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Welche Maßnahmen bei nicht bezahlten Strom-Rechnungen drohen

Jedes Jahr wird Tausenden Menschen in Deutschland wegen ausstehender Zahlungen der Strom abgestellt. Jedoch müssen Netzbetreiber eine Sperrung vier Wochen vorher ankündigen.
Jedes Jahr wird Tausenden Menschen in Deutschland wegen ausstehender Zahlungen der Strom abgestellt. Jedoch müssen Netzbetreiber eine Sperrung vier Wochen vorher ankündigen.

Im vergangenen Jahr wurden weniger Menschen wegen säumiger Zahlung der Strom abgedreht als noch 2017. Wie soll man sich verhalten, wenn der Stromanbieter mit einer Sperre droht?

Bonn (dpa) - Weniger Menschen in Deutschland haben wegen ausstehender Zahlungen den Strom abgestellt bekommen. Im vergangenen Jahr habe es 296.000 Stromsperren gegeben und damit etwa zehn Prozent weniger als 2017 (330.000), so ein Auszug des neuen Monitoring-Berichts der Bundesnetzagentur.

Diese drastischen Maßnahmen betrafen damit 0,6 Prozent aller Stromanschlüsse. Beim Gas war die Entwicklung ähnlich, hier drehten die Netzbetreiber 33.000 Haushalten die Zufuhr ab. Das war ein deutlicher Rückgang um etwa 5000.

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Einen Grund für den Rückgang der Stromsperren nannte die Behörde wie üblich nicht. Eine höhere Zahlungsbereitschaft der Verbraucher lässt sich nicht eindeutig ablesen. Denn die Zahl der Sperrandrohungen wegen unbezahlter Rechnungen bei Stromkunden fiel mit 4,9 Millionen sogar etwas höher aus, 2017 waren es noch 4,8 Millionen.

Allerdings ist diese Zahl nur bedingt aussagekräftig. Denn einige Stromfirmen drohen sehr schnell damit, den Saft abzudrehen - obwohl die meisten Kunden ohnehin gezahlt hätten. Die nächste Eskalationsstufe im Streit zwischen Firmen und säumigen Zahlern sind Sperraufträge von Lieferanten an den zuständigen Netzbetreiber - hier gab es sowohl beim Strom als auch beim Gas deutliche Rückgänge.

Wem tatsächlich einmal eine Sperrandrohung ins Haus flattert, der muss nicht unbedingt in Hektik verfallen. Denn eine Unterbrechung der Strom- oder Gaszufuhr darf erst frühestens vier Wochen nach solch einer Drohung durchgeführt werden - wer in der Zwischenzeit zahlt, sitzt auch nicht im Dunkeln. Das Datum der Sperrung wiederum muss dem Kunden drei Werktage davor mitgeteilt werden. Ihren kompletten Monitoring-Bericht will die Bundesnetzagentur Ende November vorlegen.