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Welche Versicherungen Sie regelmäßig auf den Prüfstand stellen sollten

Bei vielen Versicherungen lohnt sich irgendwann eine Kündigung. Neue Verträge sind oft besser. Andere Policen sollten Versicherte lieber behalten.

Versicherungen sind für viele Verbraucher ein lästiges Thema. Ist die Police erst einmal abgeschlossen, wandert der Ordner in den Schrank – und wird womöglich jahrelang nicht mehr angeschaut.

Oft ist das ein Fehler: „Verträge sollten regelmäßig geprüft werden und gegebenenfalls gekündigt werden“, rät Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Sind sich Verbraucher nicht sicher, ob ihr Versicherungsschutz auf dem aktuellen Stand ist, bieten neben den Verbraucherzentralen vor allem unabhängige Versicherungsberater und der Bund der Versicherten (BdV) Unterstützung bei der Überprüfung der Verträge.

Zum einen sollte dabei kontrolliert werden, ob der Versicherungsschutz noch den derzeitigen Lebensumständen entspricht. Spätestens bei Heirat oder Umzug müssen häufig Anpassungen vorgenommen werden.

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Zum anderen verbessern die Versicherer manchmal ihre Leistungen für Neuverträge, ohne dass die Police teurer wird. Oder es gibt günstigere Angebote für den gleichen Versicherungsschutz. Mit einem Wechsel kann schnell eine beträchtliche Summe gespart werden. Ohnehin geben die Deutschen recht viel für Versicherungen aus: 2018 waren es laut Daten von Insurance Europe im Schnitt 2452 Euro.

Wer bei seinen Versicherungen aber nur sparen will, weil er in der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist, sollte sich das gut überlegen. „Auf keinen Fall sollten Versicherungsverträge voreilig gekündigt werden. Insbesondere existenzielle Versicherungen wie die Privathaftpflicht- oder die Berufsunfähigkeitsversicherung sollten auf jeden Fall bestehen bleiben“, rät BdV-Expertin Bianca Boss. Im Gespräch mit dem Versicherer könne geklärt werden, welche Möglichkeiten es in der individuellen finanziellen Situation gibt.

Darüber hinaus zeigt der folgende Überblick einige Ansatzpunkte, bei welchen Versicherungen ein Wechsel Sinn ergeben könnte und bei welchen eher nicht. Wichtig ist: Bevor ein Versicherter einen Vertrag kündigt, sollte er sich gut beraten lassen und die neue Police bereits abgeschlossen haben, um nicht plötzlich ohne Versicherungsschutz dazustehen.

Privathaftpflicht

Die private Haftpflichtversicherung zählt zu den Versicherungen, die jeder Haushalt haben sollte. Sie deckt Schäden ab, die der Versicherte einem Dritten zufügt und schützt ihn im schlimmsten Fall vor dem finanziellen Ruin. Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge haben zwar rund 83 Prozent der Haushalte eine solche Versicherung abgeschlossen.

Zurücklehnen sollten sich Verbraucher aber nicht: „Wer bereits eine hat, sollte vergleichen: Neue Policen sind oft viel besser als alte“, schreibt das Verbrauchermagazin „Finanztest“. Sehr guten Schutz gebe es schon für 65 Euro im Jahr. Er könne aber auch fast viermal so viel kosten.

Wenn der Versicherte heiratet oder ein Kind bekommt, muss er seinen Versicherungsschutz anpassen lassen. „Darüber hinaus sollten Verbraucher alle paar Jahre prüfen, ob die Versicherungssumme noch ausreichend ist oder ob es im Markt mittlerweile bessere Policen zu ähnlichen Preisen gibt“, sagt auch Verbraucherschützerin Weidenbach. Der BdV empfiehlt eine Versicherungssumme von mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Hausrat

Auch bei der Hausratversicherung empfiehlt „Finanztest“, diese regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen. Einerseits bemerkten die Experten in ihrem letzten Test deutliche Preisunterschiede zwischen den Anbietern. Andererseits sollten Versicherte aufpassen, dass sie nach einigen Jahren nicht unterversichert sind, wenn der Wert des Hausrats durch neue Anschaffungen steigt, die Versicherungssumme aber gleich bleibt.

Am besten vereinbare man einen pauschalen Unterversicherungsverzicht, raten die Experten. Nur bei besonders hochwertigem Hausrat reicht die pauschal berechnete Versicherungssumme möglicherweise nicht. Verbesserungen in neueren Verträgen sehen die Tester zudem bei Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen. Kommt es zum Einbruch, weil die Terrassentür gekippt ist, zahlen Versicherer heute eher, als das in früheren Verträgen der Fall war.

Wohngebäude

Ähnlich sehen die Entwicklungen bei der Wohngebäudeversicherung aus. Gerade langjährige Hauseigentümer sollten hier gelegentlich prüfen, ob der Versicherungsschutz noch angemessen ist.

Baufinanzierungskunden, die einen Wechsel in Betracht ziehen, müssen aber aufpassen: „Wer eine Immobilie finanziert hat, kann die Wohngebäudeversicherung oft nicht so einfach allein kündigen. Hierfür ist nämlich die Zustimmung der im Grundbuch eingetragenen Gläubiger erforderlich“, erklärt Verbraucherschützerin Weidenbach. Diese werde nur erteilt, wenn der Versicherungsnehmer einen Neuabschluss nachweisen kann.

Kfz-Versicherung

Bei der Kfz-Versicherung hält es Weidenbach für sinnvoll, jährlich auf die Police zu schauen und den Anbieter gegebenenfalls zu wechseln, da es regelmäßig große Verschiebungen bei der Höhe der Beiträge gebe. Während die Kfz-Haftpflicht eine Pflichtversicherung ist, gibt es bei der Kaskoversicherung Spielraum: Hier lässt sich sparen, wenn der Versicherte nach einigen Jahren von einer Vollkasko- auf eine Teilkaskoversicherung umsteigt.

Rechtsschutz

Wer eine ältere Rechtsschutzpolice hat, sollte sich eine Kündigung gut überlegen. Hier sieht Weidenbach in neuen Verträgen teilweise Verschlechterungen im Versicherungsschutz: „Früher bezahlten Rechtsschutzversicherer auch Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit Fehlberatungen bei Kapitalanlagen standen.“ In neueren Verträgen sei der Kapitalanlagebereich dagegen ausgeschlossen.

Krankenversicherung

Wer gesetzlich krankenversichert und mit seiner Kasse unzufrieden ist, kann diese nach der Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es, wenn die Kasse den Zusatzbeitrag erhöht.

Anders sieht es in der Privaten Krankenversicherung aus. „Versicherte in der Krankenvollversicherung sollten sich darüber im Klaren sein, dass ein Abschluss in der Regel für das ganze Leben gilt“, sagt Weidenbach.

Ein Anbieterwechsel sei zwar möglich, aber durchaus problematisch. „Die Gesundheitsfragen und das Eintrittsalter spielen eine wichtige Rolle für die Höhe der Beiträge. Zudem verliere der Versicherte unter Umständen einen Teil seiner Alterungsrückstellungen. Einfacher ist es, in einen anderen Tarif beim gleichen Anbieter zu wechseln. Hat der neue Tarif die gleichen Leistungen, müssen keine Gesundheitsfragen beantwortet werden, die Alterungsrückstellungen bleiben erhalten.

Berufsunfähigkeit

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt ein frühzeitiger Abschluss, wenn noch wenig gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen. Ein Wechsel ist zu einem späteren Zeitpunkt selten sinnvoll: Die erneute Gesundheitsprüfung lässt die Beiträge in der Regel kräftig steigen.

Bei Vorerkrankungen kann es sogar sein, dass der Verbraucher keinen neuen Vertrag bekommt. Und sind die Angaben des Kunden nicht korrekt, kann der Versicherer bis zu zehn Jahre nach Vertragsabschluss die Leistung verweigern.

Renten- und Lebensversicherungen

Der BdV weist zwar immer wieder darauf hin, dass er Lebensversicherungen für die Altersvorsorge als ungeeignet ansieht und sich Neuabschlüsse wegen der geringen Rendite kaum lohnen. Dennoch ist es meist wenig sinnvoll, gut verzinste Altverträge zu kündigen.

Bei Versicherungen mit Todesfallschutz sollten Verbraucher gleichwohl in unregelmäßigen Abständen das Bezugsrecht kontrollieren. Ungünstig wäre, wenn der Ex-Partner ungewollt bei Tod des Versicherten noch die Versicherungssumme kassiert.