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Wegen Hüft-Operation: Diesel-Prozess gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn beginnt wohl frühestens Ende 2023

Martin Winterkorn
Martin Winterkorn

Der Strafprozess gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG, Martin Winterkorn, wird offenbar erneut verschoben. Dies erfuhr Business Insider aus Justizkreisen. Demnach hat der zuständige Richter Christian Schütz am Landgericht Braunschweig die Staatsanwaltschaft und die Angeklagten darüber informiert, dass der erste Diesel-Prozess in Braunschweig zwar im September beginnen wird – aber ohne den Angeklagten Winterkorn.

Die Staatsanwaltschaft wirft in der ersten Dieselanklage Winterkorn und vier weiteren Managern vor, von den im September 2015 bekannt gewordenen Abgasmanipulationen lange Zeit vorher gewusst zu haben. Aufgrund seines gesundheitlichen Zustands soll das Winterkorn-Verfahren nun aber abgetrennt werden. Dem Vernehmen nach muss sich der 74-Jährige Anfang September einer weiteren Hüft-Operation unterziehen. Aus Sicht eines Gutachters der Uniklinik München sei der Eingriff dringend notwendig und könne aufgrund von Spätfolge-Risiken nicht verschoben werden. Die Folge: Der Winterkorn-Prozess soll nun wohl erst nach dem Verfahren gegen die vier anderen Manager beginnen. Hier geht das Gericht von einem Prozessende im Juli 2023 aus.

Ursprünglich sollte der erste Diesel-Prozess in Braunschweig im November beginnen, wurde aber aufgrund der Pandemie und Winterkorns Gesundheit mehrmals verschoben. Die Anwälte des ehemaligen Top-Managers hatten bereits Ende 2020 Atteste vorgelegt, die eine Verhandlungsfähigkeit von Winterkorn infrage gestellt haben. Wie Business Insider erfuhr, hatte sich Winterkorn im Frühjahr erstmals an der Hüfte operieren lassen. Aufgrund von Komplikationen musste der Eingriff aber wenige Wochen später wiederholt werden. Bei den jetzigen Beschwerden geht es dem Vernehmen nach um die andere Hüftseite.

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Wie aus dem medizinischen Gutachten hervorgeht, wäre Winterkorn nach der dritten Hüft-Operation wohl erst Mitte 2022 wieder verhandlungsfähig. Laut Richter Schütz werde daher erwogen, das Winterkorn-Verfahren abzutrennen, auch um einer langen und unzumutbaren Wartezeit für die vier weiteren Angeklagten ein Ende zu setzen.

Aber auch aus Kostengründen dürfte dem Steuerzahler eine weitere Prozess-Verzögerung nur schwer zu vermitteln sein. Da für das Diesel-Verfahren ein großes öffentliches Interesse angenommen wurde, hatte das Gericht frühzeitig die Stadthalle in Braunschweig als Verhandlungsort reserviert. Zwar wurde der Prozess ständig verschoben, dennoch musste das Gericht die Saal-Miete für jeden ausgefallen Verhandlungstag überweisen. Dem Vernehmen nach mehr als 50.000 Euro.