Werbung
Deutsche Märkte schließen in 56 Minuten
  • DAX

    17.864,02
    -224,68 (-1,24%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.923,94
    -65,94 (-1,32%)
     
  • Dow Jones 30

    37.823,45
    -637,47 (-1,66%)
     
  • Gold

    2.335,80
    -2,60 (-0,11%)
     
  • EUR/USD

    1,0718
    +0,0017 (+0,16%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.382,50
    -1.507,11 (-2,48%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.378,30
    -4,28 (-0,31%)
     
  • Öl (Brent)

    82,07
    -0,74 (-0,89%)
     
  • MDAX

    26.068,07
    -278,00 (-1,06%)
     
  • TecDAX

    3.271,34
    -28,26 (-0,86%)
     
  • SDAX

    14.009,80
    -197,83 (-1,39%)
     
  • Nikkei 225

    37.628,48
    -831,60 (-2,16%)
     
  • FTSE 100

    8.056,97
    +16,59 (+0,21%)
     
  • CAC 40

    7.988,79
    -103,07 (-1,27%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.465,30
    -247,45 (-1,57%)
     

WDH/ROUNDUP: Bundesrat lehnt neue Zugriffsregeln für Bestandsdaten ab

(Klarstellung: "Bundestag oder Bundesregierung" statt "Bundesrat, Bundestag oder Bundesregierung". Nach der heutigen Abstimmung kann der Bundesrat den Ausschuss nicht mehr anrufen.)

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesrat lehnt die geplanten höheren Hürden für den staatlichen Zugriff auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern ab. Die neuen Vorgaben für Sicherheitsbehörden, die zur Strafverfolgung und Terrorabwehr auf sogenannte Bestandsdaten zugreifen wollen, fanden bei der Sitzung der Länderkammer am Freitag in Berlin nicht die nötige Mehrheit.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Vorgaben zum Zugriff auf Bestandsdaten im vergangenen Jahr beanstandet und eine Reform bis Ende 2021 verlangt. Bis dahin gelten die aktuellen Regelungen, allerdings mit Einschränkungen.

Bundestag oder Bundesregierung könnten nun den Vermittlungsausschuss anrufen, und versuchen, dort eine Lösung zu finden. Dieses Gremium ist je zur Hälfte mit Vertretern von Bundesrat und Bundestag besetzt. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte auf Nachfrage, es sei eine wahrscheinliche Option, dass die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen werde. Eine verbindliche Aussage sei derzeit aber noch nicht möglich.

WERBUNG

Zu den sogenannten Bestandsdaten gehören neben Name und Adresse der Nutzer unter anderem auch Passwörter und die Bankverbindung sowie die IP-Adresse eines Computers. Bisher waren solche Datenabfragen allgemein zur Gefahrenabwehr, zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und zur Erfüllung nachrichtendienstlicher Aufgaben erlaubt. Die Karlsruher Richter entschieden jedoch, dass dies nur noch bei einer konkret drohenden Gefahr zulässig ist, weshalb das Gesetz geändert werden musste.

Bestandsdaten umfassen keine Inhalte etwa von Anrufen oder E-Mails und auch keine Verkehrsdaten, aus denen zum Beispiel ersichtlich ist, wer wann mit wem telefoniert hat.