Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.917,28
    -171,42 (-0,95%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.939,01
    -50,87 (-1,02%)
     
  • Dow Jones 30

    37.865,86
    -595,06 (-1,55%)
     
  • Gold

    2.340,90
    +2,50 (+0,11%)
     
  • EUR/USD

    1,0723
    +0,0022 (+0,20%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.791,29
    -575,73 (-0,95%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.383,01
    +0,43 (+0,03%)
     
  • Öl (Brent)

    82,42
    -0,39 (-0,47%)
     
  • MDAX

    26.043,18
    -302,89 (-1,15%)
     
  • TecDAX

    3.266,76
    -32,84 (-1,00%)
     
  • SDAX

    13.995,77
    -211,86 (-1,49%)
     
  • Nikkei 225

    37.628,48
    -831,60 (-2,16%)
     
  • FTSE 100

    8.078,86
    +38,48 (+0,48%)
     
  • CAC 40

    8.016,65
    -75,21 (-0,93%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.458,79
    -253,96 (-1,62%)
     

WDH/Thüringens Ministerin: Bund-Länder-Schalte am 7. Januar zu spät

(Im letzten Absatz wurde ergänzt, dass die Kontaktbeschränkungen "spätestens" ab dem 28. Dezember gelten.)

ERFURT (dpa-AFX) - Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) hält den bisher angepeilten Termin für die nächsten Bund-Länder-Beratungen zur Corona-Pandemie am 7. Januar für zu spät. "Das Problem ist: Um weitere Maßnahmen zu treffen, braucht man das Feststellen der epidemischen Notlage auf Bundesebene und das müsste dann relativ schnell passieren", sagte Werner der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. "Im Moment gehe ich davon aus, dass der Zeitpunkt zu spät ist", fügte sie hinzu.

Die 52-Jährige betonte, dass mit der zunehmenden Verbreitung der Omikron-Variante stärker auf eine Kontaktminimierung gesetzt werden müsse. "Und da werden auch andere Bereiche in den Blick genommen werden müssen", sagte Werner.

Als Beispiel nannte sie Ausgangsbeschränkungen, die einige Länder nach dem derzeit geltenden Bundesinfektionsschutzgesetz nicht einführen dürften. In Thüringen gibt es derzeit Ausgangsbeschränkungen für Menschen, die weder geimpft noch von Covid-19 genesen sind, weil das Land diese Regelung noch vor dem Ablauf einer im Infektionsschutzgesetz festgelegten Frist eingeführt hatte. Als ein weiteres Beispiel nannte Werner das Schließen von Sportstätten in Innenräumen, was ebenfalls mit dem Bundesinfektionsschutzgesetz aktuell nicht möglich sei.

Bund und Länder hatten sich am Dienstag auf neue Corona-Regeln verständigt, die unter anderem spätestens ab dem 28. Dezember Kontaktbeschränkungen für alle vorsehen. An dem Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz hatte es im Anschluss aber viel Kritik gegeben. Baden-Württemberg und Sachsen hielten in einer Protokollnotiz fest, dass sie die Maßnahmen für unzureichend hielten und forderten, auf weitere Instrumente der Eindämmung zugreifen zu können. Baden-Württemberg verlangte dafür die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.