Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.088,70
    -48,95 (-0,27%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.989,88
    -18,29 (-0,37%)
     
  • Dow Jones 30

    38.403,73
    -99,96 (-0,26%)
     
  • Gold

    2.338,90
    -3,20 (-0,14%)
     
  • EUR/USD

    1,0696
    -0,0008 (-0,07%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.602,62
    -1.815,93 (-2,91%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.398,27
    -25,83 (-1,81%)
     
  • Öl (Brent)

    82,65
    -0,71 (-0,85%)
     
  • MDAX

    26.346,07
    -278,95 (-1,05%)
     
  • TecDAX

    3.299,60
    +12,69 (+0,39%)
     
  • SDAX

    14.207,63
    -52,08 (-0,37%)
     
  • Nikkei 225

    38.460,08
    +907,92 (+2,42%)
     
  • FTSE 100

    8.040,38
    -4,43 (-0,06%)
     
  • CAC 40

    8.091,86
    -13,92 (-0,17%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.685,71
    -10,92 (-0,07%)
     

WDH/Gericht: Youtube durfte Clips von allesaufdentisch nicht löschen

(Fehlender Teil der Überschrift ergänzt)

KÖLN/BERLIN (dpa-AFX) - Die Videoplattform Youtube hat laut einer Eilentscheidung des Landgerichts Köln zwei Interviewclips der umstrittenen Aktion #allesaufdentisch zu Unrecht gelöscht. Das Gericht erließ auf Antrag der Initiatoren der Internetaktion zwei einstweilige Verfügungen gegen die Plattform. Youtube habe den Kanal-Betreibern nicht konkret genug mitgeteilt, welche Passagen ihrer Meinung nach gegen welche Vorschrift ihrer Richtlinie verstießen, sagte eine Gerichtssprecherin am Montag auf Anfrage. Zuvor hatte die "Bild" über den Gerichtsbeschluss berichtet.

Die Zeitung zitiert aus der Gerichtsentscheidung, Youtube dürfe nur bei "einer offensichtlichen, auf den ersten Blick erkennbaren medizinischen Fehlinformation" Videos löschen, ohne konkrete problematische Passagen zu benennen. Bei den gelöschten Interviews handele es sich aber um "längere Videos", die "auch eine Vielzahl von eindeutig zulässigen Äußerungen enthalten". Laut "Bild" waren mehrere Clips gelöscht worden, in denen Künstler Wissenschaftler zu ihrer Kritik an der Corona-Politik befragt hatten.

Der Gerichtsbeschluss werde erst wirksam, wenn er Youtube zugestellt sei, teilte die Gerichtssprecherin weiter mit. Youtube könne dann ebenfalls im Eilverfahren Widerspruch einlegen. Dann würde die Zivilkammer des Landgerichts über die Sache verhandeln.

WERBUNG

Von der Plattform Youtube, die zum Konzern Google <US02079K1079> gehört, stand am Montagabend eine Antwort auf eine Anfrage noch aus - zum einen zu der Löschaktion an sich, zum anderen zu dem Gerichtsbeschluss.

Die Internetaktion #allesaufdentisch, an der sich auch Schauspieler Volker Bruch beteiligt hat, wurde Ende September gestartet. In vielen Videos, die im Netz hochgeladen wurden, werden unter anderem die Corona-Maßnahmen und die mediale Berichterstattung darüber kritisiert. In den Clips wird mit verschiedenen Gesprächspartnern - etwa aus der Wissenschaft - über medizinische und gesellschaftliche Aspekte geredet. Kritiker werfen den Machern vor, verschwörungsideologische Narrative zu bedienen.

Die Videoaktion erinnert ein wenig an eine Aktion, die Monate davor Aufsehen erregt hatte: Damals hatten unter dem Hashtag #allesdichtmachen Menschen aus der Filmszene mit satirischen Videos den Umgang mit dem Coronavirus kritisiert. Die Aktion hatte kontroverse Reaktionen hervorgerufen - manche warfen der Gruppe vor, das Coronavirus zu verharmlosen. Mehrere Teilnehmer distanzierten sich später.