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Wegen Geflügelpest landesweite Stallpflicht im Norden

KIEL (dpa-AFX) - Hühner, Puten und Gänse aus Nutztierhaltungen dürfen in Schleswig-Holstein wegen der Geflügelpest bis auf weiteres nicht mehr ins Freie. Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) verkündete am Dienstag eine landesweite Stallpflicht, die erste in einem Bundesland in diesem Herbst. Dies sei angesichts der Dynamik des Geschehens erforderlich. Es gehe darum, ein Übergreifen auf Geflügelbetriebe so weit wie möglich zu verhindern. Spätestens zum Ende der Woche solle die Stallpflicht umgesetzt werden, sagte Albrecht.

Der Norden ist bislang die am stärksten betroffene Region in Deutschland. Bis Montag hatte die Geflügelpest in Schleswig-Holstein fünf Kreise erreicht: Nordfriesland, Dithmarschen, Rendsburg-Eckernförde, Steinburg und zuletzt Segeberg. Mittlerweile seien weitere dazugekommen, sagte Albrecht.

Im Kreis Segeberg war die Tierseuche zuletzt in einer kleinen Geflügelhaltung in Heidmühlen ausgebrochen. Es war der erste Fall in einer Haltung auf dem schleswig-holsteinischen Festland. Nach Angaben des Kreises wiesen Untersuchungen des Friedrich-Loeffler-Instituts das Virus H5N8 bei sechs verendeten Tieren in Heidmühlen nach. Zuvor war laut Kreis eine Wildente in dem Gehege gelandet und gestorben. Seit Dienstag gilt im Kreis Segeberg die sogenannte Aufstallpflicht. Geflügel darf damit nicht mehr ins Freie.

Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln und anderen Vögeln vorkommt. Die Geflügelpest-Epidemie von November 2016 bis Frühjahr 2017 war die schlimmste Tierseuchenwelle dieser Art in Deutschland seit Jahrzehnten. Mehr als 900 000 Tiere mussten bundesweit gekeult werden.