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Wichtige Änderungen 2018 – ein Überblick

Im Jahr 2018 gibt es einige Änderungen, die sich positiv auf die Finanzen auswirken (Symbolbild: Getty Images)
Im Jahr 2018 gibt es einige Änderungen, die sich positiv auf die Finanzen auswirken (Symbolbild: Getty Images)

Mit dem Jahreswechsel haben sich auch in der Finanz- und Steuerwelt wieder einige Dinge geändert. Die gute Konjunktur und die Lage am Arbeitsmarkt haben zwar Spielraum für einige Einsparungen gegeben, auf der anderen Seite steigen Bemessungsgrundlagen – so dass am Ende oft nicht viel mehr im Portemonnaie übrig bleibt.

Das ändert sich konkret:

  1. Weniger Rentenversicherungsbeitrag – aber eine gestiegene Bemessungsgrundlage. Der Beitrag der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt von 18,7% auf 18,6%. Wer jedoch gut verdient, zahlt unter Umständen trotzdem mehr. Das hat folgenden Hintergrund: Man zahlt nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze Beiträge – maximal bis zu einem Verdienst von bislang 76.800 Euro (in 2017). Wenn Sie mehr pro Jahr verdient haben, mussten Sie für diese Beträge keine Rentenversicherungsbeiträge abführen. Diese sogenannte Beitragsbemessungsgrenze steigt nun um 1.200 Euro auf 78.000 Euro (West) und 69.000 Euro (Ost). Diese Grenze gilt auch für die Arbeitslosenversicherung, deren Beitragsprozentsatz konstant bleibt.

  2. Auch bei der Krankenversicherung steigt die Bemessungsgrundlage – um 900 Euro auf 53.100 Euro.

  3. Das Kindergeld wird um 2 Euro je Kind angehoben. Eine weitere Neuerung beim Kindergeld trifft Eltern, die Kindergeld rückwirkend beantragen möchten – die Frist ist auf sechs Monate gesunken (früher vier Jahre).

  4. Der Grundfreibetrag steigt auf 9.000 Euro pro Person (Anstieg um 180 Euro).

  5. Die Riester-Zulage für Erwachsene steigt von 154 Euro auf 175 Euro. Die Kinderzulage bleibt unverändert (185 Euro für bis 2008 geborene Kinder, 300 Euro ab 2008)

  6. Auch bei Betriebsrenten gibt es Änderungen. Arbeitgeber müssen ab 2018 schrittweise etwas zur betrieblichen Altersvorsorge dazugeben (15%). Ab 2018 gilt dies zunächst nur für Verträge im sogenannten „Sozialpartnermodell“ (neue Form der Altersvorsorge, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern im Tarifvertrag festgeschrieben werden kann. Bei dieser entfällt die bisherige Garantie). Ab 2019 gilt dies für alle Neuverträge, ab 2022 auch für Altverträge.

  7. Für alle Steuerpflichtigen gibt es weitere gute Nachrichten: Arbeitsmittel können künftig bis 952 Euro sofort im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden.

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Zu den Änderungen bei der Fondsbesteuerung habe ich bereits in dieser Reihe geschrieben. Belege müssen ab der Steuererklärung für 2017 nur noch auf Aufforderung vorgelegt werden.

Zum Jahresbeginn wünsche ich Ihnen ein gutes neues Jahr sowie viel Erfolg mit Ihren Finanzen.

Ihre
Stefanie Kühn