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WDH/ROUNDUP/Beschluss: Keine landesweite Corona-Notbremse ab Montag in NRW

(Klarstellung im 2. Absatz, 1. Satz: "Bund und Länder".)

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Nordrhein-Westfalen wird trotz rasant steigender Corona-Zahlen ab Montag doch keine landesweite Corona-Notbremse ziehen. Nur in Kommunen mit einer Wocheninzidenz über 100 müssen unter anderem Läden, Sportstätten und Kultureinrichtungen schließen. Das geht aus der am Freitag veröffentlichten Corona-Schutzverordnung hervor. Die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte dürfen aber Ausnahmen für Menschen mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest erlauben. Diese Ausnahme-Möglichkeiten müssen mit dem Gesundheitsministerium vorher abgestimmt werden.

Bund und Länder hatten am Montag beschlossen, dass die vereinbarte "Notbremse" bei gestiegenen Corona-Zahlen konsequent umgesetzt werden müsse, um dem Infektionsgeschehen Einhalt zu gebieten. Das bedeutet, dass Öffnungen des Einzelhandels, von Museen, Zoos oder Sportanlagen wieder rückgängig gemacht werden müssen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Bundesland oder einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100 steigt. Dann sollen auch wieder strengere Kontaktbeschränkungen in Kraft treten.

In NRW liegt die Wocheninzidenz schon seit mehreren Tagen über 100. Bis Freitag stieg sie nach Zahlen Landeszentrums Gesundheit (LZG) auf 121,6. Die wichtige Kennziffer gibt die Zahl der Neuinfektionen der vergangenen sieben Tage pro 100 000 Einwohner an.

Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte angekündigt, dass in NRW die Corona-Notbremse ab Montag gezogen werde. Dabei sei das ganze Land der Maßstab, hatte er ursprünglich gesagt. In Corona-Hotspots werde es noch zusätzliche Maßnahmen geben. Laschet hatte aber auch gesagt, dass im Kampf gegen Corona ein neues Kapitel aufgeschlagen werden müsse. Das "reine Schließen" sei an seine Grenzen gekommen.