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Weg aus dem Shutdown: Bund und Länder im Wartemodus

Am Donnerstag beraten Kanzlerin und Ministerpräsidenten über Lockerungen der Corona-Beschränkungen. Über größere Schritte kann allerdings frühestens ab Mai geredet werden.

Die Schaltkonferenzen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer geben in der Coronakrise die Richtung für Deutschland vor. Vom nächsten Termin sind richtungsweisende Beschlüsse allerdings nicht zu erwarten. Am Donnerstag will die Runde über das Konzept für den Schulbetrieb in der Pandemiezeit beraten, das die Kultusministerkonferenz erarbeitet hat. Es soll darum gehen, wie Gottesdienste wieder ermöglicht werden können – und Geisterspiele in der Fußball-Bundesliga.

„Öffnungsdiskussionsorgien“, wie die Kanzlerin kürzlich klagte, wird es am Donnerstag also nicht geben. Selbst Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU), der es in den vergangenen Wochen eher eilig zu haben schien, machte deutlich: Über „mögliche größere gemeinsame Öffnungsschritte“ könne frühestens am 6. Mai gesprochen werden.

Bund und Länder wollen abwarten, wie sich die Mitte April beschlossenen behutsamen Lockerungen in den Kennziffern zum Infektionsgeschehen niederschlagen. Die derzeit bis 3. Mai geltenden Kontaktbeschränkungen dürften erneut verlängert werden. Bayern hat diesen Schritt bereits vollzogen, die Ausgangsbeschränkungen laufen dort bis einschließlich 10. Mai.

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In der Bundesregierung wird der 11. Mai als möglicher Termin für weitreichendere Lockerungen in Deutschland genannt. Darauf könnten sich Bund und Länder in einer für die kommende Woche anvisierten Telefonschalte verständigen, hieß es in Regierungskreisen. Anschließend hätten die Bundesländer dann einige Tage Zeit, ihre Corona-Verordnungen anzupassen. Merkel befürchtet, dass unvorsichtiges Verhalten in der Bevölkerung zu einer „zweite Welle“ von Infektionen führen könnte.

Allerdings wächst der Öffnungsdruck auf die Regierungsverantwortlichen in Bund und Ländern. Die Justiz stellt zunehmend die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen infrage.

Die Lockerungen für den Einzelhandel wecken Begehrlichkeiten bei anderen Wirtschaftszweigen

Das Verfassungsgericht im Saarland entschied am Dienstagabend, dass die besonders strengen Ausgangsbeschränkungen des Bundeslandes sofort gelockert werden müssen. Seit 21. März durften die Saarländer ihre Wohnung wegen der Corona-Pandemie nur mit einem triftigen Grund verlassen, etwa der Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder zum Arzt.

Für die Fortdauer der Freiheitseinschränkungen gebe es „aktuell keine belastbaren Gründe“, urteilten die Verfassungsrichter. Begegnungen in Familien sowie das Verweilen im Freien sind wieder möglich, wenn Abstandsregeln eingehalten werden.

Zuvor hatten bereits Gerichte in Bayern und Hamburg das Verkaufsverbot für große Geschäfte gekippt. Nun dürfen alle Geschäfte aufmachen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen und Hygienevorschriften einhalten.

Die von Bund und Ländern eingeleitete Öffnung im Einzelhandel weckt unterdessen Begehrlichkeiten bei anderen Wirtschaftszweigen, insbesondere in der Gastronomie und im Tourismus. Lobbyverbände in der Hauptstadt versuchen, auch für ihre jeweilige Branche Lockerungen zu erreichen.

Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch den Entwurf für ein Gesetzespaket, das die Grundlage für einen zielgenaueren Kampf gegen das Coronavirus in der Zeit nach den harten Alltagseinschränkungen bilden soll. Die Bevölkerung soll demnach breiter getestet werden, die Testergebnisse sollen umfassender gemeldet und erfasst werden.

Davon erhofft sich die Bundesregierung einen besseren Einblick in den Verlauf der Pandemie. Gerade im Umfeld gefährdeter Menschen, etwa in Pflegeheimen, soll auch unabhängig von Symptomen auf das Virus getestet werden. Das „Zweite Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ kommt nächste Woche in den Bundestag.