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Weil Merkels Notbremse nicht fertig ist: Länder verlängern ihre Lockdown-Regeln um drei Wochen

Aufgrund der Coronakrise und der damit einhergehenden Corona-Maßnahmen und Einschränkungen für Gastronomie und Hotelbetriebe sind viele Hotels und Restaurants in der traditionsreichen Kölner Altstadt derzeit geschlossen oder bieten so genannte Home-Office-Zimmer an.
Aufgrund der Coronakrise und der damit einhergehenden Corona-Maßnahmen und Einschränkungen für Gastronomie und Hotelbetriebe sind viele Hotels und Restaurants in der traditionsreichen Kölner Altstadt derzeit geschlossen oder bieten so genannte Home-Office-Zimmer an.

Die Länder werden nach Informationen von Business Insider die gegenwärtigen Lockdown-Regelungen um vorerst drei Wochen verlängern. Darauf verständigten sich die Länder am Wochenende. Eigentlich würden die Restriktionen rechtlich am kommenden Montag enden.

Das heißt: Die aktuellen Corona-Vorschriften in den Ländern bestehen bis voraussichtlich 9. Mai fort. Damit gilt in den allermeisten Kreisen: Mit vorherigem negativen Tests und Termin ist Shoppen im Grundsatz erlaubt, Schulen und Kitas sind beschränkt offen, persönliche Treffen aber nur sehr eingeschränkt möglich. Sportangebote, Kulturbetriebe, Hotels und Restaurants bleiben faktisch vorerst weiter dicht, da mehr als zwei Drittel aller deutschen Landkreise die für Öffnungen in diesem Bereich notwendigen Inzidenzwerte nicht erfüllen.

Die Länder reagieren damit auf die Planungen der Bundesregierung für eine Bundes-"Notbremse". Diese dürfte nämlich erst nächste Woche in Kraft treten, da aktuell noch an einer entsprechenden Gesetzesänderung gearbeitet wird. Die Länder fürchten eine Lücke in der Rechtsgrundlage, weshalb sie jetzt reagieren.

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Die "Notbremse" sieht vor, dass entgegen der bisherigen Praxis die Bundesregierung künftig bundesweit einheitlich in den Landkreisen mit einer Inzidenz über 100 per Verordnung dieselben Corona-Regeln verhängen darf – inklusive einer Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. In Kreisen mit einer Inzidenz unter 100 bleiben die Länder zuständig.

Nach Informationen von Business Insider geht das Kanzleramt davon aus, dass die Bundes-"Notbremse" in den betroffenen Landkreisen bis Ende Mai oder Mitte Juni gelten wird. Erst dann sei das Infektionsgeschehen in den Griff zu kriegen, prognostizierte Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) in der Schaltkonferenz mit den Ländern am Sonntag. Auch der "Tagesspiegel" berichtet über die Aussagen.

Auf das Vorgehen hatten sich Bund und Länder vorige Woche geeinigt, nachdem man sich nicht auf ein einheitliches Vorgehen für den eigentlich am Montag geplanten Corona-Gipfel einigen konnte. Dazu arbeitet der Bund derzeit an einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes, für das die Länder bis zum Sonntag, 12 Uhr, eine Stellungnahme abgeben mussten (Entwurf der Gesetzesänderung von Montagvormittag hier).

Nach bisherigem Stand gilt die Gesetzesänderung nicht als Zustimmungsgesetz. Das hat aus Sicht der Bundesregierung machtpolitisch einen Vorteil: Die Länder müssen nicht im Bundesrat aktiv zustimmen – was angesichts der Beteiligungen von Grünen und FDP in mehreren Landes-Regierungen als nicht sicher gilt. Stattdessen wird die Änderung als Einspruchsgesetz behandelt. Die bräuchte es eine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bund und Ländern, was das Gesetz weiter aufhalten würde – und was damit auch als unrealistisch gilt.