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Wegen „künstlich hohen“ Inkasso-Kosten: Verbraucherschützer verklagen Geldeintreiber von Otto

Der Versandriese Otto soll mit mehreren Tochterfirmen die Kosten bewusst hochtreiben, so der Vorwurf
Der Versandriese Otto soll mit mehreren Tochterfirmen die Kosten bewusst hochtreiben, so der Vorwurf

Wenn ihr schon einmal etwas beim Versandhändler Otto bestellt habt und mit dem Bezahlen ins Hintertreffen gekommen seid, werdet ihr das Szenario kennnen: Ein Schreiben trifft ein, von Ottos eigenem Inkasso-Unternehmen. Die EOS Investment GmbH, ein Tochterunternehmen der Otto-Gruppe, übernimmt die offenen Forderungen und beauftragt selbst eine weitere Otto-Tochter, die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH, um das Geld bei euch einzutreiben.

Dadurch entstehen hohe Kosten, die die EOS Investment GmbH vom Verbraucher verlangt. Für den Bundesverband der Verbraucherzentrale ein Unding, der Verband klagt die Otto-Tochter an.

"Völlig überzogene Forderungen"

Denn dadurch, dass das Inkassobüro im selben Konzern wie der Gläubiger stehe, die Unternehmen sich gegenseitig beauftragen, entstehen „künstlich hohe Kosten“, wie der Verband in einem Pressestatement mitteilt: „Die Inkassobüros ziehen Verbraucherinnen und Verbrauchern mit völlig überzogenen Forderungen viel Geld aus der Tasche.“

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Unter anderem soll sich ein Verbraucher beim Verband gemeldet haben und von 480 Euro Inkassokosten berichtet haben, die EOS von ihm verlangt hat. Wenn die EOS Investment GmbH selbst die Forderungsschreiben verschicken würde, könnte das Unternehmen nur Mahnkosten von wenigen Euro geltend machen, sagt die Verbraucherzentrale.

EOS weist den Vorwurf „entschieden zurück“, wie die FAZ berichtet. EOS würde sich an alle geltenden Gesetze halten. „Wir werden uns dem Verfahren selbstverständlich stellen und unseren rechtlichen Standpunkt im weiteren Prozess entschlossen vertreten“, sagte ein Sprecher. Sollte die Klage erfolgreich sein, könnten Kunden die gezahlten Inkasso-Kosten zurückverlangen.