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Windpark vor Sylt liefert weiter Strom - Gericht lehnt Eilantrag ab

KÖLN (dpa-AFX) -Der Windpark Butendiek vor Sylt darf vorläufig weiter Strom liefern. Der Naturschutzbund (Nabu) scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Köln mit einem Eilantrag, den Betrieb des Offshore-Windparks zu stoppen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde am Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.

Hintergrund des Antrags ist eine Ausnahmegenehmigung des Bundesamtes für Naturschutz für den Betrieb der Anlage mit 80 Windrädern rund 35 Kilometer vor Sylt in der Nordsee. Das Bundesamt sieht zwar nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu bestimmten Vogelarten wie Seetauchern eine erhebliche Beeinträchtigung für das Vogelschutzgebiet Östliche Deutsche Bucht, räumte dem öffentlichen Interesse an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien aber Vorrang ein.

Und dies zu Recht, wie das Verwaltungsgericht jetzt entschied. "Denn der deutsche Gesetzgeber hat durch eine seit dem 1. Januar 2023 geltende Vorschrift des Windenergie-auf-See-Gesetzes geregelt, dass die Errichtung von Windenergieanlagen auf See im überragenden öffentlichen Interesse liegt", begründete das Gericht die Entscheidung. In einer ebenfalls seit dem 1. Januar geltenden EU-Verordnung sei gleichfalls vorgesehen, dass diesem Interesse Priorität zukomme.

Ob der Nabu in einem Klageverfahren erfolgreich wäre, bewertete das Gericht als offen. Möglicherweise fehlt es bei der 2002 genehmigten und 2014 und 2015 gebauten Anlage an einer Verträglichkeitsprüfung für Naturschutzgebiete nach EU-Vorgaben. Am Oberverwaltungsgericht Hamburg und beim Bundesverwaltungsgericht sind weitere Verfahren des Nabu zu dem Windpark anhängig.