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Wichtige Entscheidung für Zulassung zur Bundestagswahl fällt

BERLIN (dpa-AFX) - Für die Teilnahme an der Bundestagswahl am 26. September fällt am Donnerstag und Freitag (jeweils 09.00 Uhr) eine wichtige Vorentscheidung. Der Bundeswahlausschuss wird bestimmen, welche kleinere Parteien und Vereinigungen die Anforderungen des Parteiengesetzes erfüllen. Dabei wird insbesondere auf den Umfang und die Festigkeit ihrer Organisation, die Zahl ihrer Mitglieder und auf das Hervortreten in der Öffentlichkeit geschaut.

Die Anerkennung als Partei ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Wahl. Zudem müssen kleinere Parteien und politische Vereinigungen eine Mindestzahl von Unterstützerunterschriften vorlegen. Deren Zahl wurde vor kurzem auf ein Viertel des bisherigen Wertes gesenkt. Damit trug der Bundestag dem Umstand Rechnung, dass es diesen Gruppierungen unter Corona-Bedingungen schwerer fällt, so viele Unterschriften wie früher vorgeschrieben zu sammeln.

Insgesamt haben 87 kleinere Parteien und Vereinigungen dem Bundeswahlleiter angezeigt, dass sie an der Bundestagswahl teilnehmen wollen. Vor vier Jahren waren es 63 gewesen. Parteien, die im Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grundlage eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, müssen diese Prozedur nicht durchlaufen. Sie können ihre Wahlvorschläge direkt bei den Landes- und Kreiswahlleitungen einreichen.