Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 3 Stunden 6 Minuten
  • Nikkei 225

    37.021,11
    -1.058,59 (-2,78%)
     
  • Dow Jones 30

    37.775,38
    +22,07 (+0,06%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.049,48
    -236,61 (-0,41%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.278,31
    +392,77 (+42,76%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.601,50
    -81,87 (-0,52%)
     
  • S&P 500

    5.011,12
    -11,09 (-0,22%)
     

WDH/DGB: Schutz vor Infektionen am Arbeitsplatz wichtiger denn je

(Fehlender Buchstabe im Wort "Hoffmann" im 2. Satz ergänzt)

BERLIN (dpa-AFX) - Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann hält aufgrund der "eskalierenden Infektionslage" einen wirksamen Schutz vor Infektionen am Arbeitsplatz für wichtiger denn je. Hoffmann sagte der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag: "Zusätzlich zu den bestehenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes können 3G-Zugangsregeln am Arbeitsplatz hierfür ein wirksames Mittel sein. Die Kosten für die Tests muss weiterhin der Arbeitgeber tragen, und das Testen muss Teil der vergütungspflichtigen Arbeitszeit sein."

Beschäftigte in Präsenz am Arbeitsplatz, die weder eine Corona-Impfung noch einen Genesenen-Status haben, sollen sich nach dem Willen von SPD, Grünen und FDP künftig täglich auf das Coronavirus testen lassen.

Für den Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften sei es besonders wichtig, dass Beschäftigte am Arbeitsplatz bestmöglich vor Infektionen geschützt seien, so Hoffmann. Zugleich dürfe nicht unverhältnismäßig in ihre Grundrechte eingegriffen werden. "Das gilt ganz besonders für einen so sensiblen Bereich wie das Arbeitsverhältnis." Der DGB lehne deshalb eine Auskunftspflicht von Beschäftigten über den eigenen Impfstatus ab.

"Die Arbeitgeber müssen in Betrieben unabhängig vom Impfstatus die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um einen wirksamen Schutz der Beschäftigten sicherzustellen. Gleichwohl empfehlen wir den Beschäftigten, ihren Impfstatus freiwillig offenzulegen", so Hoffmann. Diese Information müsse geschützt sein. "Die Weiterverwendung der Information für einen anderen Zweck muss empfindlich bestraft werden. Mit dem Auslaufen der Regel sollte der Arbeitgeber zudem einen Löschnachweis vorlegen müssen."