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Welche Corona-Regeln in welchem Bundesland gelten

Gastronomie, Tourismus, Schulen, Museen - in vielen Lebensbereichen bekommen die Bundebürger Tag für Tag wieder mehr Freiheiten. Doch nicht in allen Bundesländern gelten die selben Regeln. Ein Überblick.

Gaststätten dürfen in allen Bundesländern unter Hygiene-Vorgaben wieder öffnen.
Gaststätten dürfen in allen Bundesländern unter Hygiene-Vorgaben wieder öffnen. (Bild: dpa)

Die Bundesländer können im Kampf gegen die Corona-Pandemie über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens weitgehend in eigener Verantwortung entscheiden. Seit Montag sind zahlreiche Dinge erstmals seit Wochen wieder erlaubt.

Hier der aktuelle Stand (18. Mai) der Lockerungen in den Ländern bei einigen ausgewählten Lebensbereichen. Sind die Lockerungen neu, steht der Montag im Text, bei älteren Lockerungsmaßnahmen ist kein Datum/Wochentag angegeben.

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Wichtig: Die Lockerungen erfolgen in aller Regel unter Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin die bundesweite Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.

1. Restaurants

BADEN-WÜRTTEMBERG: Speiselokale dürfen seit Montag wieder öffnen.

BAYERN: Biergärten und Außenbereiche dürfen seit Montag öffnen, Innenräume ab dem 25. Mai.

BERLIN: Essen in Restaurants ist möglich.

BRANDENBURG: Restaurants können öffnen.

BREMEN: Restaurantbesuche sind seit Montag möglich. Gästelisten mit Namen und Kontaktdaten sind Pflicht.

HAMBURG: Restaurants sind offen.

HESSEN: Gaststätten sind geöffnet, unter anderem muss die Bedienung Mundschutz tragen, Gäste werden mit Kontaktdaten erfasst.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Restaurants sind geöffnet. Ein Gast pro Tisch muss seine Daten hinterlassen.

NIEDERSACHSEN: Restaurants sind geöffnet, dürfen jedoch maximal die Hälfte ihrer Plätze vergeben.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Restaurants sind geöffnet. Unter anderem müssen die Kontaktdaten eines jeden Besuchers registriert werden.

RHEINLAND-PFALZ: Gaststätten dürfen unter Auflagen öffnen, unter anderem sind Öffnungszeiten beschränkt und Sitze an Theken für Gäste tabu. Gäste werden mit Kontaktdaten erfasst.

SAARLAND: Restaurantbesuche sind seit Montag möglich. Gäste müssen u.a. vorher reservieren und ihren Kontaktdaten hinterlassen.

SACHSEN: Restaurants dürfen wieder öffnen. Speisekarten müssen abwischbar sein.

SACHSEN-ANHALT: Die Restaurants dürfen am 22. Mai wieder öffnen - per Sondergenehmigung vom Kreis auch schon seit Montag.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Restaurants sind seit Montag offen.

THÜRINGEN: Restaurants können öffnen.


2. Hotels und Ferienwohnungen

Businessman making booking at front desk with Latin receptionists in hotel lobby
Ab Ende Mai können Hotels wieder Gäaste empfangen. (Bild: Getty Images)

BADEN-WÜRTTEMBERG: Ferienwohnungen können seit Montag wieder öffnen, soweit eine Selbstversorgung möglich ist. Hotels dürfen vom 29. Mai an wieder öffnen.

BAYERN: Eine Öffnung bis zum 30. Mai wird angestrebt.

BERLIN: Hotels und Ferienwohnungen können ab dem 25. Mai öffnen.

BRANDENBURG: Ferienwohnungen dürfen Gäste aufnehmen, Hotels ab 25. Mai.

BREMEN: Hotels und Ferienwohnungen dürfen seit Montag öffnen.

HAMBURG: Hotels und Ferienwohnungen dürfen Gäste empfangen.

HESSEN: Hotels und Ferienwohnungen dürfen Touristen aufnehmen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Für Einwohner des Bundeslandes sind Hotels und Ferienwohnungen seit Montag geöffnet, für alle anderen gilt bis zum 25. Mai ein Einreiseverbot.

NIEDERSACHSEN: Ferienwohnungen dürfen betrieben werden, Hotels sollen vom 25. Mai an mit maximal 50 Prozent Auslastung folgen.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Nachdem Ferienwohnungen wieder touristisch genutzt werden dürfen, gilt dies seit Montag auch für Hotels.

RHEINLAND-PFALZ: Hotels dürfen seit Montag wieder für Touristen öffnen, Ferienwohnungen wieder vermietet werden.

SAARLAND: Hotels und Ferienwohnungen dürfen seit Montag wieder für den Tourismus öffnen.

SACHSEN: Hotels und Ferienwohnungen können öffnen.

SACHSEN-ANHALT: Ferienwohnungen können öffnen, Hotels sollen - zunächst für Gäste aus dem eigenen Land - am 22. Mai folgen. Kurz darauf sollen auch Besuche aus anderen Regionen möglich sein.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Besuche sind seit Montag möglich.

THÜRINGEN: Hotels und Ferienwohnungen dürfen aufmachen.


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3. Kontaktbestimmungen

VENDRELL, SPAIN - 2020/05/11: Two friends on the terrace of a beach-side restaurant toast to their first drink since the beginning of the confinement. Having managed to pass to Phase 1, the bars and restaurants of El Vendrell reopen their terraces to the public but only with 50% of their capacity. It is forbidden for customers to access the interior of the premises. The tables must have 2 meters of separation and employees must wear protective gloves and masks while performing the waiting service to avoid the spread of the Covid-19, Customers are not obliged to wear a mask, although it is advisable. (Photo by Ramon Costa/SOPA Images/LightRocket via Getty Images)
Angehörige von zwei Haushalten dürfen sich nun wieder treffen. (Bild: Getty Images)

BADEN-WÜRTTEMBERG: Der Aufenthalt draußen ist auch mit Angehörigen eines weiteren Haushalts gestattet. In privaten Räumen sind Treffen mit Geschwistern und deren Familien, aber auch Treffen mit Angehörigen eines weiteren Haushalts möglich.

BAYERN: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

BERLIN: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

BRANDENBURG: Kontakte von zwei Hausständen sind erlaubt - im öffentlichen Raum wie im privaten Bereich.

BREMEN: Es können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen.

HAMBURG: Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.

HESSEN: Im öffentlichen Raum dürfen wieder Angehörige von zwei Haushalten gemeinsam unterwegs sein.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Im öffentlichen und privaten Raum können sich mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

NIEDERSACHSEN: Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Es dürfen sich Mitglieder aus zwei Familien in der Öffentlichkeit treffen.

RHEINLAND-PFALZ: Im öffentlichen Raum können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen.

SAARLAND: Drinnen wie auch draußen können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen.

SACHSEN: Seit Freitag können sich zwei Hausstände treffen.

SACHSEN-ANHALT: Zusammenkünfte von bis zu fünf Menschen sind erlaubt, auch wenn diese nicht gemeinsam in einem Haushalt leben.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

THÜRINGEN: Draußen und auch drinnen dürfen sich die Mitglieder von zwei Haushalten treffen.


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4. Schulen und Kitas

14 May 2020, Saxony, Dresden: The children of a child crèche sit at a table during lunch as part of the emergency care. (to dpa ""Tummy rumbling is part of it" - Kitas in Saxony before the new start") Photo: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa (Photo by Sebastian Kahnert/picture alliance via Getty Images)
Stück für Stück öffnen auch wieder die Kitas. (Bild: Getty Images)

BADEN-WÜRTTEMBERG: Viele Schüler gehen bereits wieder zur Schule. Mitte Juni sollen dann alle Schüler zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten. Seit Montag gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb für die Kitas: Zunächst sollen maximal 50 Prozent der Kinder zur gleichen Zeit in der Kita sein.

BAYERN: Einige Jahrgänge sind wieder an den Schulen, erst nach den Pfingstferien Mitte Juni sollen alle Schüler zumindest tageweise in die Schule gehen. In den Kitas läuft in der Regel noch Notbetreuung.

BERLIN: Bis zum Sommer soll jedes Kita-Kind wieder ein Betreuungsangebot erhalten. Bis Ende Mai sollen alle Schüler mit verringerter Stundenzahl in die Schulen gehen.

BRANDENBURG: Alle Brandenburger Schüler können ab 25. Mai bis zu den Sommerferien wieder in die Schule gehen - zumindest tageweise, Kita-Kinder ab Ende Mai.

BREMEN: An Grundschulen werden nach den 4. Klassen auch die Klassen 1 bis 3 schrittweise zurückgeholt. An den weiterführenden Schulen kommen nach den 10. Klassen auch die 9. Klassen und die Einführungsstufe der Oberstufe in den teilweisen Präsenzunterricht zurück. Weitere Klassen folgen am 25. Mai. Ab 1. Juni werden alle Vorschulkinder wieder in Kitas kommen.

HAMBURG: Ab dem 25. Mai sollen alle Schüler wenigstens einmal pro Woche Unterricht in der Schule bekommen. Kitas gehen seit Montag schrittweise in den Regelbetrieb.

HESSEN: Kitas sollen Anfang Juni allmählich in den eingeschränkten Normalbetrieb übergehen. Der Unterricht an den Schulen hat schrittweise wieder begonnen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Die Schüler kehren bereits schrittweise in die Schulen zurück. Am 25. Mai soll ein eingeschränkter Einstieg in die Kita-Regelbetreuung erfolgen.

NIEDERSACHSEN: Die Notbetreuung in den Kitas wird sukzessive ausgeweitet, die Rückkehr zum Regelbetrieb ist für den 1. August geplant. Schüler kehren nach und nach zurück, vom 15. Juni an haben alle Jahrgänge wieder Unterricht in den Schulen.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Kita-Kinder und Schüler kehren schrittweise zurück. Ab Ende Mai sollen alle Schüler tageweise Präsenzunterricht erhalten, ab September soll es einen «eingeschränkten Regelbetrieb» für alle Kita-Kinder geben.

RHEINLAND-PFALZ: Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen, alle Schüler sollen bis Mitte Juni wieder zur Schule gehen. Die Kitas werden bis spätestens zu den Sommerferien für alle geöffnet.

SAARLAND: In Kitas und Schulen soll es spätestens bis zu den Sommerferien «wieder einen möglichst regulären Betrieb geben».

SACHSEN: Sachsens Kitas und Grundschulen sollen seit Montag im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder öffnen. Für Grundschüler besteht zunächst bis zum 5. Juni keine Schulbesuchspflicht. Schüler an weiterführenden Schulen sollen von Montag an zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden.

SACHSEN-ANHALT: Bislang sollten alle Klassenstufen für mindestens einen Tag zum direkten Austausch mit ihren Lehrern in die Schulen zurückgekehrt sein. Bei Kitas werden Modelle diskutiert, in denen Kinder abwechselnd in die Einrichtung kommen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Ab dem 25. Mai soll für weitere Jahrgänge wieder die Schule beginnen. Das gilt für die Klassen 1 bis 3 an den Grundschulen sowie die Jahrgänge 8, 9 und 10 an Gemeinschaftsschulen und Gymnasien. Vom 1. Juni an soll in den Kitas ein eingeschränkter Regelbetrieb gelten.

THÜRINGEN: Die Kommunen konnten selbst entscheiden, ob sie bereits am Montag in den Kindergärten mit einem eingeschränkten Regelbetrieb starten. Bis spätestens 15. Juni soll dieser in allen Kitas starten. In den Schulen sollen spätestens nach Pfingsten wieder alle Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen können.


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5. Museen und Kinos

People visit the reopen Museu Nacional de Arte Antiga (National Museum of Ancient Art) in Lisbon, Portugal, on May 18, 2020, during the International Museum Day and after the relief of emergency measures due to the COVID-19 outbreak. Portugal starts today a second phase to ease lockdown with new measures like the reopening of nurseries, high school classes and the reopening of some street shops, cafes, restaurants, museums and monuments. (Photo by Pedro Fiúza/NurPhoto via Getty Images)
Museen dürfen wieder öffnen, bei den Kinos müssen die Türen noch geschlossen bleiben. (Bild: Getty Images)

BADEN-WÜRTTEMBERG: Museen dürfen wieder öffnen, Kinos bleiben geschlossen.

BAYERN: Museen sind geöffnet, Kinos bleiben fürs Erste geschlossen.

BERLIN: Museen können wieder öffnen, Kinos müssen vorerst zu bleiben.

BRANDENBURG: Museen können wieder öffnen, für Kinos gibt es noch keine Öffnungstermine.

BREMEN: Museen können wieder öffnen. Kinos bleiben weiter zu.

HAMBURG: Museen können wieder öffnen, Kinos bleiben erstmal zu.

HESSEN: Museen dürfen wieder öffnen, prinzipiell auch Kinos, wenn sie Hygiene- und Abstandsregeln gewährleisten können.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Museen können wieder öffnen, für Kinos ist der 25. Mai im Gespräch.

NIEDERSACHSEN: Museen können wieder öffnen, Kinos sind geschlossen.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Museen sind offen. Kinos dürfen mit deutlich reduzierten Besucherzahlen ab dem 30. Mai wieder öffnen.

RHEINLAND-PFALZ: Museen dürfen wieder öffnen, für Kinos ist dies ab dem 27. Mai vorgesehen.

SAARLAND: Museen können wieder öffnen, für Kinos ist dies seit Montag möglich.

SACHSEN: Museen sind wieder geöffnet, Kinos sind noch geschlossen.

SACHSEN-ANHALT: Museen dürfen öffnen. Kinos sind noch geschlossen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Museen sind offen, Kinos dürfen mit deutlich reduzierten Besucherzahlen seit Montag wieder öffnen.

THÜRINGEN: Museen dürfen öffnen, für Kinos gibt es noch keinen Öffnungstermin.

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