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Wettbewerbszentrale mahnt Fahrschulen wegen Simulator-Werbung ab

BAD HOMBURG (dpa-AFX) - Fahrschulen werben auf ihrem umkämpften Markt nach Ansicht von Wettbewerbshütern nicht immer mit korrekten Aussagen. Die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg hat nach eigenen Angaben 22 Fahrschulen abgemahnt, die in ihren Werbeauftritten heikle Aussagen zum angebotenen Training in Fahrsimulatoren gemacht haben. Nach Auffassung der Zentrale sind Aussagen wettbewerbswidrig, die Kostenvorteile durch das Simulator-Training versprechen.

Die Kosten der Fahrausbildung seien ein wichtiges Kriterium für die Entscheidung der angehenden Fahrschüler, erklärte Rechtsanwalt Peter Breun-Görke. Es sei den Fahrschulen zwar unbenommen, auf mögliche Vorteile des Unterrichts im Simulator hinzuweisen. Dies könnten beispielsweise die mehrfachen Übungsmöglichkeiten von beliebigen Gefahrsituationen oder der geringere Stress gerade für Fahranfänger sein. Es gebe aber nach Auffassung verschiedener Gerichte bislang keine wissenschaftlichen Nachweise, dass sich durch den Einsatz der Simulatoren auch die Zahl der notwendigen Fahrstunden verringern lasse. Daher müssten Werbeaussagen zu den Kosten vermieden werden.

In 18 Fällen habe man sich mit den Fahrschulen außergerichtlich geeinigt, teilte die Zentrale mit. In 4 Fällen stehe ein Abschluss noch aus. Es gibt nach Angaben des Branchenverbandes Moving in Deutschland rund 10 000 Fahrschulen mit einem Jahresumsatz von rund 2,5 Milliarden Euro. In vielen werden bereits Simulatoren eingesetzt und den Schülern die Stunden darin in Rechnung gestellt.