WhattsApp-Widerspruch verpasst - Was nun?
Neue AGB: Keine Zustimmung, keine Nutzung
Am 25. September ist die Widerspruchsfrist zu WhatsApps geplanter Datenweitergabe abgelaufen. Sollten Sie diese verpasst haben so bleibt ihnen nur noch dieser Schritt ...
Für Datenschützer ist es ein Fiasko: Die weltweit beliebteste Kurznachrichtenapp WhatsApp darf ab sofort auf Daten von Smartphones, auf denen das Programm installiert ist, zurückgreifen und diese an den Mutterkonzern Facebook weitergeben. Die Frist, dieser Vorgangsweise zu widersprechen, ist am 25. September abgelaufen.
Einen Monat hatten WhatsApp-Nutzer Zeit, den neuen AGB zuzustimmen. Wer das bis jetzt nicht getan hat, kann WhatsApp nicht mehr nutzen. Viele User hatten gehofft, dass WhatsApp nach einer im September erfolgten Abmahnung durch Verbraucherschützer wieder von seinem Vorhaben abrücken würde.
Zwar kann man, wenn man den neuen Nutzungsbedingungen bereits zugestimmt hat, in den Einstellungen von „WhatsApp“ unter „Account“ den Regler neben der Funktion „Meine Account-Info teilen“ wieder zurückschieben. Die Daten werden aber dennoch weitergegeben - laut Facebook, um Werbung in Zukunft effektiver gestalten zu können.
Laut der Deutschen Verbraucherzentrale VZBV kann WhatsApp sich auch Zugriff auf gespeicherte Kontakte im Telefonbuch und die dazugehörigen Telefonnummern verschaffen, selbst wenn es sich dabei nicht um WhatsApp-Nutzer handelt. Bei der Übernahme von WhatsApp durch Facebook beteuerte der Zuckerberg-Konzern noch, keine Daten zwischen den beiden Unternehmen austauschen zu wollen. Weil dieser Schritt nun doch erfolgt, prüft die EU-Kommission bereits rechtliche Schritte.
Wer bis dahin auf der sicheren Seite bleiben möchte, dem bleibt nur eins: WhatsApp-Account löschen und sich Alternativen zu diesem Messengerservice suchen.