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WDH: Verwaltungsgericht hält Anordnung zur Maskenpflicht für rechtswidrig

(In der Meldung vom 20.4. wurde die Überschrift neu gefasst und damit klargestellt, dass das Verwaltungsgericht die Entscheidung des Amtsgerichts zwar für rechtswidrig hält, es diese Entscheidung aber nicht "kassiert" hat.)

WEIMAR (dpa-AFX) - Das Verwaltungsgericht in Weimar hält eine Entscheidung des dortigen Amtsgerichts gegen die Maskenpflicht im Unterricht für "offensichtlich rechtswidrig". Das Familiengericht habe keine Befugnis, Anordnungen gegenüber Behörden und Vertretern von Behörden als Träger öffentlicher Gewalt zu treffen, teilte das Verwaltungsgericht am Dienstag mit. Die gerichtliche Kontrolle von Behördenhandeln auch hinsichtlich von Gesundheitsschutzmaßnahmen in den Schulen obliege allein den Verwaltungsgerichten.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Amtsgerichts Weimar, die bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt hatte. Das Gericht hatte die Maskenpflicht an zwei Thüringer Schulen per Anordnung aufgehoben. Allerdings gab es unter anderem vom Thüringer Bildungsministerium erhebliche Zweifel daran, dass ein Amtsgericht eine solche Entscheidung treffen kann. Die Staatsanwaltschaft Erfurt prüft, ob sie nach mehreren Anzeigen mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung gegen den Richter Ermittlungen aufnimmt.

Die nun getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichtes bestätigte die Maskenpflicht im Unterricht. Einen Eilantrag, mit dem die neu eingeführte Pflicht gekippt werden sollte, wurde abgelehnt, wie das Verwaltungsgericht am Dienstag mitteilte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Schüler stelle "eine geeignete als auch erforderliche Maßnahme dar", begründete das Gericht die Entscheidung.