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Wirecard-Desaster bremst Wechsel der Aufsicht über Finanzanlagevermittler

Die Abstimmung über das Gesetz zur Übertragung der Aufsicht auf die Bafin verschiebt sich. Das liegt auch am Bilanzskandal rund um Wirecard.

Das Gesetz galt als eilbedürftig. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause sollte das Regierungsvorhaben verabschiedet werden, das einen Aufsichtswechsel vorsieht.

Doch der Zeitplan ist nach Informationen des Handelsblatts aus politischen Kreisen nicht zu halten. Die Union hat Änderungswünsche, die kurzfristig nicht umzusetzen sind. Da die Berichterstatter von SPD und Union sich nicht einigen konnten, wurden die zuständigen Vizefraktionschefs eingeschaltet. Zwar pocht die SPD auf Einhaltung des Koalitionsvertrags, aber ohne Kompromissbereitschaft der Sozialdemokraten ist das Projekt wohl zum Scheitern verurteilt.

Eigentlich sollen die 38.000 Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater künftig von der Finanzaufsicht Bafin kontrolliert werden. Derzeit sind dafür die Industrie- und Handelskammern (IHK) und Gewerbeämter verantwortlich.

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Vor einem Scheitern der geplanten Neuerung warnt bereits Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV). „Die IHKs sind Interessenvertreter für Finanzanlagenvermittler. Sie können daher unmöglich länger auch für die Aufsicht zuständig sein“, sagte Müller dem Handelsblatt.

„Verbraucher brauchen Sicherheit bei ihren Finanzen und damit auch Sicherheit bei der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler“, so Müller. Allerdings sieht auch Deutschlands oberster Verbraucherschützer bei der Bafin-Aussicht nach dem Wirecard-Skandal „noch Luft nach oben“.

Für die Interessenverbände der Anlagenvermittler ist der Ausfall der Bafin bei der Wirecard-Aufsicht eine Steilvorlage. „In Anbetracht des Wirecard-Skandals und der damit mehr und mehr öffentlich werdenden Versäumnisse auch der Bafin – ein Supergau – erscheint es unmöglich, der Bafin zusätzliche Aufgaben zu übertragen“, urteilt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung. Das sehen erste Parlamentarier auch so. „Die Wirecard-Vorkommnisse zeigen, dass die Bafin erst mal intern aufräumen muss, anstelle sich neuen Aufgaben zu widmen“, meint Frank Schäffler, Finanzexperte der FDP.

Der finanzpolitische Sprecher der SPD, Lothar Binding, zieht andere Schlüsse. „Wir können am Beispiel Wirecard erkennen, welche Auswirkungen es hat, wenn die Kompetenzen der Aufsicht nicht weitreichend genug sind“, sagte er dem Handelsblatt. Um so wichtiger sei es, die Bafin auch im Bereich des Finanzvertriebs zu stärken und die Aufsicht bei ihr zu bündeln.

Showdown nach der Sommerpause

Die Union hat schon vor Wochen deutlich gemacht, dass ihnen der Gesetzesentwurf zur Regulierung der Anlagevermittler aus dem SPD-geführten Bundesfinanzministerium zu weit geht. Dabei wurde der Gesetzesentwurf vom Kabinett verabschiedet, also auch von den Ministern der Union.

Ein möglicher Kompromiss könnte nach den Worten des Unions-Finanzexperten Carsten Brodesser so aussehen: „Wir übertragen die Aufsicht schrittweise nach Produktkategorien. Und anfangen könnten wir mit den Beratern, die Vermögensanlagen vertreiben, für die Prospekte erforderlich sind“, sagte er dem Handelsblatt.

Das seien im Gegensatz beispielsweise zu offenen Immobilienfonds eindeutig risikoreichere Engagements, die von rund 6000 Beratern angeboten werden. In diesen Fällen würde er auch dafür eintreten, dass die Bafin Prospekte nicht nur formell, sondern auch materiell, also inhaltlich, prüfe. „Das wäre dann echter Verbraucherschutz“, so Brodesser.

Auf konkrete inhaltliche Details will sich dagegen SPD-Politiker Binding nicht festlegen. „Wir sind in laufenden Gesprächen mit unserem Koalitionspartner, um die Vereinbarung im Koalitionsvertrag umzusetzen und die Aufsicht auf die Bafin zu übertragen“, so Binding. „Wir erwarten, dass wir den Gesetzesentwurf im Bundestag zügig beschließen und denken nicht, dass der Koalitionsvertrag gebrochen werden soll.“ Das wird sich dann nach der Sommerpause entscheiden.

Anlegeranwalt Peter Mattil kann die Aufregung um das Aufsichtsgesetz nicht ganz nachvollziehen. Er plädiert für einen Aufsichtswechsel. Eine Auftrennung in Finanzmarkt- und Gewerbeaufsicht gebe es fast in keinem anderen EU-Staat: „Eine Aufsicht ist mehr als eine Registrierung und formelle Überwachung von Antrags- und Nachweispflichten. Sie beinhaltet die Beurteilung und gegebenenfalls auch ein Einschreiten hinsichtlich der Sorgfalt und Qualität der Berufsausübung.“

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