Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.737,36
    -100,04 (-0,56%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.918,09
    -18,48 (-0,37%)
     
  • Dow Jones 30

    37.986,40
    +211,02 (+0,56%)
     
  • Gold

    2.406,70
    +8,70 (+0,36%)
     
  • EUR/USD

    1,0661
    +0,0015 (+0,14%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.679,55
    +897,70 (+1,50%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.371,97
    +59,35 (+4,52%)
     
  • Öl (Brent)

    83,24
    +0,51 (+0,62%)
     
  • MDAX

    25.989,86
    -199,58 (-0,76%)
     
  • TecDAX

    3.187,20
    -23,64 (-0,74%)
     
  • SDAX

    13.932,74
    -99,63 (-0,71%)
     
  • Nikkei 225

    37.068,35
    -1.011,35 (-2,66%)
     
  • FTSE 100

    7.895,85
    +18,80 (+0,24%)
     
  • CAC 40

    8.022,41
    -0,85 (-0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.282,01
    -319,49 (-2,05%)
     

Weihnachtspakete an Wunschnachbarn liefern lassen

Wer ein Paket für den Nachbarn annimmt, muss es sicher lagern, bis der eigentliche Empfänger es abholt.
Wer ein Paket für den Nachbarn annimmt, muss es sicher lagern, bis der eigentliche Empfänger es abholt.

Wer Weihnachtsgeschenke online bestellt, möchte sie auf keinen Fall verpassen. Häufig wird das Päckchen allerdings genau dann geliefert, wenn niemand zu Hause ist. Dafür gibt es eine einfache Lösung.

Düsseldorf (dpa/tmn) - Das Paket kommt, aber der Empfänger ist nicht zu Hause? Viele Paketboten geben die Sendung dann in der Nachbarschaft ab.

Wer sichergehen will, dass die Sendung beim richtigen Nachbarn ankommt, kann beim Paketdienstleister einen Wunschnachbarn angeben, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dafür hinterlegt man diesen beim Lieferdienst als Zustelladresse.

WERBUNG

Davor sollten Nachbarn aber klären, ob der andere wirklich bereit wäre, das Paket anzunehmen. Denn dazu sind die Bewohner von nebenan nicht verpflichtet. Nehmen sie die Post aber an, müssen sie diese sorgfältig aufbewahren. Stellen sie das Paket einfach vor die Tür des Nachbarn, haften sie, wenn es dadurch beschädigt wird oder abhanden kommt.

Auf Suche nach dem Zugestellten sollte niemand lange gehen müssen - zumindest in der Theorie. Denn grundsätzlich müssen Lieferdienste den eigentlichen Empfänger informieren, wenn sie ein Paket anderswo abgeben, erklärt die Verbraucherzentrale. Egal, ob beim Wunschnachbarn oder nicht.