WDH/ROUNDUP: Heizungsgesetz auf der Zielgeraden - Union sieht offene Fragen

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(Wiederholung: Im letzten Absatz wurde präzisiert, dass die reale Preisentwicklung prognostiziert wurde. Im 1. Satz des letzten Absatzes: mit real steigenden Gaspreisen (statt: mit steigenden Gaspreisen), im 2. Satz: soll (...) Erdgas nach Abzug der Inflation 14,40 Cent kosten (statt: soll Erdgas nach Abzug der Inflation 14,40 Cent kosten).)

BERLIN (dpa-AFX) - Das Heizungsgesetz ist auf der Zielgeraden. In zwei Wochen will die Ampel-Koalition es im Bundestag beschließen - nach einem langen Konflikt und als zentrales Vorhaben auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung. Anfang September tagt der Bundestag zum ersten Mal nach der Sommerpause, das Heizungsgesetz soll nach einer vorläufigen Tagesordnung am 8. September verabschiedet werden. Ende September könnte das Gesetz dann den Bundesrat passieren und zum Jahreswechsel in Kraft treten. Die Union sieht allerdings immer noch wichtige Fragen ungeklärt.

Staatliche Förderung

Im Zuge der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, des sogenannten Heizungsgesetzes, soll die bestehende Bundesförderung für effiziente Gebäude reformiert werden. Das neue Förderkonzept solle "bis in die Breite der Gesellschaft hinein" Menschen unterstützen und sicherstellen, dass die Investitionskosten niemanden überfordern, heißt es in einem Antrag der Regierungsfraktionen aus SPD, Grünen und FDP. Derzeit gibt es zum Beispiel beim Einbau einer Wärmepumpe eine Förderung von bis zu 40 Prozent, wobei die maximal förderfähigen Investitionskosten bei 60 000 Euro pro Kalenderjahr liegen - das gilt für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen.

Grundförderung und Boni

Künftig ist nach den Plänen der Koalitionsfraktionen eine neue Fördersystematik geplant. Das neue Programm soll Anfang 2024 starten, wie aus Antworten der Bundesregierung auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervorgeht. Demnach prüft die Regierung Übergangsregeln, die einen "reibungslosen" Übergang zwischen bestehender und neuer Förderkulisse ermöglichen sollen. "Ob und wieweit es danach Übergangsregelungen für einzelne Programmteile geben wird, wird derzeit geprüft", heißt es in der Antwort weiter.

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll Anfang 2024 in Kraft treten
- aber unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Für
Bestandsbauten soll der Dreh- und Angelpunkt eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Auf dieser Grundlage sollen Hausbesitzer entscheiden können, was sie machen. Die kommunale Wärmeplanung soll in Kommunen über 100 000 Einwohnern ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.