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Welche Versicherungen Sie für den Urlaub brauchen – und welche nicht

Reiserücktritt, Krankheit oder verlorenes Gepäck – all das kann mit speziellen Reisepolicen abgesichert werden. Nur wenige sind wirklich nötig.

Sommer, Sonne, Ferienlaune. Für die Erholung zur Jahresmitte geben die Deutschen mit durchschnittlich fast 2 400 Euro etwas mehr aus als im vergangenen Jahr. Wofür auch immer sie das Geld ausgeben – die Absicherung gegen Unbilden aller Art ist es wohl nicht.

Denn nur jeder zweite Deutsche versichert sich gegen medizinische Notfälle, genauso viele wie gegen Gepäckverlust. Das ist das Ergebnis einer Befragung des Versicherers Europ Assistance.

Solche Sorglosigkeit kann neben dem Erholungseffekt auch das Ersparte ruinieren, in anderen Fällen ist das Geld für eine Versicherung jedoch besser in einen schönen Ausflug vor Ort investiert. Das Handelsblatt erklärt, welche Policen wichtig sind und worauf Sie achten sollten.

Krankheit

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Der Sturz am Pool, verlorener Zahnersatz oder ein Unfall mit dem Roller – manchmal ist auch im Urlaub ein Besuch beim Arzt unumgänglich, und der kann richtig teuer werden. „Wer nicht nur in Deutschland verreist, braucht in jedem Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung“, empfiehlt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV).

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt zwar auch Behandlungen innerhalb der EU und in den Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Bei anderen Ländern springt sie jedoch nicht ein. Auch nicht für Rücktransporte – egal aus welchem Land. Privat Versicherte müssen ihren jeweiligen Tarif genau prüfen.

Gerade die Rücktransporte können schnell fünfstellige Euro-Beträge verschlingen, zeigen Daten des Versicherers Cosmos Direkt. Selbst einen Patienten, der nur aus Mallorca nach Deutschland geflogen wird, erwartet eine Rechnung von 12.000 Euro. Die Experten der Zeitschrift „Finanztest“ empfehlen zudem Policen, die nicht nur medizinisch notwendige Rücktransporte absichern, sondern auch medizinisch sinnvolle, etwa weil der Patient zu Hause besser genesen kann.

Sehr gute Verträge gibt es laut einer Untersuchung von „Finanztest“ (Heft 4/2017) schon für kleines Geld. Die Testsieger DKV (ReiseMed Tarif RD) und Ergo Direkt (Tarif RD) versichern Singles schon für rund zehn und Familien für zwanzig Euro pro Jahr. Die Police kann übrigens bis einen Tag vor der Abreise abgeschlossen werden.

Chronisch Kranke müssen aufpassen. „Vorhersehbare Behandlungskosten werden nicht übernommen“, warnt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Ob ein akuter Schub oder eine Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung unerwartet auftritt, darüber müssen Kunden mit ihrem Versicherer oft streiten. „Chronisch Kranke sollten sich daher vor Urlaubsbeginn unbedingt die Reisefähigkeit von einem Arzt bestätigen lassen“, rät ‧Becker-Eiselen.

Reiserücktritt oder -abbruch

Wird der Urlaub im letzten Moment abgesagt, ist ein Großteil des Geldes wegen der hohen Stornierungskosten oft futsch. Betroffene können versuchen, ihre Reise dann auf einem Internetportal wie tradeyourtrip.com/de loszuwerden. Komfortabler aber ist es, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Diese zahlt je nach Tarif bei Krankheit oder Tod eines Mitreisenden oder naher Angehöriger, Schwangerschaft, Jobverlust oder sogar Terror am Urlaubsort.

Wichtig dabei: Der Versicherer muss im Fall der Fälle unverzüglich informiert werden. „Verbraucher sind verpflichtet, den Schaden für den Versicherer so gering wie möglich zu halten“, erklärt BdV-Expertin Boss. Entscheidend sind die Intervalle, in denen die Stornierungskosten steigen. Bis 30 Tage vor Reisebeginn sind laut „Finanztest“ meist 25 Prozent des Reisepreises fällig, bis sechs Tage 75 und einen Tag vorher 90 Prozent.

„Eine Meldung muss vor der nächsten Stornokostenerhöhung erfolgen“, weiß Verbraucherschützerin Becker-Eiselen. „Wer vor dem Urlaub krank wird und dies nicht meldet, weil er hofft, noch rechtzeitig gesund zu werden, verliert unter Umständen seinen Versicherungsschutz“, warnt Boss.

„Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich, je mehr Leute gemeinsam in den Urlaub fahren und je teurer die Reise ist“, meint Verbraucherschützerin Becker-Eiselen. „Für Familien und Senioren ist sie fast immer zu empfehlen“, so ihr Rat.

Gleiches gelte für die Absicherung eines Reiseabbruchs, bei der je nach Tarif die Kosten für Rückflüge, nicht genutzte Urlaubsleistungen oder die Mehrkosten, wenn der Urlaub wegen eines Naturereignisses verlängert werden muss, übernommen werden.

Testsieger für kombinierte Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen wurde bei „Finanztest“ (Heft 3/2018) die Travel Secure/Würzburger. Für unbegrenzt viele Urlaube, die jeweils nicht mehr als 1 500 Euro kosten, zahlt ein Single dort 57 Euro und eine Familie 107 Euro pro Jahr – beides ohne Selbstbeteiligung. Der Vertrag muss bis 30 Tage vor Urlaubsbeginn unterschrieben sein.

Vorsicht geboten ist bei Reiserücktrittsversicherungen, die eine Inklusivleistung zur Kreditkarte sind. „In der Regel besteht der Schutz nur, wenn die komplette Reise mit Anzahlung auch per Kreditkarte bezahlt wurde“, beobachtet Boss. Auch gilt er teilweise nur für den Kreditkarteninhaber oder für den Fall, dass dieser bei der Reise dabei ist.

Gepäckverlust

Geht das Gepäck auf einem Flug kaputt oder verloren, erstattet die Fluggesellschaft gemäß dem Montrealer Übereinkommen bis zu 1 350 Euro pro Passagier. Wird ins Hotelzimmer, das eigene oder geliehene Auto eingebrochen und etwas entwendet, springt die heimische Hausratversicherung ein. „Eine Gepäckversicherung ist nicht nötig. Wer gut aufpasst, dem wird nichts geklaut, wer nicht gut aufpasst, dem zahlt auch die Versicherung nicht“, so die Faustregel von Verbraucherschützerin Becker-Eiselen.

Haftung

Einige Versicherer bieten gesonderte Auslandshaftpflichtversicherungen zum Beispiel für Schäden in der Ferienwohnung an. Nach Meinung von Experten ist es besser, für die heimische Hausratversicherung einen Tarif zu wählen, der auch im Urlaub einspringt. „Wer im Urlaub ein Surfbrett oder Boot nutzt, sollte vorab prüfen, ob Schäden von seiner Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Einige Tarife schließen dies aus“, warnt Versicherungsexpertin Boss.

Urteile: Rechte auf Reisen

Manchmal wird die Urlaubsfreude getrübt. Doch nicht alles müssen Reisende hinnehmen. Die wichtigsten Rechte im Überblick:

An- und Abreise

Läuft nicht alles nach Plan, weil das Flugzeug nicht rechtzeitig bereitgestellt wird oder es technische Probleme gibt, können Urlauber auf eine Entschädigung auf Basis der europäischen Fluggastrechteverordnung hoffen. Bei Verspätungen ab drei Stunden innerhalb der EU oder vier Stunden auf der Langstrecke sind 400 beziehungsweise 600 Euro Ausgleich möglich.

Wenig Chancen haben Reisende bei außergewöhnlichen Ereignissen wie schlechtem Wetter oder Streiks. Eine Entschädigung von maximal 600 Euro gibt es auch, wenn die Flugzeit bis innerhalb einer Woche vor Abflug um mehr als eine Stunde vorverlegt wird und der Flieger mehr als zwei Stunden später ankommt. Separat gebuchte Flüge müssen bei der Fluggesellschaft reklamiert werden; waren sie Teil einer Pauschalreise, ist der Reiseveranstalter haftbar.

Auch bei Zugverspätungen in Deutschland gibt es Geld zurück. Ab einer Stunde Verzögerung stehen Reisenden 25 Prozent, ab zwei Stunden 50 Prozent des Fahrpreises zu. Für die rechtzeitige Anreise zum Flughafen ist jeder Reisende selbst verantwortlich.

Haftbar gemacht werden kann aber der Reiseveranstalter, wenn er „Zug zum Flug“-Tickets verkauft hat und die Bahn Verspätung hat, sodass der Flug verpasst wird. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az. Xa ZR 46/10). Ganz wichtig ist jedoch, dass sich die Reisenden einen Zug aussuchen, der planmäßig so früh am Flughafen ist, wie es der Veranstalter in seinen Reise‧unterlagen empfiehlt. Wer einen späteren Zug nimmt, trägt das Risiko selbst.

Vor Ort

Auch das Hotel oder die Ferienwohnung halten nicht immer, was sie versprechen. Alle Mängel müssen Urlauber, die eine Pauschalreise gebucht haben, zunächst bei der Reiseleitung vor Ort oder der Unterkunft selbst reklamieren und Abhilfe verlangen (§ 651c BGB). Bleibt der Schaden bestehen, sollten Reisende alles dokumentieren und bis vier Wochen nach der Rückkehr finanzielle Ansprüche beim Reiseveranstalter schriftlich geltend machen (§ 651g BGB).

Anhaltspunkte für die Höhe der Entschädigung bieten die Frankfurter und die Kemptener Tabelle. Daneben gibt es zahlreiche Urteile, auf die Reisende sich berufen können.

Ist das Hotel eine Baustelle, kann der Reisepreis um 100 Prozent gemindert werden (Az. 9 C 124/97), bei nächtlichem Lärm um 50 Prozent (Az. 30 C 1259/05), bei durchgelegenen Matratzen um 25 Prozent (Az. 22 A 23/01), bei Cluburlaub ohne fertiggestellte Kinderattraktionen um 73 Prozent (Az. 2–24 S 61/10).

Achtung, Gebührenfalle!

Über die Hälfte der Deutschen zahlt im Urlaub am liebsten in bar, belegen Umfragen. Tatsächlich empfiehlt es sich auch, etwas Bargeld in Landeswährung vorzuhalten. Doch aus Sicherheitsgründen sollte das den Gegenwert von wenigen 100 Euro nicht übersteigen.

Der Bankenverband empfiehlt zudem, sich auf der Homepage des Auswärtigen Amtes schlauzumachen, ob die Fremdwährung ins Urlaubsland eingeführt werden darf und ob Limits zu beachten sind.

Geldautomaten in europäischen Ländern, die nicht der Euro-Zone angehören, schlagen häufig die Sofortumrechnung in Euro vor. Stiftung Warentest warnt regelmäßig vor diesem „Service“ und nennt diese Automaten „moderne Wegelagerer“.

Denn immer ist mit dieser Sofortumrechnung ein Verlust für den Kunden verbunden, der sich auf einen zweistelligen Prozentsatz der abgehobenen Summe belaufen kann. Hinweisen, dass für die Sofortumrechnung keine Gebühren und keine Provisionen verlangt werden, sollte man nicht trauen. Besser ist es, die Berechnung in Landeswährung zu wählen.

Ähnlich gilt auch, im Laden am besten mit der einheimischen Währung zu bezahlen. Viele Geschäfte in Touristenregionen akzeptieren auch den Euro, aber nur zu einem schlechten Kurs.

Manchmal ist es möglich, bei Partnerbanken des eigenen Instituts im Ausland gebührenfrei Geld abzuheben. Es lohnt sich, vor der Reise danach zu fragen. Wichtig ist in jedem Fall zu klären, ob die Karte extra für den Auslandseinsatz freigeschaltet werden muss. Es kann auch hilfreich sein, sich eine Telefonnummer der eigenen Bank zu notieren – für den Fall, dass irgend‧etwas beim Bezahlen oder Abheben nicht funktioniert.

Bei der Fahrt ins Ausland sollte der Kunde nicht nur seine Girocard (frühere EC-Karte) mit sich führen. Empfehlenswert ist es auch, eine Kreditkarte mitzunehmen. Vor allem im nichteuropäischen Ausland kommt man an Kreditkarten meist nicht vorbei.

So werden beispielsweise V-Pay-Karten, also das Girocard-System von Visa, außerhalb Europas nicht akzeptiert. Mit Kreditkarte zu bezahlen und vor allem auch Geld abzuheben ist allerdings meist teurer als der Einsatz der Girocard.