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Windräder im Wald zulässig? - Verfassungsgericht entscheidet

KARLSRUHE (dpa-AFX) -Das Bundesverfassungsgericht will am Donnerstag (9.30 Uhr) entscheiden, ob Bundesländer Windräder in Wäldern untersagen können. Es geht dabei um einen Passus im Thüringer Waldgesetz, der in dem waldreichen Bundesland seit Ende 2020 den Bau auf Forstflächen verbietet. Dagegen haben private Waldbesitzer Verfassungsbeschwerde eingereicht, die zusammen mit Projektgesellschaften Windkraftanlagen in ihren Forsten errichten wollen. In der Regel sind dafür Standorte vorgesehen, die nach Borkenkäferbefall, Trockenheit und Stürmen stark geschädigt oder bereits ohne Bäume sind.

Das Urteil der Karlsruher Richter kann Signalwirkung haben, weil auch in einigen anderen Bundesländern Windräder im Wald nicht zulässig sind. Zudem ist ihre Entscheidung mit Blick auf ein neues Bundesgesetz von Bedeutung, nach dem bis Ende 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausgewiesen werden müssen. Für die 16 Bundesländer gibt es Vorgaben, wie hoch ihr Anteil zur Erreichung des Ziels sein muss.

Nach Angaben der Bundesregierung sind bisher bundesweit nur 0,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie an Land ausgewiesen. Davon seien erst 0,5 Prozent tatsächlich verfügbar. Derzeit können in sechs Bundesländern Waldstandorte für Windräder genutzt werden, zwei Bundesländer erlauben das nur in Ausnahmefällen.