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Wette auf den eigenen Erfolg

Sie würde alles noch einmal so machen, sagt Janina Mütze. Die Mitgründerin des Berliner Start-ups Civey beteiligt ihre Mitarbeiter am Unternehmenserfolg. Seit der Gründung im Jahr 2015 führt Civey im Kundenauftrag repräsentative Online-Umfragen durch - und konkurriert am Arbeitsmarkt mit etablierten Unternehmen um die fähigsten Köpfe.

Das Lockmittel: Ausgewählte Beschäftigte werden stille Gesellschafter und erwerben dadurch einen Anspruch auf einen Teil des Gewinns. "So machen wir uns auf dem Arbeitsmarkt für sehr gefragte Führungskräfte interessant, obwohl wir nicht so viel Gehalt zahlen können wie Mittelständler oder Konzerne."

Auch das unternehmerische Denken im Team werde so gestärkt. Aktuell sind zwölf Mitarbeiter beteiligt. Wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, werden die Anteile zurückgekauft. Das ist vertraglich geregelt. Doch ohnehin geht bislang kaum jemand. Die Beteiligten hoffen auf steigende Gewinne eines wachsenden Unternehmens.

"Damit steigt auch die Motivation, lange an Bord zu bleiben", sagt Mütze. Ob als Erfolgsbeteiligung wie bei Civey, als Belegschaftsaktien oder als vereinbarte Belohnung beim Verkauf eines Unternehmens: Die Möglichkeiten, Mitarbeiter finanziell am Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen, sind vielfältig. Nach Zahlen des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung (AGP) partizipieren in Deutschland rund 1,1 Millionen Mitarbeiter durch ein stille Beteiligung am Unternehmen, 900.000 halten Belegschaftsaktien. Zum Vergleich: Die Zahl der Aktienbesitzer insgesamt kletterte laut Deutschem Aktieninstitut zuletzt auf mehr als zehn Millionen.

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Gründer als Schrittmacher

Es mehren sich die Anzeichen, dass die Zahl der Beteiligungen bald steigen wird: Die deutsche Wirtschaft misst dem Thema mittlerweile wachsende Bedeutung zu. Eine Gruppe von 60 Unternehmensvertretern, darunter Siemens oder die Deutsche Telekom, warben Ende vergangenen Jahres in einem öffentlichen Appell für die Mitarbeiterbeteiligung.

Zudem sieht der Bundesverband der Personalmanager (BPM) dieses Thema als einen von acht bestimmenden Trends für 2018.Im AGP schöpft man Hoffnung, weil die neue Regierung vielversprechende Signale aussendet: "Wir sehen es als positives Zeichen, dass die Mitarbeiterbeteiligung ihre Erwähnung im Koalitionsvertrag gefunden hat", sagt Geschäftsführer Heinrich Beyer.

Auch eine Studie des britischen Wagniskapitalgebers Index Ventures weist auf den Trend hin: Gerade Tech-Unternehmen würden hochkarätige Mitarbeiter verlieren, wenn sie keine Beteiligung am Unternehmen anbieten, heißt es in der Studie. Deshalb sei vor allem bei Start-ups mit mehr Mitarbeiterbeteiligungen in Deutschland zu rechnen.

"Junge Unternehmen haben kaum das Geld, um Führungskräfte angemessen zu bezahlen", sagt Martin Bürmann, Partner bei Rittershaus Rechtsanwälte in Mannheim. "Für Start-ups ist daher in erster Linie eine virtuelle Beteiligung interessant", sagt der Rechtsanwalt, der regelmäßig bei Beteiligungsmodellen berät. Bei der virtuellen Beteiligung verspricht das Unternehmen seinen Managern einen Anteil vom Erlös bei einem möglichen späteren Firmenverkauf oder bei einer erheblichen Steigerung des Unternehmenswerts - im Falle eines Biotech-Unternehmens etwa durch den Verkauf einer Lizenz an einen Pharmakonzern.

"Die Beteiligung kann später durchaus den Wert eines Einfamilienhauses haben", umreißt Bürmann die Größenordnung. Im Gegenzug gibt sich der Mitarbeiter mit einem vergleichsweise geringen Gehalt zufrieden. Weiterer Vorteil: Weil bei der Vereinbarung kein Geld fließt, fallen für den Beteiligten zu diesem Zeitpunkt auch keine Steuern an. Abgaben zahlt der begünstigte Mitarbeiter erst, wenn er durch den Verkauf der Firma oder deren Wertsteigerung seine Beteiligung erhält.

Der Nachteil dieser Art der Beteiligung liegt auf der Hand: Erfüllt sich die Hoffnung auf den Geschäftserfolg der Firma nicht, geht der Mitarbeiter leer aus - womöglich mit unangenehmen Folgen auch für den Arbeitgeber. "Zeichnet sich ab, dass ein Unternehmen nicht verkauft wird, kann dies zur Demotivation des Mitarbeiters führen", sagt Bürmann.

Vorteile deutlich machen

Auch deshalb ist nicht jeder Mitarbeiter für ein Beteiligungsmodell zu gewinnen. "Einige sind einfach nicht risikofreudig genug", sagt Nikolai Roth, der seit dem Jahr 2013 den Online-Makler Maklaro leitet und bereits zuvor Firmen gegründet, Mitarbeiter beteiligt und Unternehmen schließlich verkauft hat. Eine virtuelle Beteiligung könne er aus Erfahrung empfehlen, sagt er.

Auch bei Maklaro in Hamburg arbeiten Führungskräfte seit 2015 nach diesem Prinzip. "Damit fühlt sich ein Mitarbeiter als Unternehmer", sagt Roth. "Je erfahrener ein Mitarbeiter, desto offener ist er für eine Beteiligung."

Experte Bürmann sieht bei der Aufklärungsarbeit in Sachen Mitarbeiterbeteiligung auch die Arbeitgeber in der Pflicht. "Sie müssen die Modelle möglichst einfach erklären. Oft scheitern Mitarbeiterbeteiligungen, weil den Beschäftigten die Vorteile nicht deutlich werden." Insgesamt aber registriert er bei Chefs und Mitarbeitern von Start-ups schnell wachsendes Interesse an Mitarbeiterbeteiligungen.

"Wir rennen damit offene Türen ein", sagt er. Die Mehrheit der jungen Unternehmen beteilige ihre Mitarbeiter bereits, schätzt er. Eine Mehrheit von Firmen mit Beteiligungsmodellen? Davon ist der klassische Mittelstand noch weit entfernt. Erst gut 4.000 Firmen gehen hierzulande so vor, schätzt der AGP.Doch der Druck wächst, auf die Trends zu reagieren: "Auch Mittelständler müssen ihre Arbeitgeber-Attraktivität jetzt steigern. Das Vorgehen der Start-ups bringt die Mittelständler in Zugzwang", sagt Experte Bürmann.

Die Gefahr: Start-ups mit ihren Anreizmodellen könnten den Etablierten im Kampf um die besten Köpfe den Rang ablaufen. Ein Mittel für GmbHs, die Mitarbeiter zu beteiligen: Die Beschäftigten kaufen sich ins Unternehmen ein. So erhalten sie Gesellschaftsanteile und damit einen Anspruch auf Gewinnausschüttung und eine Beteiligung am Wertzuwachs des Unternehmens. Einen möglichen Verlust tragen sie indes nur in der Höhe ihrer Einlage.

Und auch bei Aktiengesellschaften gibt es noch Nachholbedarf in puncto Mitarbeiterbeteiligung. "Die Zahl der Unternehmen, die ihre Mitarbeiter am Aktienkapital beteiligen, ist derzeit deutlich ausbaufähig", sagt Christine Bortenlänger, Geschäftsführender Vorstand des Deutschen Aktieninstituts. Die Organisation kritisiert seit Langem einen hohen administrativen Aufwand bei der Einführung von Mitarbeiteraktienprogrammen.

Um Unternehmen bei der Bewältigung bürokratischer Hürden zu helfen, hat das Institut daher im Februar einen Leitfaden veröffentlicht. Darin wird unter anderem empfohlen, sich an Best-Practice-Modellen zu orientieren. Erwähnt wird zum Beispiel SAP. Der IT-Dienstleister setzt auf eine Form der Belegschaftsaktie: Ähnlich dem Prinzip der vermögenswirksamen Leistungen, bei denen Arbeitgeber Beschäftigten einen Anteil an einem Sparbetrag zuschießen, geht SAP seit 2016 bei einem Aktienprogramm vor.

Jeder SAP-Mitarbeiter kann dabei bis zu zehn Prozent seines monatlichen Einkommens in das eigene Unternehmen investieren. SAP beteiligt sich mit weiteren 40 Prozent des Eigenbeitrags. Der vom Mitarbeiter an der Börse in SAP-Aktien investierte Betrag wird bei der Lohnabrechnung einbehalten. Ob der Kurs der Wertpapiere nun steigt oder fällt - dieses Risiko verbleibt beim Mitarbeiter.