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Welche Partei zu Ihnen passt

Die Parteistrategen waren sich zu Beginn des Jahres noch sicher: In diesem Bundestagswahlkampf wird die Steuerpolitik eines der bestimmenden Themen. Tatsächlich wurde das Steuerkonzept der SPD zunächst noch breit diskutiert. Oder die Entlastungsversprechen von Union (15 Milliarden Euro) und FDP (30 Milliarden Euro) miteinander verglichen.

Mittlerweile aber ist es um die Steuerpolitik ruhiger geworden. Das liegt nicht zuerst daran, dass die Bürger sich dafür nicht mehr interessieren würden. Doch die Vorschläge der Parteien sind entweder kompliziert oder recht vage. Sich durch alle Programme zu kämpfen und die steuerpolitischen Vorschläge zu vergleichen, verlangt den Wählern einiges ab.

„Das deutsche Steuerrecht ist kaum mehr beherrschbar. Und mangels Beherrschbarkeit ist es auch nicht mehr vermittelbar“, meint Holger Jenzen. Er ist Steuerberater und Partner bei der mittelständischen Beratungsgesellschaft Ebner Stolz in Stuttgart.

Um die finanzpolitischen Vorschläge der Parteien immerhin etwas besser vermitteln zu können, hat Jenzen mit seinen Kollegen einen Wahl-O-Mat für die Steuerpolitik entwickelt. „Die Wähler sollen sich mit der Steuerpolitik auseinandersetzen können, ohne dass sie in alle komplizierten Details einsteigen müssen“, sagt er. „Wir wollen einen Eindruck von den Vorschlägen der Parteien vermitteln, ohne zu komplex zu werden.“

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Zunächst haben die Steuerexperten die Wahlprogramme der Parteien analysiert, die eine realistische Chance haben, in den Bundestag einzuziehen: CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne, Linke und AfD. Wo gibt es Gemeinsamkeiten, wo Unterschiede?

Daraus wurden 13 Fragen, die von Entlastungen bei der Einkommensteuer über die Erbschaftsteuer bis zur Begrenzung von Managergehältern reichen. „Bei Themen, die aufgrund der Programme nicht richtig vergleichbar sind, haben wir im Zweifel auf Fragen verzichtet“, sagt Jenzen, der auch Honorarprofessor an der Uni Mannheim ist.

Generell hat er festgestellt, dass sich die Forderungen der Parteien angenähert haben. „Manchmal kann man den Eindruck gewinnen, sie hätten stellenweise voneinander abgeschrieben“, sagt Jenzen. Das gilt vor allem für Union und SPD. Beide wollen die Bezieher mittlerer Einkommen entlasten, sind für eine steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen und die Einführung einer Steuer auf Finanzgeschäften an Börsen.

Allerdings finden sich bei näherem Hinschauen auch Unterschiede. So will die SPD die Ausnahmen für Unternehmenserben begrenzen, die Union nicht. Die Sozialdemokraten wollen Spitzenverdiener stärker belasten, CDU/CSU lehnen das ab. Und bei den kleineren Parteien finden sich erst Recht Unterschiede – von den Milliardenentlastungen der FDP bis zur Forderung der Linken, die Vermögenssteuer wieder einzuführen.

Ein zweites Problem für Jenzen und sein Team: „Leider muss man generell feststellen, dass die Parteien sich vor konkreten Festlegungen scheuen“, sagt er. So verspricht die Union Steuerentlastungen von 15 Milliarden Euro, ohne genau zu sagen, wie sie den Steuertarif ändern will. Die Parteistrategen seien „da wohl ein gebranntes Kind“, vermutet Jenzen. „In der Vergangenheit wurde jeder präzise Steuervorschlag sofort kritisiert.“ Mit dem Verweis auf Einzelfälle lasse sich nahezu jede steuerpolitische Forderung kaputt machen.

Trotz der teilweise recht allgemein gehaltenen Forderungen in den Wahlprogrammen ist es Stolz und seinem Team gelungen, 13 Fragen herauszuarbeiten, welche die Unterschiede zwischen den Parteien deutlich machen. Der Nutzer kann sie mit „Stimme zu“, „Stimme nicht zu“, oder „Neutral“ antworten, und am Ende erfährt er, welche Partei seinen Ansichten am nächsten kommt. Jenzen jedenfalls ist zufrieden. „Meine Kollegen und ich haben den Taxomat mehrfach ausprobiert. Er trifft die Parteipräferenz erfreulich gut.“

KONTEXT

Steuer-Fragen

Dienstwagen

Die private Nutzung eines vom Arbeitgeber gestellten Fahrzeugs gilt als geldwerter Vorteil, der besteuert wird. Dazu gibt es zwei Wege: Entweder führt der Mitarbeiter ein Fahrtenbuch und ermittelt so die tatsächlichen Kosten. Oder der Dienstwagen wird monatlich pauschal mit einem Prozent des Neupreises versteuert.

Diensträder

Seit 2012 wird die Nutzung eines Dienstfahrrads genauso besteuert, auch hier gilt die Ein-Prozent-Regel vom Kaufpreis. Dennoch bieten die Zweiräder steuerliche Vorteile: Ihren Dienststrecke zur Arbeit dürfen die Radler mit 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzen - anders als beim Dienstwagen. Das gilt allerdings nur für herkömmliche Elektroräder. Bei E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 25 Stundenkilometern fällt die Vergünstigung weg.

Mobilitätsangebote

Wenn Mobilitätsdienste vom Arbeitgeber genutzt werden, gilt dies als geldwerter Vorteil (Sachbezug), der ab einer Freigrenze von 44 Euro zu versteuern ist.