Anwälte sowie die Anlegervereinigung DSW am Mittwoch mit. Insolvenzverwalter Michael Jaffé wollte bei der Gläubigerversammlung Bericht über die finanzielle Lage bei Wirecard geben. Die Veranstaltung ging in kleinem Rahmen im derzeit coronabedingt für die Öffentlichkeit geschlossenen Münchner Löwenbräukeller über die Bühne, großen Andrang gab es nicht.

Der ehemalige Dax-Konzern <DE0008469008> Wirecard hatte im Juni nach dem Eingeständnis von Phantomgeschäften Insolvenz angemeldet, Banken und Investoren haben nach Berechnungen der Münchner Staatsanwaltschaft mehr als drei Milliarden Euro verloren. Der Insolvenzverwalter hat nach Angaben aus Finanzkreisen mit dem Verkauf von Unternehmensteilen und Technologie bisher etwa eine halbe Milliarde Euro erlöst.

Die Gläubiger und ihre Anwälte hoffen, dass ihnen der Insolvenzverwalter zumindest einen Teil der verlorenen Milliarden in absehbarer Zeit zurück erstattet: "Ich habe Verfahren erlebt mit 14, mit 18, sogar mit 20 Jahren", sagte der Münchner Rechtsanwalt Peter Mattil, der geschädigte Aktionäre vertritt. "Aber wenn ein Vermögen da ist, das auf die Gläubiger verteilt werden kann, das kann schon nach zwei oder drei Jahren passieren."

Die Hauptfrage der Gläubiger: Mit wie viel Geld können sie rechnen? "Wir werden Milliarden an Forderungen haben, und die Quote kann man heute schwer einschätzen", sagte Mattil dazu.

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Neben den Verlusten der kreditgebenden Banken und Investoren, Lieferanten und anderer Geschäftspartner stehen die ungleich höheren Kursverluste der Wirecard-Aktie: Das Unternehmen war bei der Aufnahme in den Dax im September 2018 an der Frankfurter Börse mehr als 23 Milliarden Euro wert, nach der Insolvenz und dem Kurssturz waren es dann weniger als 100 Millionen. Das hat neben institutionellen Anlegern auch sehr viele Kleinaktionäre getroffen.

Aktionäre sind rechtlich betrachtet keine Gläubiger eines insolventen Unternehmens, sondern Gesellschafter - als solche gehen sie bei Insolvenzverfahren häufig leer aus. Wenn es sich jedoch wie bei Wirecard um einen großen Betrugsfall handelt, können Aktionäre ihre Schadenersatzforderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, wie ein DSW-Sprecher sagte. Doch auch die DSW betont, dass eine Prognose zur Höhe der möglichen Rückzahlungen nicht möglich sei.