Wettbewerbsnachteil für Häfen und Außenhändler wird beseitigt
BERLIN/HAMBURG (dpa-AFX) - Mit dem geplanten Konjunkturpaket wird auch ein Wettbewerbsnachteil für deutsche Häfen und Außenhändler beseitigt, um den seit langem gerungen wurde. Die Importeure von Waren nach Deutschland müssen die Einfuhrumsatzsteuer künftig nicht mehr sofort entrichten, sondern erst am 26. des Folgemonats. Eine solche Regelung hatten die norddeutschen Finanzminister und
-senatoren sowie die Verbände des Außenhandels und der Häfen seit
Jahren gefordert. Die Umsetzung ließ bislang allerdings auf sich warten.
Was sich technisch anhört, hat erhebliche Folgen auf die logistische Gestaltung von Lieferketten, die von den Händlern und Transportunternehmen auch unter finanziellen Gesichtspunkten optimiert werden. Da die Konkurrenzhäfen in den Niederlanden und Belgien schonende Regelungen für die Entrichtung der Steuer haben, wurden viele Importe von Hamburg und Bremen auf diese Häfen umgeleitet. Dieser Nachteil soll nun fallen.