Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.492,49
    +15,40 (+0,08%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.083,42
    +1,68 (+0,03%)
     
  • Dow Jones 30

    39.807,37
    +47,29 (+0,12%)
     
  • Gold

    2.254,80
    +16,40 (+0,73%)
     
  • EUR/USD

    1,0793
    0,0000 (-0,00%)
     
  • Bitcoin EUR

    64.952,08
    -1.167,74 (-1,77%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    83,11
    -0,06 (-0,07%)
     
  • MDAX

    27.043,04
    -48,91 (-0,18%)
     
  • TecDAX

    3.454,38
    -2,98 (-0,09%)
     
  • SDAX

    14.294,62
    -115,51 (-0,80%)
     
  • Nikkei 225

    40.369,44
    +201,37 (+0,50%)
     
  • FTSE 100

    7.952,62
    +20,64 (+0,26%)
     
  • CAC 40

    8.205,81
    +1,00 (+0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.379,46
    -20,06 (-0,12%)
     

Wegen „künstlich hohen“ Kosten: Verbraucherschützer verklagen Inkassodienst von Otto

Der Versandriese Otto soll mit mehreren Tochterfirmen die Kosten bewusst hochtreiben, so der Vorwurf
Der Versandriese Otto soll mit mehreren Tochterfirmen die Kosten bewusst hochtreiben, so der Vorwurf

Wenn ihr schon einmal etwas beim Versandhändler Otto bestellt habt und mit dem Bezahlen ins Hintertreffen gekommen seid, werdet ihr das Szenario kennnen: Ein Schreiben trifft ein, von Ottos eigenem Inkasso-Unternehmen. Die EOS Investment GmbH, ein Tochterunternehmen der Otto-Gruppe, übernimmt die offenen Forderungen und beauftragt selbst eine weitere Otto-Tochter, die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH, um das Geld bei euch einzutreiben.

Dadurch entstehen hohe Kosten, die die EOS Investment GmbH vom Verbraucher verlangt. Für den Bundesverband der Verbraucherzentrale ein Unding, der Verband klagt die Otto-Tochter an.

"Völlig überzogene Forderungen"

Denn dadurch, dass das Inkassobüro im selben Konzern wie der Gläubiger stehe, die Unternehmen sich gegenseitig beauftragen, entstehen „künstlich hohe Kosten“, wie der Verband in einem Pressestatement mitteilt: „Die Inkassobüros ziehen Verbraucherinnen und Verbrauchern mit völlig überzogenen Forderungen viel Geld aus der Tasche.“

WERBUNG

Unter anderem soll sich ein Verbraucher beim Verband gemeldet haben und von 480 Euro Inkassokosten berichtet haben, die EOS von ihm verlangt hat. Wenn die EOS Investment GmbH selbst die Forderungsschreiben verschicken würde, könnte das Unternehmen nur Mahnkosten von wenigen Euro geltend machen, sagt die Verbraucherzentrale.

EOS weist den Vorwurf „entschieden zurück“, wie die FAZ berichtet. EOS würde sich an alle geltenden Gesetze halten. „Wir werden uns dem Verfahren selbstverständlich stellen und unseren rechtlichen Standpunkt im weiteren Prozess entschlossen vertreten“, sagte ein Sprecher. Sollte die Klage erfolgreich sein, könnten Kunden die gezahlten Inkasso-Kosten zurückverlangen.