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Wettbewerbskommissarin Vestager will gegen unfaire Staatshilfen für Firmen vorgehen

Die EU-Kommission will notfalls einschreiten, wenn Unternehmen Subventionen fremder Regierungen erhalten haben. Die Pläne richten sich vor allem gegen ein Land.

Die EU-Kommission will künftig Firmenübernahmen verbieten können, die mit Subventionen aus nicht-europäischen Ländern finanziert werden. Die Fälle häuften sich, in denen Staatshilfen den Kauf von Unternehmen in der EU ermöglicht hätten, schreibt die Brüsseler Behörde in einem neuen Weißbuch, das dem Handelsblatt vorliegt. Daher seien neue Maßnahmen nötig, um einen fairen Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt zu garantieren.

Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager wird die Vorschläge am kommenden Mittwoch öffentlich vorstellen. In dem Weißbuch schlägt die Kommission vor, dass sie selbst oder nationale Behörden auch andere Geschäftspraktiken oder Gebote für öffentliche Aufträge prüfen können, wenn sie den Verdacht haben, dass diese von unfairen Staatshilfen profitieren.

Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten die Kommission im vergangenen Jahr beauftragt, neue Werkzeuge gegen die wettbewerbsverzerrende Wirkung von Subventionen anderer Länder zu entwickeln.

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Dahinter steht die Sorge, dass vor allem chinesische Unternehmen die vielfältigen Hilfen Pekings nutzten, um in Europa Hightech-Firmen wie den Roboterbauer Kuka aufzukaufen, Marktanteile zu erobern oder sich öffentliche Bauaufträge zu sichern.

Im Entwurf des Weißbuchs wird China nicht namentlich genannt, aber die Bezüge sind eindeutig: Staatsunternehmen profitierten von öffentlichen Geldern, die privaten Firmen nicht zur Verfügung stünden, und verfolgten bei ihren Geschäften auch politische Ziele, schreibt die Kommission. „Deshalb ist es besonders wichtig, einen fairen Wettbewerb sicherzustellen bei Transaktionen mit Unternehmen aus solchen Drittstaaten.“

Pläne der Behörde

Besonders in Branchen wie Aluminium, Stahl, Halbleiter oder der Autoindustrie gebe es Hinweise auf Staatshilfen, die den Empfängern Wettbewerbsvorteile sicherten, so die Behörde.
In Deutschland und vielen anderen EU-Ländern prüfen die nationalen Aufsichtsbehörden bereits heute, ob die geplante Beteiligung ausländischer Investoren die nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung gefährden. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat dafür die Außenwirtschaftsverordnung bereits mehrfach verschärft.

Finanzhilfen nichteuropäischer Regierungen werden dabei bislang nicht berücksichtigt. Das will die Kommission ändern: Viele der gewährten Förderungen, sei es in Form zinsloser Kredite, von Steuererleichterungen oder direkter Zuschüsse, seien nach den strengen EU-Beihilferegeln problematisch, schreibt die Behörde. Diese binden aber nur die Regierungen der Mitgliedstaaten.

Die Kommission schlägt daher mehrere Ansatzpunkte vor. Erstens sollten Investoren größere Firmenbeteiligungen anmelden müssen, wenn der erworbene Anteil über 35 Prozent liegt und sie Hilfen ausländischer Regierungen erhalten haben.

Findet die Brüsseler Behörde Hinweise auf eine wettbewerbsverzerrende Wirkung der Subventionen, könnte sie demnach eine vertiefte Untersuchung einleiten, analog zur üblichen Fusionskontrolle. Wenn die beteiligten Firmen die Besorgnis nicht durch Zugeständnisse wie den Verkauf von Geschäftsteilen ausräumen, könnte die Kommission den Deal verbieten.

Zweitens, so das Weißbuch, sollen Kommission und nationale Behörden Geschäftspraktiken von Unternehmen untersuchen können, wenn sie Hinweise auf Staatshilfen mit problematischer Wirkung sehen oder Konkurrenten sich beschweren. Die Schwelle läge hier bei Hilfen von mehr als 200.000 Euro über drei Jahre.

Kooperieren die Firmen nicht bei der Untersuchung, sollten ihnen „strikte Strafen“ drohen, warnt die Kommission. Stuften die Behörden die Hilfen als wettbewerbsverzerrend ein, könnten sie etwa Ausgleichszahlungen in den nationalen oder den EU-Haushalt anordnen.

Zustimmung der Mitgliedstaaten erforderlich

Der binnenmarktpolitische Sprecher der Christdemokraten im Europaparlament, Andreas Schwab, lobt die Pläne. „Wir müssen jetzt nur aufpassen, dass nicht zu viel Bürokratie entsteht“, warnt der CDU-Politiker. Eine Schwelle für die staatlichen Zuwendungen von 200.000 Euro sei „doch etwas zu niedrig“.

Drittens, so die Kommission, sollten Unternehmen eine Erklärung abgeben müssen, wenn sie sich um einen größeren öffentlichen Auftrag bewerben. Darin sollen sie angeben, ob sie oder Subunternehmer in den vergangenen drei Jahre Hilfen ausländischer Regierungen erhalten haben.

Hat sie Zweifel an der Richtigkeit der Angaben, soll die ausschreibende Behörde sich an die nationalen Aufsichtsbehörden oder die Kommission wenden. Diese sollen dem Verdacht nachgehen – und notfalls eine dreijährige Sperre für öffentliche Aufträge aussprechen können.

Die Vorschläge sollen nun öffentlich diskutiert werden, bevor die Kommission einen Gesetzestext vorlegt. Damit die neuen Regeln dann in Kraft treten, müssen noch Mitgliedstaaten und Europaparlament zustimmen.