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Wie sicher ist eigentlich ein Depot, wenn die Bank pleite geht?

Bei der Lehman-Brothers-Pleite mussten Anleger hart um ihre Einlagen kämpfen (Bild: AP Photo/Michael Probst)
Bei der Lehman-Brothers-Pleite mussten Anleger hart um ihre Einlagen kämpfen (Bild: AP Photo/Michael Probst)

Bei Banken in der EU sind Ihre Spareinlagen bekanntlich durch gesetzliche Einlagensicherungssysteme bis 100.000 Euro vor einer Pleite der Bank geschützt. Daneben sind Banken gesetzlich verpflichtet, Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften abzusichern. Hierbei handelt es sich um Gelder, die Anlegern im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften geschuldet werden (z.B. Dividenden, Ausschüttungen, Verkaufserlöse). Dieser Schutz ist im Schadensfall pro Anleger begrenzt auf 90% ihrer Forderungen, maximal aber nur auf 20.000 Euro.

Die Wertpapiere selbst – also zum Beispiel Aktien, Anleihen, Investmentfondsanteile – unterliegen keinem gesetzlichen Schutz im Pleitefall der Bank, bei der Anleger ihr Depot haben. Das ist grundsätzlich auch nicht nötig, denn diese Papiere stehen im Eigentum des jeweiligen Anlegers und werden von der Bank nur verwahrt. Im Insolvenzfall der Bank kann der Anleger seine Papiere herausverlangen und auf ein Depot bei einer anderen Bank übertragen.

Ein Restrisiko verbleibt allerdings: Die Wertpapiere werden heute nicht mehr physisch bei der Bank verwahrt, sondern bei einem zentralen Dienstleister verwaltet (Girosammelverwahrung). Dabei wird die Zuordnung zu einzelnen Depots und Anlegern aus technischen Gründen aufgehoben. Es könnte im schlimmsten Fall also passieren, dass eine zusammenbrechende Bank nicht mehr in der Lage wäre, alle Wertpapiere ihrer Kunden aus der Sammelverwahrung zurückzuholen. Auch im Falle eines allgemeinen großen technischen Zusammenbruchs besteht hier meines Erachtens ein Restrisiko. Bewahren Sie daher Ihre schriftlichen Depotauszüge auf, um hier im (zwar unwahrscheinlichen) Fall der Fälle Beweise für Ihr Eigentum an Wertpapieren in den Händen zu halten.

Ihre
Stefanie Kühn