Werbung
Deutsche Märkte schließen in 52 Minuten
  • DAX

    17.876,78
    -211,92 (-1,17%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.927,64
    -62,24 (-1,25%)
     
  • Dow Jones 30

    37.817,29
    -643,63 (-1,67%)
     
  • Gold

    2.337,40
    -1,00 (-0,04%)
     
  • EUR/USD

    1,0723
    +0,0022 (+0,20%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.262,93
    -1.428,55 (-2,35%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.378,41
    -4,16 (-0,30%)
     
  • Öl (Brent)

    82,35
    -0,46 (-0,56%)
     
  • MDAX

    26.100,77
    -245,30 (-0,93%)
     
  • TecDAX

    3.274,26
    -25,34 (-0,77%)
     
  • SDAX

    14.027,09
    -180,54 (-1,27%)
     
  • Nikkei 225

    37.628,48
    -831,60 (-2,16%)
     
  • FTSE 100

    8.060,09
    +19,71 (+0,25%)
     
  • CAC 40

    7.995,04
    -96,82 (-1,20%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.459,56
    -253,19 (-1,61%)
     

Weihnachtsgeld, Weihnachtsfeier, Arbeiten an Heiligabend: Was ihr zum Arbeitsrecht wissen solltet

Vorsicht vor zu viel Alkohol auf der Weihnachtsfeier, sagt Arbeitsrechtler Pascal Croset. - Copyright: AleksandarNakic/Getty Images
Vorsicht vor zu viel Alkohol auf der Weihnachtsfeier, sagt Arbeitsrechtler Pascal Croset. - Copyright: AleksandarNakic/Getty Images

Juristisches Halbwissen kann viel Ärger, Zeit und Geld kosten. Ihr wollt eure Nerven und euer Portemonnaie lieber schonen? Dann ist unsere Kolumne „Kenne deine Rechte“ genau das Richtige für euch. Hier beantworten die beiden Anwälte Pascal Croset und Inno Merkel von der Berliner Kanzlei Croset alle zwei Wochen eine Frage rund ums Arbeitsrecht.

­­­­­­­­­­­­­­Schon in Weihnachtsstimmung? Das Warten ist bald vorbei. 24 Türchen insgesamt stehen zwischen euch und Heiligabend, Weihnachtsplätzchen backen sowie quality time mit euren Liebsten. Vorausgesetzt, euer Urlaub wurde genehmigt. Für die meisten Menschen steht fest, dass an Heiligabend oder während des Jahreswechsels nicht gearbeitet wird. Das Gesetz sagt jedoch etwas Anderes. Hier erfahren Sie das Wichtigste über die anstehenden Festtage.

WERBUNG

Muss an Heiligabend gearbeitet werden?

Überraschung: Der 24.12. ist gar kein Feiertag, sondern normaler Arbeitstag. Daher muss gearbeitet werden. Als gesetzliche Feiertage gelten nach dem Bundesurlaubsgesetz nur der 25. und der 26. Dezember. Bedeutet: Nur an diesen Tagen sind Arbeitnehmer von ihrer Arbeitspflicht entlastet. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der 24.12. auf einen Sonntag fällt. Manche Berufsgruppen müssen allerdings auch an diesen gesetzlichen Feiertagen arbeiten: In der Liste des § 10 ArbZG finden sich beispielsweise Arbeitnehmer in Krankenhäusern, Gastronomie, Theatern sowie in den Energie- und Wasserversorgungsbetrieben. Wer also am 24.12. nicht arbeiten will, der muss Urlaub nehmen.

Der 24.12. und der 31.12. sind doch nur halbe Arbeitstage, oder?

In vielen Firmen besteht seit Jahrzehnten die Tradition, dass am 24.12. und am 31.12. des Jahres nur der halbe Tag gearbeitet wird, also nachmittags frei gemacht wird. Vielfach wird es auch so gehandhabt, dass alle Arbeitnehmer an diesen beiden Tagen nicht zur Arbeit kommen und hierfür jeweils einen „halben Urlaubstag“ nehmen.

Eine vertragliche oder gesetzliche Praxis hat diese Handhabung nicht. Trotzdem kann hierauf ein Rechtsanspruch bestehen, nämlich aus der sogenannten betrieblichen Übung. Wiederholt ein Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten – zum Beispiel die „Halbtags-Regelung“ für Weihnachten und Silvester – dreimal in Folge ohne Vorbehalt, dann können sich die Arbeitnehmer darauf verlassen, dass es in Zukunft dabei bleibt. Vielfach haben die Tarifvertragsparteien diese Tradition übrigens in eure Tarifverträge aufgenommen, auch dadurch entsteht dann ein Rechtsanspruch. Wer kann da nicht froh und munter sein?

Bekomme ich Urlaub?

Streit gibt es in Unternehmen oft darüber, wer an Weihnachten Urlaub bekommt und wer arbeiten muss, insbesondere bei den Berufsgruppen, die auch an den gesetzlichen Feiertagen arbeiten müssen. Hier muss der Arbeitgeber Gerechtigkeit walten lassen. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen vom Arbeitnehmer beantragten Urlaub zu gewähren – wenn nichts entgegensteht. Einerseits kann der Arbeitgeber die Ablehnung mit betrieblichen Gründen rechtfertigen, wegen derer es unmöglich ist, eine so große Menge an Mitarbeitern freizustellen.

In der Gastronomie etwa ist Weihnachten Hochsaison, so dass faktisch eine Urlaubssperre verhängt ist. Aber auch wenn mehrere Arbeitnehmer parallel Urlaub beantragen, muss der Arbeitgeber über die sich überschneidenden Anträge nach sozialen Gesichtspunkten entscheiden. Eltern schulpflichtiger Kindern werden hier gegenüber Singles und Kinderlosen begünstigt. Wer im vergangenen Jahr an Weihnachten arbeiten musste, wird dieses Jahr vorgezogen.

Betriebsferien an Heiligabend: Kann der Chef mich in den Urlaub „zwingen“?

Manchen Arbeitnehmern geht es allerdings genau andersrum, sie wollen Ihren Urlaub zum Beispiel für den Sommer aufsparen und nicht an Weihnachten verbrauchen. Was also tun, wenn das Unternehmen zwischen den Tagen, also in der letzten Dezemberwoche, Betriebsferien anordnet? Das ist grundsätzlich möglich, das Unternehmen kann gemäß § 7 Abs. 1 BUrlG eine allgemeine Schließzeit verfügen, die dann für alle Angestellten gilt. Betrieblichen Belangen räumt das Gesetz hier Vorrang ein.

Wenn ich schon an Weihnachten und Silvester arbeiten muss: Was ist mit Feiertagszuschlägen?

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Feiertagszuschläge, das hat das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich festgestellt. Daher gibt es hier einen höheren Stundenlohn nur, wenn dies im Arbeitsvertrag oder etwa in einem Tarifvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Einige Arbeitgeber entscheiden sich dazu, ihre Angestellten durch eine Prämie während der Weinachszeit zu erfreuen. Auch das ist meistens im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag geregelt. Es wird eine gewisse Summe zusätzlich zum üblichen Lohn ausgezahlt, die Höhe ist ganz unterschiedlich: Eine Bruttomonatsvergütung, ein Bruchteil davon oder eine Pauschale. Besteht keine Regelung und zahlt der Arbeitgeber trotzdem freiwillig, dann gilt auch hier: Nach drei aufeinander folgenden Jahren einer gleich gewährten Prämie entsteht im vierten Jahr ein Anspruch, auf den die Angestellten bestehen können (falls kein sogenannter Freiwilligkeitsvorbehalt erfolgte).

Weihnachtsfeier mit den Kollegen – Fluch oder Segen?

Veranstaltet der Betrieb eine Weihnachtsfeier, ist das grundsätzlich ein Entgegenkommen, denn eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Mancher empfindet die Feier aber eher als öde und belastend und möchte Privates und Berufliches lieber trennen, gerade wenn Alkohol fließt. Müsst ihr also daran teilnehmen, wenn ihr nicht wollt? Nein, denn es ist keine Arbeitsleistung, daher verpflichtet euch der Arbeitsvertrag nicht zur Teilnahme. Meist ist es ja auch keine bezahlte Arbeitszeit. Aber selbst wenn die Weihnachtsfeier während der Arbeitszeit stattfindet: Ihr dürft sie boykottieren – aber nur, wenn ihr in dieser Zeit dann auch arbeitet.

Gar nicht selten ist übrigens der umgekehrte Fall: Der Chef lädt einzelne Kolleginnen und Kollegen aus, vielleicht weil gerade ein Streit ansteht. Dürft Ihr dann aus Trotz trotzdem kommen? Ja, denn der Arbeitgeber unterliegt dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Er darf daher von einer allgemeinen Leistung wie eine Feier einzelne Arbeitnehmer nur ausschließen, wenn er dafür einen sachlichen Grund hat, zum Beispiel, wenn ein Arbeitnehmer sich bei der letzten Feier alkoholisiert daneben benommen hat. Dasselbe gilt natürlich für Arbeitnehmer, die während der Feier betriebliche Notdienste sichern müssen

Weihnachtsfeier: Der Kater am Morgen danach

Gerade wenn Alkohol fließt, kommt es immer wieder zu Situationen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer später bereuen. In ausgelassener Stimmung fallen schnell spaßige Bemerkungen, die später als beleidigend empfunden werden. Die Folge sind jedes Jahr Abmahnungen und immer wieder auch fristlose Kündigungen wegen Beleidigung, Tätlichkeiten oder sexueller Belästigung. Auch wenn die Weihnachtsfeier außerhalb der Arbeitszeit stattfindet, hat sie doch regelmäßig einen betrieblichen Bezug. Fehlverhalten strahlt damit auf das Arbeitsverhältnis aus. Die Scherben der Party muss dann ein Anwalt für Arbeitsrecht wegkehren. Statt einer Liste der Urteile über Fehltritte bei Weihnachtsfeiern geben wir Euch lieber einen Weihnachtsfeier-Knigge an die Hand.